Handbuch 5. Auflage
1430 T. Gabriel · Grubenmann Soziale Fürsorge zu Beginn des 20. Jahrhunderts: Geglückte Professionalisierung, missglückte Akademisierung und die Verwissenschaftlichung des Sozialen Mit Blick auf die internationale Entwicklung kann auch für die Schweiz festgehalten werden, dass für die Genealogie der Sozialen Arbeit die staatliche Konstitution des sozialen Sektors, die einhergehende Professionalisierung sowie deren Kontextualisierung in sozialen Bewegungen ent- scheidende Entwicklungsbedingungen darstell- ten. Während sich im 19. Jahrhundert v. a. die philanthropische Bewegung sozialer Problemla- gen annahm, war der Einfluss der Frauenbewe- gung auf die Professionalisierung der Sozialen Arbeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts von großer Bedeutung (Ruf 1994). Pionierinnen, welche von sozialdemokratischen Männern unterstützt und von der Settlementbewegung (Ramsauer 2000, 113) inspiriert wurden, begannen, Fürsorgekurse für Frauen durchzuführen. So organisierten Men- tona Moser und Maria Fierz nach ihrer Rückkehr aus London, wo sie in Kontakt mit den sozialre- formerischen Ideen gekommen waren, 1908 in Zürich den ersten „Kurs zur Einführung in weib- liche Hilfstätigkeit für soziale Aufgaben“. In Basel wurden ab 1914 Kurse zur Einführung in die So- ziale Tätigkeit durchgeführt. Ab 1918 entstanden in Luzern, Genf und Zürich erste soziale Frauen- schulen, welche später von den Kantonen finan- ziell mitgetragen wurden; die kantonale Zustän- digkeit blieb über lange Zeit bestehen (Wolfisberg 2006). Die enge Verbindung der Professionalisierungsge- schichte mit dem Settlement-Movement (Ram sauer 2000, 113) und der bürgerlichen Frauen bewegung sind konstitutive Momente der Entstehungsgeschichte des Berufs. Es ging um Frauenbildung und zugleich die „Nutzbarmachung der Pflichten und Rechte […], die die Frauenbe- wegung für sie erkämpft hat“ (Salomon 1908, 42). In der britischen Settlementbewegung liefen phi- lanthropische, christliche und sozialistische Strö- mungen zusammen, die von den frühen Pionie- rinnen der Sozialen Arbeit in Europa als innovative Modelle systematischer Armenfürsorge rezipiert wurden, dabei jedoch sehr unterschiedlich ausge- legt wurden. So steht beispielsweise Mentona Mo- ser (CH) für eine gesellschaftskritische Interpreta- tion,MariaFierz(CH)füreinechristlich-moralische, andere europäische Vertreterinnen, wie Alice Salo- mon (DE) für die Position der sozialen Mütterlich- keit, die soziale Hilfstätigkeit als vordringliche Kul- turaufgabe der Frau zur Sicherung des sozialen Friedens verstand. Ungeachtet der Differenzen be- stand eine breite internationale Übereinstimmung von Jane Addams (USA) bis zu Alice Salomon, dass die sich entwickelnden sozialen Hilfstätigkeiten dringend einer Professionalisierung bedurften, um dem „gefährlichen Dilettantismus“ der bürgerli- chen Wohlfahrtsdamen durch eine systematische Ausbildung zu begegnen (Schüler 2004, 199). Be- achtlich ist die Internationalität in dieser frühen Phase, die sich durch persönliche Kontakte der frühen Vertreterinnen und durch den europäischen und transatlantischen Austausch von Ideen und Konzepten realisierte (Hering /Waaldijk 2002). Das Berufsfeld der Fürsorge und das entspre- chende Expertenwissen sind bereits zu Beginn des Professionalisierungsprozesses geschlechtsspezi- fisch segmentiert (Sutter et al. 2008). Während die weiblichen Fürsorgerinnen eher in der Vor- mundschaftsbehörde und der privaten Fürsorge tätig waren, besetzten Männer die Stellen der öf- fentlichen Fürsorge (Gredig 2000). Der öffent- liche Expertendiskurs wurde dementsprechend von Männern dominiert. In den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts ist im deutschsprachigen Raum der Einfluss der Für- sorgewissenschaften auf Diskurse und Problemver- ständnisse der Sozialen Arbeit signifikant, wie sich exemplarisch im Bereich der Kinder- und Jugend- hilfe nachweisen lässt (Ramsauer 2000; Peukert 1986). Der offene Rechtsterminus „Verwahr- losung“ bestimmte den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend diskursiv und erfuhr über die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts eine in- haltliche Verschiebung. Während am ersten ge- samtschweizerischen Jugendfürsorgekongress von 1908 im Kontext der Schaffung des Kinderschutz- artikels des Zivilgesetzbuches (ZGB von 1907) noch einem kritischen Begriffsverständnis von Ver- wahrlosung als Symptom sozialer Probleme gefolgt wurde, verengte sich das Verständnis ab 1927 auf hygienische und eugenische Dimensionen. Die „Verwissenschaftlichung des Sozialen“ wurde dem- entsprechend zunehmend von Medizin, Psychiatrie und Heilpädagogik dominiert (Ramsauer 2000)
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