Handbuch 5. Auflage

Sexualpädagogik  1371 erarbeitet, um speziell Jungen zu erreichen. Se- xualpädagogik wurde auf diese Weise zu einem modernen Anregungsbereich für neue pädago­ gische Konzepte und Medien, die auch in anderen Sektoren von Bedeutung werden können. Als Bei- spiel seien hier das Projekt „Sextra“ der profa-online-Sexualberatung genannt sowie Ansätze zur Verbindung von E-Learning und Sexualpädagogik (Fritz / Sielert 2009). In vielen Praxisfeldern der Sozialen Arbeit über- schneidet sich die erzieherische Arbeit mit der Se- xualberatung, soweit sie als sexualpädagogische Be- ratung verstanden wird. Diese besondere Form der Beratung bewegt sich zwischen Sexualpädagogik und Sexualberatung / Sexualtherapie und kann – je nach Zielsetzung, BeraterIn und Setting einmal mehr der Pädagogik und ein anderes Mal mehr der psychotherapeutischen Beratung zugeordnet wer- den. Die einseitige Konzentration auf gestörtes Erleben und Sexualverhalten verhinderte bisher die Entwicklung einer pädagogischen Richtung der Sexualberatung, in der das Bedürfnis nach Rat und Beratung auch diesseits der Störung in den alltäg- lichen erzieherischen Lebenssituationen im Mittel- punkt steht. Es geht um die Begleitung und Unter- stützung von Lern- und Entwicklungsprozessen durch das Gespräch mit Einzelnen oder auch Gruppen, nicht aber um die Behandlung von Stö- rungen und Konflikten, denen Krankheitswert zu- gemessen wird. Sexualberatung in diesem Sinne findet meist im Kontext sexualpädagogischer Ar- beit statt (Tolkmitt 2000, 301–342). Entwicklungsperspektiven in Theorie und Praxis In breiten Teilen der pädagogischen Fachöffent- lichkeit besteht immer noch die naive Vorstellung, dass eine gründliche Körperaufklärung, der „ge- sunde Menschenverstand“ und die „richtige Mo- ral“ ausreichten, um Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in ihrer sexuellen Entwicklung zu begleiten. Die Themen „rund um Sexualität“ sind jedoch meist komplizierter, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Das hängt zusammen mit der Gleichzeitigkeit ihrer persönlichen Tabuisierung ■ ■ und öffentlichen Vermarktung, den vielschichtigen Verbindungen mit anderen ge- ■ ■ sellschaftlichen und persönlichen Bereichen, ihrer Bandbreite von erwünschten und sozial ver- ■ ■ träglichen bis zu gewaltsamen Akzenten, ihrer großen persönlich-emotionalen Verankerung ■ ■ bei allen Beteiligten. Das hängt auch zusammen mit der Gefahr, durch Sexualerziehung die Intimsphäre der Menschen zu verletzen und mit deren berechtigter Angst vor Manipulation und Kontrolle des Privatlebens durch offizielle Institutionen. Die Folge einer sol- chen traditionellen Geringschätzung der pädago- gisch reflektierten und verantworteten Sozialisati- onshilfen ist die Verschärfung vorhandener Sozialisationskonflikte im Bereich der zwischen- menschlichen Liebes- und Lebensverhältnisse und die Zunahme der marktvermittelten konsumptiven und medialen Einflüsse, die eher an gewinnbrin- genden Trends als an Stärkung des individuellen Eigensinns oder einer zukunftsträchtigen Gestal- tung intimer Lebensweisen orientiert sind. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist das ausführende Bundesorgan bezüg- lich der sexualpädagogischen Ansprüche aus dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz (SFHG). Sie ist beauftragt, Konzepte und Medien für Se- xualaufklärung zu entwickeln. Dabei ist sie ver- pflichtet, mit den Trägerverbänden zusammen- zuarbeiten. Über das SFHG hinaus ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) umfassen- der und detaillierter ein Erziehungsauftrag formu- liert, der auch den Rahmen für Sexualpädagogik- und -beratung bildet. Im zweiten Kapitel (§ 11: Leistungen der Jugendhilfe) werden die Aufgaben für die relevanten Bereiche aufgeführt: Mädchen- und Jungenarbeit, Jugendberatung und außerschu- lische Jugendbildung. Die sexualpädagogische Prävention sexueller Gewalt kann sich auf § 14 KJHG stützen: „Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maßnahmen sollen junge Men- schen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähig- keit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Ju- gendliche vor gefährdenden Einflüssen zu bewahren.“

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