Handbuch 5. Auflage

Soziale Arbeit in der Schweiz 1433 Bereich der Forschungsförderung und der politi- schen und administrativen Zuständigkeit. Bei Inkrafttreten des Fachhochschulgesetzes im Jahr 2005 lehrten und forschten die Universitäten im Bereich der Sozialen Arbeit bereits seit Länge- rem, jedoch in einer spezifischen disziplinären Ein- bettung. Dies ist für die heutige Situation und für die weitere Entwicklung der Sozialen Arbeit als akademischer Disziplin eine wichtige Ausgangs- prämisse. Sozialpädagogik an der Universität Zü- rich existiert traditionell nicht disziplinär eigen- ständig, sie ist in das Fach Erziehungswissenschaft eingebunden. Die Universität Fribourg wiederum versteht Sozialarbeit als angewandte Soziologie und Sozialpolitik und erkennt der Sozialen Arbeit eine Eigenständigkeit als akademische Disziplin ab. Hier schließen die Aktivitäten der Schweizerischen Gesellschaft für Soziale Arbeit (www.sgsa-ssts.ch) an, die u. a. durch die Veranstaltung von interna- tionalen Kongressen, Kommissionsarbeit und die Herausgabe einer mehrsprachigen wissenschaftli- chen Zeitschrift die Förderung der wissenschaftli- chen Disziplin in der Schweiz betreibt. Etappenziel ist die Aufnahme der Sozialen Arbeit in die Aka- demie der Wissenschaften der Schweiz. Die für die Schweiz noch offene Frage der weiteren Entwick- lung der Sozialen Arbeit ist eng mit der weiteren Entwicklung der Fachhochschulen verbunden. Quantitativ haben sie durch hohe Zuwachsraten in den letzten zehn Jahren, verglichen mit den univer- sitären Lehrstühlen Sozialpädagogik und Sozial- arbeit, eine weitaus höhere Anzahl an Studieren- den, Weiterbildungsangeboten und auch an Forschungsvolumen auszuweisen. Für ihre Anerkennung als eigenständige akademi- sche Disziplin werden jedoch zwei qualitative Ent- wicklungen von entscheidender Bedeutung sein. Zum einen ist die Fachhochschullandschaft in der Sozialen Arbeit durch die Bologna-Reformen im Bereich der Lehre an internationale Standards he- rangeführt worden und hat dabei ihr disziplinäres Profil zugleich geschärft. Anders als an den Univer- sitäten, an denen die neuen modularisierten Studi- enstrukturen und die damit induzierte Nähe zu konkurrierenden Bezugsdisziplinen den paradig- matischen Kern und die disziplinäre Gestalt der Sozialen Arbeit weiter entprofilieren. Seit dem Herbstsemester 2008 / 2009 sind Masterstudien- gänge an verschiedenen Fachhochschulstandorten gestartet. Die konsekutiven Masterstudiengänge sind von einem standortübergreifenden disziplin- spezifischen Kompetenzprofil gekennzeichnet, das auf die bereits vorhandenen Bachelorstudiengänge aufbaut (Forrer Kastel /Truniger 2008, 15). Un- strittig ist im Masterstudium eine starke For- schungs- und Empirieorientierung. Vergleichbar zu internationalen Diskussionen bleibt jedoch unklar, ob auch eigene Forschungskompetenz im Studium vermittelt werden soll oder ob eine Kompetenz zur Informations- und Forschungsrecherche ausreicht, wie dies im Modell der Evidence-based Social Work gefordert wird (Wilhelm/Rutschmann 2008, 13). Für die Ausbildung spezifisch bleibt eine starke Verschränkung von Lehre, Forschung und Praxis, mit standortspezifisch anderen Akzentuierungen. Im Rahmen der Entwicklung der Bachelor- und Masterstudiengänge für Soziale Arbeit hat eine In- tensivierung des wissenschaftlichen Diskurses zu Professions-, Disziplin- und forschungstheoreti- schen Fragen der Sozialen Arbeit stattgefunden (Benz Bartoletta et al. 2010). Da mit der Absolvie- rung des Masterstudiums noch keine Promotions- berechtigung verbunden ist, fehlt der Sozialen Ar- beit in der Schweiz ein unmittelbar gesicherter Ausbildungsweg des akademisch einschlägigen Nachwuchses für Forschung und Lehre. Neben in- tegrativen Positionen, die in einer Kooperation zwischen Fachhochschulen und Universitäten einen gangbaren Weg zur Promotion des eigenen diszipli- nären Nachwuchses erkennen, zielen andere auf die hochschulpolitische Eigenständigkeit der Fach- hochschulen im Sinne eines eigenen Promotions- rechtes. Zum anderen besteht eine weitere bedeutsame Ent- wicklung im Bereich der Forschung zur Sozialen Arbeit in der Schweiz, die sich von der deutschen Entwicklung unterscheidet. Durch die Formulie- rung eines erweiterten Leistungsauftrags wurde wissenschaftliche Forschung an den Fachhochschu- len ab 2000 initiiert und durch spezifische For- schungsförderungsprogramme finanziell unter- stützt. Dies führte zu einer ausdifferenzierten Forschungslandschaft an den schweizerischen Fach- hochschulen, die in der thematischen und konzep- tionellen Bandbreite keine trennscharfe Abgrenzung zu universitärer Forschung zulassen. Die neuere Entwicklung, wie sie exemplarisch der Entwurf des FIFG (Gesetz zur Forschungsförderung und Inno- vation) oder die aktuellen Förderkriterien des Schweizerischen Nationalfonds (SNF, www.snf.ch )

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=