Handbuch 5. Auflage

134 Wacker  Selbstvertretung eigener Interessen („self-advo- cacy“, „peer support“) und der Beratung in den eigenen Reihen („peer counseling“). Ausgehend von einer Gruppe engagierter körper- lich behinderter Studierender in Berkley (USA) wurde „Independent Living“ zunächst vornehm- lich von Menschen ohne kognitive Einschränkun- gen getragen. Erst im ausgehenden 20. Jahrhundert konnten sich auch sog. Menschen mit geistiger Behinderung weltweit mehr Gehör verschaffen. Sie nannten ihren Zusammenschluss „People First“ („Mensch zuerst“), wegen der Forderung, zuerst als Menschen, und dann erst als Menschen mit Behin- derung, angesehen zu werden. Sich selbst bezeich- nen sie als Menschen mit Lernschwierigkeiten. Mit dem Slogan „Nichts über uns ohne uns“ und dem Anspruch der Selbstvertretung fordern sie gleiche Rechte (wie gerechten Arbeitslohn, selbstbestimm- tes Wohnen, Barrierefreiheit durch leichte Sprache, Mitsprache und –entscheidung etc.). Wie alle Bür- gerinnen und Bürger wollen sie ihre eigene Zu- kunft planen (Persönliche Zukunftsplanung) und treffen damit den Nerv einer gesellschaftlichen Grundhaltung, Menschen Selbstbestimmung und Selbstständigkeit vor allem nach dem „Maßstab der Vernunft“ zuzubilligen (Waldschmidt 1999, 19). Hierzu in Spannung steht die Forderung von Menschen mit Behinderung nach einer eigenen Identität, die ihr „Behindertsein“ als Teil der Per- sönlichkeit annimmt: „Warum soll ich jemand an- ders sein wollen? Denn als Behinderte kann ich mich ohne Behinderung überhaupt nicht denken. Ohne sie wäre ich jemand anders, der mich über- haupt nichts anginge, weil ihm mein individuelles Sein fehlte“ (Wolber 1997, 61). Dafür wollen die Mitglieder der „Selbstbestimmt Leben“-Bewegung auf die scheinbar „positive Gratifikation“ der Be- hindertenrolle (Mitleid, Schonung wegen Unfähig- keit etc.) verzichten und in einem emanzipativen Prozess der Selbstbemächtigung stärker werden bei Selbstbestimmung und Selbstverantwortlichkeit (Herriger 2006). Dieses in den 1980er Jahren vor allem von Julian Rappaport publizierte „Empower- ment“-Konzept aus der Gemeindepsychologie zielt also darauf, Unmündigkeit abzubauen und Auto- nomie durch Kompetenzentwicklung zu stärken („Enablement“ / Befähigung) (1985). Mit dem Ele- ment „power“ reklamiert es auch eine politische Dimension, nämlich Macht und machtvolles Han- deln. „Empowerment“ setzt bei den Stärken von Personen an, die diese trotz bestehender Behin- derung entweder aus eigener Kraft oder vermittelt über professionelle Kräfte zum Tragen bringen können bzw. die sie gegen bevormundende Struk- turen und Organisationen durchsetzen müssen (Weiß 2000). „Selbstbemächtigung“ geschieht über drei Elemente: individuell durch den Wandel von „erlernter Hilflosigkeit“ zur „learned hopeful- ness“ (Seligman 1998), organisatorisch über die bessere Passung der Versorgungsstrukturen zu indi- viduellen Bedarfen und Bedürfnissen („person-en- vironment-fit“) und sozial über politischenWandel und bürgerschaftliches Engagement (Vernetzung, Interessenvertretung und Solidarität). Dazu zählt auch die (Selbst-)Verpflichtung von Menschen mit Behinderung, sich bürgerschaftlich zu betätigen (Wilken 1997, 47), um in letzter Konsequenz Be- hindertenarbeit in eigener Regie übernehmen und Behindertenpolitik maßgeblich beeinflussen zu können. Modelle sind u. a. Assistenzgenossenschaf- ten, in denen Menschen mit Behinderung eine Ar- beitgeberrolle übernehmen und u.U. unter Ver- zicht auf Fachlichkeit Assistenz nach ihrer Anleitung erhalten, als radikale Umkehrung der Machtver- hältnisse zwischen passiven Hilfeempfängern und dominanten professionellen Diensten. Hierzu in Spannung steht die Haltung von Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden, insofern sie sich nicht nur als Anbieter sehen, sondern auch als Fürsprecher bzw. Lobbyisten für die Interessen der Menschen mit Behinderung (Boeßenecker 2005). Neue Konzepte und Strukturen für ein Leben mit Behinderung Aktivitäten zum Wohl von Menschen mit Behin- derung sind tendenziell Querschnittsaufgaben, die verwoben sind mit den Bemühungen um das Wohlergehen aller Bürgerinnen und Bürger. Ge- setzliche Regelungen oder politische Maßnahmen sollen das Gelingen steuern und kontrollieren (beispielsweise regelmäßige Berichte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zur Lage von Menschen mit Behinderung sowie sog. Behinder- tenbeauftragte und -räte als politische Sachwalter einer angemessenen Versorgungslage und Interes- senvertretung auf Bundes-, Landes- und kom- munaler Ebene). Die Entwicklung der Leistungen vom Bundessozialhilfegesetz (BSHG) der 1960er

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