Handbuch 5. Auflage
Behindertenpolitik, Behindertenarbeit 135 Jahre, über seine Novelle aus dem Jahr 1974 bis zum Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) von 2001 und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) von 2005 (insbesondere für Menschen mit Behinderung in §§ 53–60) markiert auch den politischen Willen, eine dauerhafte Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft über Leistungen zu unterstützen, bis zur selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaft- lichen Leben und der Beseitigung aller Hinder- nisse, die ihrer Chancengleichheit entgegenstehen (Haines 2009). Dass sich Politik und Gesellschaft verpflichten, aktiv auf diese Inklusionsziele hin- und jeder Benachteiligung entgegenzuwirken, do- kumentierte der Deutsche Bundestag 1994, als der Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz um den Satz 2 ergänzt wurde: „Niemand darf wegen seiner Be- hinderung benachteiligt werden.“ Hierfür ist ein Integrationsansatz (das Hineinführen der Men- schen mit Behinderung in die Gesellschaft) nicht hinreichend, sondern es geht um Inklusion , die Sicherung ihrer unbedingten Zugehörigkeit zur Bürgerschaft (zur Debatte um den Begriff: Krach 2009). Bei der Gestaltung entsprechender Maß- nahmen wird die Lebenssituation einzelner Per- sonengruppen allerdings verschieden fokussiert: Viel Lobby und Aufmerksamkeit hat derzeit die steigende Zahl älterer Menschen mit Behinderung (Wacker 2003), wenig hingegen die wachsende Gruppe seelisch beeinträchtigter Personen in allen Altersstufen. Die Wirksamkeit und Unabhängigkeit intermediä- rer Räte und Interessenvertretungen ist umstritten: Das gilt für die öffentlichen Beauftragten, die Lob- byarbeit von Vereinen und Verbänden, die zugleich als Leistungsanbieter für Menschen mit Behin- derung eigene Interessen verfolgen (müssen), aber auch für die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung, die zum einen durch die existierende politische und materielle Abhängigkeit von sozia- len Leistungen, zum anderen aber auch aufgrund der Heterogenität ihrer Unterstützungsbedarfe und Interessen an ihre Grenzen stößt. Denn Menschen mit Behinderung verbindet zwar ein besonderes Maß an Abhängigkeit (Hahn 1981), an Angewie- sen-Sein auf unterstützende Umgebungen, auf die Sicherung des Lebensunterhalts, auf Hilfen zur Alltagsbewältigung sowie auf medizinisch-thera- peutische Maßnahmen, aber nicht jede Person, die beeinträchtigt ist und Behinderungen erfährt, be- nötigt und wünscht dieselben Leistungen. Neben den Folgen von Einschränkungen körperlicher, seelischer und kognitiver Funktionen können für Unterstützungsbedarfe auch Kontexte relevant sein, die den Verlust gleicher Teilhabechancen am Leben in der Gesellschaft bedingen ( Exklusion als nachhaltiger Ausschluss aus gesellschaftlichen Teil- systemen und soziale Diskriminierung als struktu- relle, institutionelle und sprachliche Benachtei- ligung und Herabwürdigung von Gruppen oder Personen)(Luhmann 1995; Bauman 2005; Wan- sing 2005; 2007a). Somit ist Behinderung auch als soziale Kategorie zu sehen, da kollektive Definiti- onsprozesse eigene und fremde Reaktionen hervor- rufen (wie „Erlernte Hilflosigkeit“ und „Self-fulfill- ing Prophecy“ ). Nach Freidsons Arbeit „Disability as Social Deviance“ (1965) bedeutet Behinderung die Zuschreibung von unerwünschten Unterschie- den zu anderen Personen. Dies führt zu einem Pro- zess der „Devianz“ , als negativ bewerteter Abwei- chung von der Norm mit dauerhafter Prognose (Wolfensberger 1972), die die betroffene Person stigmatisiert (Goffman 1967), also eine soziale Re- aktion hervorruft, die die Identität beschädigt. Wesentliche Weichen für den Lebensweg von Menschen mit Behinderung stellen Fachleute und Institutionen (Ärzte, Pädagogen, Psychologen, Fa- milie, Leistungsanbieter und -träger). Ihr Verständ- nis von Behinderung, ihre Bezugsnormen und strategischen Konzepte entscheiden über Unter- stützungsanspruch, -form und Ressourceneinsatz. Der medizinische Zugang dient vor allem dazu, Problemursachen („impairments“) aufzudecken, die im Individuum liegen und sich als Symptome zeigen (Diagnose und Therapie), während ein psy- chologischer Zugang mehr auf Fähigkeiten und Charaktermerkmale, Verhalten, Motivation und Interessen einer Person abhebt. Pädagogisch diag- nostiziert (bewertet, benotet, beurteilt, selektiert) werden Eignungen und Fortschritte (an Wissen und Fertigkeiten) bezogen auf Lehr- und Lernpro- zesse. Danach werden Lebens- bzw. Lernorte und -angebote ausgewählt (wie Zeitpunkt und Form von Schulaufnahme bzw. Eintritt ins Ausbildungs- system). Solche Prognosen und Diagnosen haben wesentlichen Einfluss auf die Lebenschancen von Menschen mit Behinderung, weil sie nicht nur eine aus der Perspektive einer bestimmten Fachlichkeit wahrgenommene „Realität“ beschreiben, sondern auch „Realität schaffen“. Insofern zeigt Diagnostik
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