Handbuch 5. Auflage
Sozialberichterstattung und Sozialplanung 1391 klärende und steuerungsbezogene Funktion kom- munaler Sozialberichte betont. In Zeiten vielfach leerer öffentlicher Kassen sollten so (Unterstüt- zungs-)Leistungen des kommunalen Sozialstaates möglichst effizient und effektiv gestaltet bzw. ent- stehende Versorgungsnotwendigkeiten und -dis- paritäten frühzeitig erkannt und entsprechend re- guliert werden. Vor allem (Groß-)Städte, in denen der armutsinduzierte Problemdruck besonders deutlich wurde, entwickelten bereits recht früh in den 1980er Jahren kommunale, oftmals als „Sozial- hilfeberichte“ angelegte Sozialberichte (Hanesch 1990). Demgegenüber wiesen kleinere Kommunen und Landkreise in der Regel ein deutlich niedrige- res Institutionalisierungsniveau kommunaler Sozi- alberichterstattung auf. Neben logistischen Grün- den – wie etwa unzureichenden Datengrundlagen oder kapazitären Aspekten (Schubert 1995) – spielte hierbei häufig auch ein im Vergleich zu Großstädten deutlich geringerer Problemdruck bzw. eine fehlende „Sensibilität für Anzeichen von Verarmung“ (Kläui 2007, 55) eine Rolle. Seit den 1990er Jahren ist eine deutliche Auswei- tung sowie zielgruppenbezogene und methodische Ausdifferenzierung kommunaler Sozialbericht- erstattungen festzustellen. Neben den bereits er- wähnten Sozialhilfeberichten, in denen in der Re- gel die Anzahl, Struktur und räumliche Verteilung von HilfeempfängerInnen sowie die in diesem Be- reich aufgewendeten öffentlichen Unterstützungs- leistungen dokumentiert wurden, besteht mittler- weile auch auf der kommunalen Ebene ein recht breites Spektrum von Berichten zu unterschiedli- chen sozialen Problemlagen und Bevölkerungs- gruppen. In Anlehnung an die oben skizzierte Ty- pologie von Noll reicht in diesem Zusammenhang das entsprechende Kontinuum von genuinen Ar- mutsberichten über Berichte zur sozialen Lage von Kindern, Jugendlichen und Familien(formen) bis zu Behinderten- und Seniorenberichten, umfasst aber auch reine Sozialstrukturberichte und Sozial- raumanalysen. Mit dieser Entwicklung geht eine Ausdifferenzie- rung der methodischen Zugänge und statistischen Verfahren einher, bei denen jedoch nach wie vor eindeutig sekundäranalytische Aufbereitungen un- terschiedlichster (vor allem amtlicher) Datenquel- len bzw. quantitative Verfahren der empirischen Sozialforschung dominieren. Konstitutiv ist in diesem Zusammenhang, dass die zur Verfügung stehenden Datengrundlagen in den meisten Kom- munen „nicht originär für Zwecke der kommuna- len Berichterstattung angelegt sind, die Zusam- menhänge der Lebenslagen untereinander nicht aufzeigen können, geschweige denn Ursachenana- lysen ermöglichen, auf der Indikatorenebene i. d. R. nicht kompatibel sind und fast nie auf Zeitreihen- oder Verlaufsanalysen beruhen, um Entwicklungen aufzuzeigen bzw. Trends und Prognosen ableiten zu können“ (Mardorf 2006, 34). Des Weiteren sind die einzelnen Berichterstattungssysteme nur sehr bedingt anschlussfähig an übergreifende bzw. über- regionale Datensets und Statistiken sowie häufig interregional kaum vergleichbar. In konzeptioneller Hinsicht orientieren sich viele kommunale Sozialberichterstattungen an sozialwis- senschaftlichen (Sozial-)Raumansätzen. Diese ver- mehrte Integration sozialwissenschaftlicher Raum- ansätze trägt den sich verschärfenden ungleichen Lebensverhältnissen und ihren Auswirkungen für individuelle und soziale Entwicklungsprozesse in- nerhalb der Kommunen Rechnung. In der Praxis kommunaler Sozialberichterstattung werden die unterschiedlichen sozialwissenschaftlichen Raum- konzepte in der Regel entdifferenziert und pragma- tisch zu einem Konglomerat aus „Lebensraum, Quartier, Heimat, sozialem Mikrokosmos, in dem sich globale gesellschaftliche Entwicklungsprozesse und Versäumnisse widerspiegeln und brechen“ (VSOP 1998) verdichtet. Kleinräumig angelegte Sozialraumanalysen zielen in diesem Zusammen- hang darauf ab, anhand geeigneter Indikatoren so- ziale Problemlagen, Versorgungsdisparitäten und Bedarfsnotwendigkeiten als auch Ressourcen infor- meller Hilfesysteme abzubilden. Vergleichbare qua- litative Standards sozialräumlicher Analysen beste- hen bisher allenfalls in Ansätzen – ein Umstand, der wesentlich darauf zurückzuführen ist, dass die hierzu notwendige Datengrundlage oftmals unvoll- ständig und wenig aktuell ist und zudem unter- schiedlichen Systematisierungsprinzipien der betei- ligten Institutionen unterliegt. Die Qualität kommunaler Sozialberichterstattun- gen wird zumeist entlang der in der Sozialen Arbeit gängigen Kategorien der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bestimmt. So lassen sich bspw. den Strukturqualitäten „der Berichtsauftrag, die Orientierung auf Adressaten, die räumliche und sachliche Abgrenzung der Berichtsgegenstände, die Entscheidung für ein Berichtskonzept sowie Ver-
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