Handbuch 5. Auflage
Soziale Arbeit in der Schweiz 1429 der Organisation von Staat und Gemeinden mit sich. Zentrale Prinzipien waren die Volkssouverä- nität und die Menschenrechte nach dem Muster Frankreichs sowie ein Einheitsstaat mit zentraler Verwaltung, der die Kantone in reine Verwaltungs- bezirke ohne eigene Kompetenzen umwandelte. Zwar hielt sich die unitaristische Republik nur während der stationierten Truppen und scheiterte am zentralstaatlichen Anspruch und der Fremd- bestimmung durch das napoleonische Frankreich. Dennoch wurde in den späten 1820er Jahren der Wunsch nach vermehrter Integration aller Bewoh- ner der Kantone wieder aufgegriffen. „Die Verfas- sungen der Kantone bewegten sich – mit Aus- nahme von Neuenburg – alle im Rahmen von Republiken, die konservativ – also teilweise stände- staatlich – oder bereits repräsentativ waren“ (Mey- erhofer 2000, 26). Es gab demnach weiterhin kan- tonale Verfassungsstaaten und beständige föderalistische Strukturen, dennoch wurde über mentale Konstruktionen ein gemeinsamer Staat ge- schaffen. Ein zentrales Beispiel dafür ist die Kon- struktion von Nation und Vaterland (Meyerhofer 2000). 1848 wurde in der Schweiz ein verfassungsrecht- lich moderner demokratischer Bundesstaat ge- gründet. In diesem gesellschaftlichen Kontext er- füllten die Gemeinnützigen Gesellschaften eine spezifische Funktion. Die Gemeinnützigen Gesell- schaften widmeten sich in Theorie und Praxis der Bearbeitung von sozialen Problemen und trugen maßgeblich zur Etablierung spezifischer Experten- diskurse und zur Ausdifferenzierung sozialpädago- gischer Institutionen (Tuggener 1989) bei. Es wa- ren dies Fragen der Armenpflege mit Blick auf private und staatliche Wohltätigkeit, allgemeine pädagogische Reformdebatten zur staatlichen Schule, Mädchenbildung und Berufsbildung sowie die institutionalisierte Armenerziehung. Das Argu- mentationsspektrum innerhalb der Gemeinnützi- gen Gesellschaften umfasste medizinische, juristi- sche, wirtschaftliche, religiös-ethische, aber auch genuin pädagogische Dimensionen (Grubenmann 2007). Mit Blick auf die Frage der Konsolidierung bzw. Verberuflichung Sozialer Arbeit lassen sich im Be- reich der Armenerziehung bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, wie auch im interna- tionalen Kontext (Hauss 1995), um Johann Jakob Wehrli erste Qualifizierungsbemühungen und -dis- kussionen ausmachen. Die Armenerziehungs- anstalt nach demVorbildWehrlis ist gemäß Schoch et al. (1989) im Kontext eines eigentlich privat ini- tiierten Anstalts-Gründungsbooms zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu verstehen. Der Anstaltsboom steht im Kontext von Pauperismus und Anstalts- kritik. In Opposition zu bürgerlichen Waisenhäu- sern und der Verkostgeldungspraxis wurde ein neues Anstaltskonzept entworfen, welches in An- lehnung an Pestalozzi die Erziehung zur Armut verfolgte. Das Organisationsprinzip zeichnete sich dementsprechend als Ideal des vorindustriellen Großhaushalts ab. „Ein wichtiges Merkmal der Bewegung ist die Rekrutierung und praktische Ausbildung von Armenerziehern aus dem Kreise der armen Zöglinge“ (Schoch et al. 1989, 19). Die Wehrli-Schule in Hofwyl war Teil eines umfassen- den „Erziehungsstaates“, welcher durch den Berner Patrizier Phillipp Emanuel von Fellenberg gegrün- det wurde. Diese Erziehungsrepublik war als Mus- terinstitution bekannt und umfasste mit der Zeit nebst der Armenschule einen Ausbildungs- und Musterbetrieb für die Landwirtschaft, ein wissen- schaftliches Institut für Söhne höherer Stände, eine Realschule für den Mittelstand, eine Mädchen- schule, eine Kinderpflegeschule und nach 1900 die Kinderkolonie „Meikirch“. Johann Jakob Wehrli (1790–1855) war Landschullehrer und wurde 1810 Leiter der Armenschule, welche er nach Pes- talozzis Grundsätzen strukturierte. Nach 1833 wurde er aufgrund seiner Erfahrung in der Ausbil- dung der geeigneten Zöglinge zu Armenlehrern erster Leiter des Lehrerseminars in Kreuzlingen. Diese Hinwendung zur professionalisierten Lehrer- bildung ist wohl auch der Grund, warum Pestalozzi sehr viel stärker im Kontext der Schulbildung breit rezipiert wurde und wenig Einfluss auf die zeitge- nössischen Fürsorger hatte. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde die soziale Frage im Diskussionsfeld der Gemeinnützigen Gesellschaften thematisch wie argumentativ einge- engt, die soziale Frage wurde in diesen Kreisen zu- nehmend als Frage von moralischer und physischer Verwahrlosung, insbesondere der männlichen Ju- gend, thematisiert. Zum einen hatte die öffentliche Fürsorge im Zuge der Etablierung des Wohlfahrts- staates die zentralen Aufgaben der vormals privaten Vereine übernommen, zum anderen setzte sich der pädagogische Expertendiskurs im außerschulischen Bereich in der Schweiz nur marginal durch.
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