Handbuch 5. Auflage
136 Wacker nicht nur Probleme auf, sondern kann sie auch ver- ursachen. Deswegen folgen ihre neuen Formen nicht alleine einer Logik von „Behandlung“, „Plat- zierung“ und „Ressourcenzumessung“, sondern sie erkunden Unterstützungsbedarfe und -bedürfnisse mit der Intention gesellschaftlicher Teilhabe (Par- tizipation)(Wacker et al. 2005). Ansatzpunkt ist dafür eine Gesamtsituation von Menschen mit Behinderung (Lebenslage: Sen 2007), wie dies die allgemein gültige Klassifikation von Behinderung: „International Classification of Functioning, Disabil- ity, and Health“ (ICF) der Weltgesundheitsorgani- sation (World Health Organization; WHO 2001) vorgibt. In einer individualisierten Teilhabepla- nung werden auch die Menschen mit Behinderung selbst (bzw. deren Familien) in die Entwicklung und Umsetzung der jeweils passenden Unterstüt- zungsmaßnahmen und Therapien einbezogen. Diese Wende zum Individuum und Fokussierung der Unterstützten sind neue konzeptionelle Aus- richtungen der Behindertenarbeit und Behinder- tenpolitik mit dem Ziel sicherzustellen, dass man mit Behinderung bürgerliche, politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte ebenso aus- üben kann wie alle Menschen. Menschenrechte zu achten und auf soziale Ge- rechtigkeit hinzuwirken als Grundlagen der Be- hindertenarbeit und Behindertenpolitik, wird im internationalen Raum über die Vereinten Natio- nen (United Nations – UN) kommuniziert und vertreten (UN 2006). Sie agieren seit vier Jahr- zehnten als Sachwalter für weltweit geschätzt der- zeit 650Mio. Menschen mit Behinderung. Als Maßnahmen verkündeten sie u. a. 1981 das erste Internationale Jahr der Menschen mit Behin- derung und stießen ein Weltaktionsprogramm für sie an, das in der Dekade 1983–1992 umgesetzt werden sollte. Ihre 22 Standardregeln zur „Equali- zation of Opportunities for Persons with Disabili- ties“ stellten zwar keine rechtlich verbindlichen Instrumente dar, bereiteten aber den Boden für eine Politik der Aufmerksamkeit auf gleiche Chan- cen für Menschen mit Behinderung. Die Europäi- sche Union (EU) folgte den Impulsen beispiels- weise 2003 und rief das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung aus. Den internatio- nalen Übereinkünften folgten neue nationale Dis- kurse zu Konzepten und Strukturen für ein Leben mit Behinderung, bei denen die Orientierung an Chancengleichheit („equalization of opportuni- ties“), Teilhabe („full partizipation“), Selbst- bestimmung und Lebensqualität („quality of life“) wegweisend wurde für Behindertenpolitik und gute Behindertenarbeit (Wansing 2005). Dies setzte Impulse für eine stärkere Individualisierung der Lebensläufe und gegen tendenziell organisati- onsgesteuerte „all inclusive“-Lebensgestaltung der traditionellen Behindertenhilfe. Objektiv aus der Wohlfahrtsforschung bekannte Bewertungs- maßstäbe (materielle Standards / Güter, aber auch Faktoren wie Zugang zu Bildung, Beruf, sozialer Status, Gesundheit, Sicherheit, Verfügen über Dienstleistungen etc.) konnten nun benannt und eingefordert sowie deren subjektive Bewertung mit herangezogen werden als zusätzlicher Quali- tätsmaßstab (Wohlbefinden durch die Umsetzung persönlicher Ziele, Erwartungen, Wünsche, An- liegen sowie durch „Zeitwohlstand“, d. h. die im Rahmen von Handlungs- und Freiräumen selbst- gesteuerte Lebenszeit). Das Konstrukt Lebens- qualität erwies sich somit als anschlussfähig zur alle sozialen Handlungsfelder übergreifenden Ziel- setzung Gesundheit für alle Menschen, als Zu- stand „des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens“. D. h., gesundheits- zuträgliche Lebensverhältnisse werden in Familien, Schulen, Betrieben, sozialen Einrichtungen, Städ- ten und Ländern für alle Menschen eingefordert. Ungleichheiten und Verschiedenheit, Verhalten, Potenziale und Verhältnisse kommen in den Blick (Wacker 2009b), Prävention ebenso wie Gesund- heitsförderung wird ins Pflichtenheft aller Gesell- schaften geschrieben, und Professionen (der Ge- sundheit, Wirtschaft und des Sozialen) werden unter dem Dach der Gesundheit zum Gespräch und zur Kooperation aufgefordert. Mit dem Ziel „gesundes Leben“ wird eine neue Operationalisierung guter Behindertenarbeit mög- lich: Sie muss ein objektiv und subjektiv gutes Be- finden herstellen, indem ihre Klientel sich in den physischen, psychischen und sozialen Bereichen ihrer Entwicklung im Einklang mit den eigenen Möglichkeiten und Zielvorstellungen und den je- weils gegebenen äußeren Lebensbedingungen be- findet. Handlungsleitend für dieses „Leben in Ba- lance“ kann die Strategie der Salutogenese sein (Antonovsky 1997), physische, psychische, soziale und materielle Risikofaktoren zu senken und bei den Individuen Schutzfaktoren zu erhöhen („Gen- eral Resistence Resources“: GRR, als Gegenspieler
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