Handbuch 5. Auflage
138 Wacker 151 ff.). Jedem das Seine zu geben (im Sinne effek- tiver und effizienter Unterstützungsgestaltung) könnte auch dem anstehenden Kurswechsel bei seit Jahrzehnten expandierenden Rehabilitationsleis- tungen entsprechen: Laut OECD (2003) machen die mit Behinderung verbundenen Ausgaben (nach denen für Alter und Gesundheit) den drittgrößten Posten in den nationalen Sozialbudgets aus, so dass unabhängig von der grundsätzlichen Akzeptanz von Teilhabeleistungen für Menschen mit Behin- derung bei (weiter) steigenden Leistungskosten und wachsenden Zielgruppen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2009) eine Debatte nicht ausbleiben kann, ob Leistungen entsprechend des begrenzten Sozialbudgets neu zugeschnitten wer- den (müssen) (Wacker 2007, 37 f.). Der neuen Rolle von Menschen mit Behinderung als Nutzerinnen und Nutzer sozialer Dienste ent- spricht logisch der Auftrag der Behindertenarbeit, soziale Dienstleistung zu erbringen (Thiersch/Grun- wald 2002). Das bedeutet – neben den Hilfen durch Laien wie Familienmitglieder oder bürgerschaftlich bzw. nachbarschaftlich engagierte Personen – ein professionelles Unterstützungsnetz für Menschen mit Behinderung bereitzuhalten, das Gesetzen der Dienstleistungsgesellschaft folgt: Statt christlicher „Nächstenliebe“ oder privater und öffentlicher „Für- sorge“ als Leitkonzepten imWohlfahrtsstaat, in dem Leistungen „gewährt“ werden, treten damit mehr Aspekte und Regeln eines spezifischen sozialen Markts und Wettbewerbs mit Leistungsansprüchen für Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund (Dahme/Wohlfahrt 2009). Freigemeinnützige Or- ganisationen (Non-Profit-Organisationen: NPO; in Deutschland im Bereich der Behindertenarbeit noch überwiegend christlich karitativ geprägt) steuern dennoch bislang ihre Angebote weitgehend eigen- ständig, wegen mangelnder Marktmacht ihrer „Kunden“ (Menschen mit Behinderung)(Anheier et al. 2007). Die Qualität ihrer Arbeit (den Erfolg) be- stimmen sie nicht nach einem Gewinn, sondern nach erfüllten Aufträgen (z. B. fachlichen Zielen oder regionalen Versorgungsabsprachen), aber zu- nehmend auch nach der Zufriedenheit der Leis- tungsempfängerinnen und -empfänger bzw. deren Angehörigen und des Personals. Die Wirksamkeit von Maßnahmen („outcome“, wie Lebensqualität oder Inklusion) hingegen findet bislang wenig Be- achtung. Auf Leistungen der Behindertenhilfe be- stehen somit zwar individuelle Rechtsansprüche, sie können lebenslang notwendig sein, und sie müssen so wirken, dass „eigene Lebensstile entwickelt, indi- viduelle Fähigkeiten, Kompetenzen und Bedürfnisse ausgebildet sowie selbständiges und selbstbestimm- tes Handeln gefördert werden“ (Wacker et al. 1998, 20). Ob dies aber nach demKonzept sozialer Dienst- leistung bezogen auf Menschen mit Behinderung gelingt, ist offen (Wohlfahrt 2005). Befürchtet wird aktuell – insbesondere wegen gesetzlicher Regelun- gen der Europäischen Union (EU) –, dass mehr (in- ternationaler) Wettbewerb zu weniger Qualität der Angebote im Binnenmarkt führt (Herrmann 2005), dass Ressourcen mehr für Rechenschaftslegung als für die Dienste selbst verbraucht werden müssen (Boeßenecker 2005, 287 ff.), dass Erfolge schwer nachweisbar sind, und vor allem, dass Menschen mit Behinderung aufgrund vielfacher Abhängigkei- ten nicht wirklich die Qualität der Leistungen be- werten und beeinflussen können sowie dass das Personal durch die neue Kundenorientierung (nach- fragende Subjekte: „user involvement“) in eine un- gerechtfertigte Abhängigkeit (unsichere Beschäfti- gungslageundunklareRolle)undBelastungssituation gerät (Balz/Spieß 2009, 51ff.). Gleichberechtigter Bürgerstatus („Disability Mainstreaming“) und Sozialraumorientierung („Community Care“) – ein Ausblick Ein Wandlungsprozess von Behindertenarbeit und Behindertenpolitik findet statt: weg von einer ten- denziellen Orientierung an Kompensation von Be- hinderung über Leistungen bzw. Leistungssysteme und deren Funktionieren, hin zu einem partizipato- rischen Grundkonzept der Bürgerschaft bzw. uni- verseller Bürgerrechte. Denn dem proklamierten Ziel der Gleichstellung von Menschen mit Behin- derung auf allen gesellschaftlichen Ebenen entspre- chen Systeme und Maßnahmen, die ihre Perspektive stärken und ihre Chancen auf Gleichberechtigung erhöhen ( „disability mainstreaming“ analog zu „gen- der mainstreaming“). Dieses sozialpolitische Ziel der Inklusion (Abwenden von ökonomischer, institutio- neller, kultureller, räumlicher Ausgrenzung und För- dern von Teilhabe für alle) steht für die europäische Behindertenpolitik außer Zweifel (Rat der Europäi- schen Union 2002).
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