Handbuch 5. Auflage
1454 Scheipl Erziehungshilfe) erreichen im Jahr 2007 ca. 21.000 MJ und weisen gegenüber 1997 ein massives Wachs- tum (+ 37%) auf (Heimgartner 2009, 200ff.). In beiden Leistungskategorien lassen sich z.T. große Diskrepanzen zwischen den Bundesländern feststel- len. Ansätze zur Sicherung von Qualitätsstandards erarbeitet man unter Einbeziehung von Nutzer(inne)n in den letzten Jahren vornehmlich für den Bereich der stationären Fremdunterbringung (u.a. „Quality4Children“ des SOS-Kinderdorfs; „Quality in Inclusion“ des Ilse Arlt Instituts; Scheipl 2010a). In diesemZusammenhang wird auch die Diskussion um eine sozialpädagogische Diagnostik verstärkt aufgegriffen (Pantucek/Röh 2009). Eine wesentli- che Grundlage für die genannte Reformtätigkeit und den Ausbau der Jugendwohlfahrt liegt zunächst im zweiten JW-Gesetz des Bundes von 1989 (erstes JW-Gesetz: 1954) (Ausführungsgesetze der Bundes- länder 1990–1992). Die Dienstleistungsorientie- rung mit deutlichen Akzenten zur Stärkung subjek- tiver Rechte, die erstmalige Betonung der Subsidiarität sowie die Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft lassen diesen Gesetzeskom- plex zunächst zu einem strukturellen Meilenstein mit einer Triebkraft für die Entwicklung der Praxis- felder der Sozialen Arbeit v. a. in den 1990er Jahren werden. Die Herausbildung einer deutlich unter- schiedlichen Verwaltungspraxis der Bundeslän- der – so wird z.B. die Administration des Pflege- kinderwesens inVorarlberg völlig anders gehandhabt als inWien (Scheipl 2009) – sowie die offensichtlich uneinheitlichenBegrifflichkeiten,Leistungsbeschrei- bungen und Standards u.a. machen eine Neufassung dieser Gesetzesmaterie unumgänglich. Jugendarbeit (JA) Die Jugendarbeit wird generell als außerschulische JA verstanden. Das Jugendportal www.jugendinfo.at vermittelt einen Überblick. Während den Bundes- ländern im JW-Bereich nur die Kompetenz zur Ausführungsgesetzgebung zukommt, liegt die ge- samte Gesetzgebungskompetenz für den Bereich der JA bei den Bundesländern. Dementsprechend heterogen ist die Gesetzesmaterie (Jugendschutz, Jugendförderung) gestaltet. Dies schlägt sich auch in der Praxis der Jugendförderung nieder. Unter- schieden wird zwischen verbandlicher JA, Offener JA (OJA) und Jugendinformation. Die verbandli- che JA ist die am besten etablierte und auch in der öffentlichen Meinung am stärksten verankerte Form der JA. Dazu zählen die parteipolitisch und konfessionell orientierten wie auch die unabhängi- gen Jugendorganisationen (z. B. Landjugend, Pfad- finder, Katholische Jugend, Gewerkschaftsjugend). Sie agieren überwiegend bundesweit und sind in der Bundesjugendvertretung als gesetzlich einge- richtete Interessenvertretung für Kinder und Ju- gendliche zusammengefasst. Zur Förderung von Jugendorganisationen, denen bundesweite Bedeu- tung zukommt, wird im Jahr 2000 das Bundes-Ju- gendförderungsgesetz und zur repräsentativen und handlungsfähigen Mitsprachemöglichkeit der Ju- gend auf Bundesebene im selben Jahr das Bundes- Jugendvertretungsgesetz verabschiedet. Beide Ge- setze bestimmen bemerkenswerterweise „alle jungen Menschen bis zur Vollendung ihres 30. Lebens jahres“ als Jugendliche (BGBl. 126 / 2000 und 127 / 2000 jeweils §2 [1]). Wo Jugendförderungs- gesetze der Länder existieren, legen diese unter- schiedliche Altersobergrenzen für Förderungen fest. Die OJA arbeitet vorwiegend im Rahmen von Ju- gendzentren und Treffs (Koje 2008). Beide werden von Kommunen, kirchlichen Trägern und beson- ders auch von (autonomen) Vereinen getragen, in denen Jugendliche auch selbstverantwortliche Funktionen einnehmen können. Im Jahr 2010 sind insgesamt ca. 570 Einrichtungen genannt (Lieben- tritt 2010). Die Vernetzung der OJA ist je nach Bundesland unterschiedlich organisiert. In man- chen Ländern existieren Dachverbände. Seit 2009 besteht die bundesweite Dachorganisation „Bun- desweites Netzwerk Offene Jugendarbeit“ (bOJA). Die OJA ist zwar offen für alle Jugendlichen, doch ihre engere Zielgruppe ist noch nicht klar definiert; zurzeit bezieht sich die OJA auf eher weniger pri vilegierte Jugendliche. In der Arbeit orientiert man sich thematisch neben freizeitpädagogischen Ange boten an aktuellen gesellschaftspolitischen Heraus- forderungen – z. B. Berufsorientierung, Genderori- entierung, Arbeit mit jugendlichen Migrant(inn)en. Aktuell beginnen Einrichtungen der OJA verstärkt Angebote aus dem Bereich der JW – wie Beratung, Lernförderung, Berufsorientierungs- und Integra tionsangebote etc. – zu forcieren, um Jugendliche in schwierigen Lebenslagen als „inklusive Jugend arbeit“ (Scheipl 2010b) zeitgerecht und jugendadä- quat zu erreichen.
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