Handbuch 5. Auflage
1354 Braun · Wetzel ungleiche Räume miteinander verknüpfen und so der sozialen Entmischung aller Erziehungseinrich- tungen entgegensteuern. Das wird aber nur dann zur Ausweitung der Bildungsmöglichkeiten für alle führen, wenn zugleich ein groß- und kleinräu- miger, auch institutionsbezogener Nachteilsaus- gleich stattfindet und die pädagogischen und sozia- len Verständigungsbemühungen zwischen den Milieus entschieden verstärkt werden. Dazu trägt (b) ein Schulsystem bei, welches formelle Ange- bots- und Berechtigungsstrukturen aufweist, die nicht nur normativ (oder proklamatorisch), son- dern faktisch egalitär und plural sind und so gleich- wertige (nicht: gleichförmige) Lebensverhältnisse fördern. Für die soziale Integration ist die Schule deshalb so wichtig, weil sie für die Begegnung von Heranwachsenden aus den unterschiedlichen so- zialen und ethnischen Milieus zum tendenziell privilegierten Ort geworden ist. Dem ist auch das längere gemeinsame Lernen förderlich, wie es ak- tuell unten den Stichworten „Gemeinschafts- schule“ (in Deutschland) bzw. „neue Mittelschule“ (in Österreich) diskutiert wird (Wiechmann 2009). (c) Der viel beklagten „Lebensweltferne“ der Schule (die aber auch in der sozialen Arbeit und Erziehung festzustellen ist) kann institutionell dadurch ent- gegengewirkt werden, dass deren relative Eigen- ständigkeit und Verantwortlichkeit erheblich aus- geweitet wird. Dazu tragen u. a. bei: Das von allen Gruppen getragene Schulprogramm (u. a. mit einer schulspezifischen Stundentafel und einem aus- gewiesenen Zeitrahmen für fächerübergreifende Themen und Unterrichtsformen); jahrgangsüber- greifende LehrerInnenteams und kollektive, zeit- lich begrenzt gewählte Schulleitungen; Einstellung von pädagogischem und „nicht-pädagogischem“ Personal sowie die Finanzbewirtschaftung (beson- ders für die zusätzliche, auf das besondere pädagogische Profil bezogene personelle und säch- liche Ausstattung); und die (möglichst drittelpari- tätisch besetzte) Schulkonferenz, die auch Per- sonengruppen aufnehmen kann, die nicht der Schulgemeinde angehören. Damit aber die Eigen- ständigkeit nicht in Beliebigkeit oder gar Willkür umschlägt, bedarf es der verbindlichen öffentlichen Rechenschaftslegung über alle Schulangelegenhei- ten. Damit ist schon (d) angesprochen, die Öffnung der Schule bzw. aller pädagogischen Einrichtungen für das nähere und weitere soziale, kulturelle, poli- tische, wirtschaftliche und ökologische Umfeld, besonders für die in ihm wirkenden zivilgesell- schaftlichen Netzwerke und Basisöffentlichkeiten. Dabei ist allerdings jeweils inhaltlich und praktisch kritisch zu prüfen, welche sozialräumlichen Pro- zesse den o. g. Bildungsperspektiven förderlich bzw. abträglich sind. Der geeignete Rahmen für diesen Gemeinwesenbezug ist im Primarbereich die zu- verlässige Halbtagsschule und in der Sekundarstufe die Ganztagsschule. Ein ganz besonderer Schub bei der Verschränkung von nicht-formellen und for- mellen Lernprozessen könnte (e) durch eine Neu- konzipierung der Schulpflicht erreicht werden, wenn zumindest Teile von ihr auch in außerschulischen Einrichtungen realisiert würden (allerdings nur, wenn diese zuverlässig die entsprechende pädagogische Qualität nachweisen können). So könnte es auch besser gelingen durchgängige Lern- perspektiven mit abgestuften Rückmeldungen und Zugangsberechtigungen zu verbinden, die Durch- lässigkeit in höhere Bildungsgänge zu verbessern und mehr Symmetrie zu erreichen zwischen der Pflicht , zur Schule zu gehen und dem Recht , dort pädagogisch optimal gefördert zu werden. Alle Er- ziehungsangebote und -einrichtungen müssen (f ) einerseits in pädagogisch angemessener Weise be- aufsichtigt werden, ob sie den hier skizzierten Bil- dungsauftrag auch tatsächlich umsetzen. Das ge- länge schon dann besser, wenn die Trennung zwischen äußerer und innerer Schulverwaltung aufgehoben und beides in die kommunale bzw. re- gionale Verantwortung übergeben würde. Es bedarf andererseits der institutions- und alltagsnahen Be- ratung und Unterstützung aller Einrichtungen, die zugleich institutionell und personell klar getrennt werden muss von der Aufsicht (man kann nicht beides gleichzeitig leisten!). Der angemessene Rah- men dafür wären Regionale Pädagogische Zentren , welche die institutionsinterne und -übergreifende Fort- und Weiterbildung vorhalten, Materialien aller Arten zur Verfügung stellen, die regionale Konzeptentwicklung, Bildungsberichterstattung und -planung übernehmen und in Kooperation mit ansässigen Hochschulen Forschung betreiben. Insofern beinhaltet die Entwicklungsperspektive Ganztagsbildung immer auch die Chance, Profes- sion und Disziplin enger miteinander zu verschrän- ken.
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