Handbuch 5. Auflage

1366 Sielert  einen stark sexuellen Hintergrund hatten, also nicht anders als mit Identitätskonflikten erklärt werden konnten, die durch Sexualunterdrückung bedingt waren. Es folgte eine Ausdifferenzierung der psychi- atrischen Diagnostik: Man klebte auf alles Beson- dere, Abweichende ein Etikett und suchte nach Ur- sachen. Inzwischen hatte Sigmund Freud auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass Sexualität schon in der Kindheit existiert und eine persönlichkeits- relevante Funktion hat, sodass wiederum Sexual- erziehung, diesmal zur Verhinderung von Persön- lichkeitsstörungen gefragt war. Als praktische Konsequenz entstanden zu Beginn des 20. Jahrhunderts folgerichtig pädagogische Initiativen von Sexualwissenschaftlern, wie z. B. Max Hodan und Wilhelm Reich, aber auch von Erziehern und Erzieherinnen, so z. B. im sozialde- mokratisch motivierten „Bund der entschiedenen Schulreformer“ und in der proletarischen Jugend- bewegung (Wolf 1993). Aus Machtmangel blieben die Reformbemühungen jedoch weitgehend theo- retisch und fanden – in radikalisierter Form – erst im Zusammenhang der sozioökonomischen und politischen Veränderungen der 1960er Jahre grö- ßere Verbreitung und gesellschaftliche Beachtung. Die „68er-Bewegung“ erklärte die radikale Befrei- ung von sexuellen Zwängen zur zentralen Bedin- gung für eine Demokratisierung der Gesellschaft und machte diese Forderung durch vielerlei öffent- lichkeitswirksame Demonstrationen bekannt. Se- xualität war plötzlich im gesellschaftlichen Dis- kurs, wieder im Schlepptau einer Leitwissenschaft, diesmal der Soziologie. Vordergründig fortschrittlich, letztlich aber „um Schlimmeres zu verhindern“ (Müller 1992, 18), erließen die Schulverwaltungen unterschiedlicher parteipolitischer Couleur Richtlinien zur Sexual- erziehung in den Schulen mit verblüffend hohem Maß an sexualfreundlichem Konsens. Der damals verbreitete Glaube an die politische Hebelwirkung der Sexualität wurde von der Protestbewegung der Schüler und Studenten erhofft, vom politisch-ad- ministrativen System befürchtet und in schulamtli- chen Richtlinien befriedet. So konnte den Lehre- rinnen und Lehrern z. B. vorgeschrieben werden, welche von den z.T. sexualrevolutionären didakti- schen Materialien (z. B. Amendt 1970) in der Schule nicht verwandt werden durften. Die 1970er und die erste Hälfte der 1980er Jahre gelten als die Jahre der reaktionären Ereignisse und sexualpädagogischen Ernüchterung. Zwar hatten noch 1968 die ständige Konferenz der Kultusminis- ter „Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen“ beschlossen und die meisten Bundeslän- der bis 1984 Richtlinien zur Sexualerziehung ver- ordnet, doch es blieb ein „Siegeszug der Sexualpäd­ agogik am grünen Tisch“ (Müller 1992, 19). In der Praxis konnte sich die Sexualerziehung durch viele Initiativen von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden und vor allem der pro familia in die- ser Zeit ausdifferenzieren und durch Pionierleis- tungen maßgebliche Standards setzen. Durch die 1977 ergangene Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts, schulische Sexualerziehung habe „sittlich“ zu wirken, „ohne Wertung“ aufzutreten und sich „auf Wissensvermittlung beschränkt“ dar- zustellen, und das anschließende massive juristische „Zurück“ in den Bundesländern wurden viele Lehr- kräfte und außerschulische PädagogInnen verunsi- chert. Hinzu kam die Entscheidung des Bundes- familienministers 1983, eine sexualfreundliche und weitverbreitete Arbeitshilfe („Betrifft Sexualität“) einzuziehen. Sexualerziehung fand in der schu- lischen Praxis faktisch nicht mehr statt, wohl aber in der außerschulischen Jugendarbeit. Staat und Rechtsprechung überantworteten die „eigentliche“ Sexualerziehung wieder der Familie, die Eltern dele- gierten sie an die Schule, die Schule an die außer- schulische Jugendarbeit, die Jugendarbeit wieder an die Familie. Erst die Diskurse um AIDS, den sexuellen Miss- brauch, die mediale Vermarktung von Sexualität und die feministische Infragestellung des Patriar- chats bescherten der Sexualerziehung in den späten 1980er Jahren wieder ein öffentliches „Comeback“: Sexualpolitisch als „Gefahrenabwehrpädagogik“ gewollt, fachwissenschaftlich aber weitgehend im sexualfreundlich-emanzipatorischen Sinne genutzt. Mit dem Jahr 1992 schreibt erstmalig in der Ge- schichte der Bundesrepublik ein Bundesgesetz Se- xualpädagogik fest: Das „Gesetz über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung“, das sogenannte „Schwangeren- und Familienhilfege- setz“. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Auf- klärung erhielt den Auftrag, unter Beteiligung der obersten Landesbehörden und in Zusammenarbeit mit Vertretern der freien Wohlfahrtsträger Kon- zepte zur Sexualaufklärung zu erstellen und Mo- dellprojekte zu fördern. Einzelne Bundesländer überarbeiteten ihre Richtlinien für die Schulen

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