Handbuch 5. Auflage
1462 Feltes einstellen, wenn staatliche und nicht-staatliche Organisationen vernetzt arbeiten und eine gemein- same Philosophie entwickeln, in welcher die Si- cherheit des Opfers im Zentrum steht. Neu an diesen Netzwerken war die verstärkte Repräsentanz der Polizei neben Frauenhäusern und Hilfeeinrich- tungen ebenso wie die Tatsache, dass sich Akteure aus den unterschiedlichsten Institutionen und mit verschiedenem organisatorisch-kulturellem Hin- tergrund zusammensetzten, um für ein gemein- sames Ziel zu arbeiten. Dafür wurde für die Polizei als Strafverfolgungsbehörde ein Wandel notwen- dig, um Handlungssicherheit zu schaffen. In vielen Städten wurden Kooperationen entwickelt, die als Netzwerkbasis für Institutionen und Organisatio- nen sowie als Plattform für Diskussionen mit der Bevölkerung dienten. Generell zeigt dieses Beispiel, dass die Polizei (wie andere Institutionen auch) öffentlich und privat in die Prozesse der gesellschaftlichen Modernisie- rung eingebunden ist. Diese Prozesse sind durch Effekte des Wandels charakterisiert. Einer dieser Prozesse ist die systemische Interdependenz der Organisationen, die von Beck (1986) beschrieben wurde. Konsequenzen dieses Prozesses sind stär- kere Abhängigkeiten, der Zwang zur Kooperation und Forderungen nach einem synergetischen und nachhaltigen Gemeinschaftshandeln. Die am stärks ten etablierte Kooperationsform zwischen Polizei und anderen Akteuren sind die „Runden Tische“, bei denen Netzwerke zwischen den Mitgliedern der einzelnen beteiligten Institutionen entstanden und die sich auf Polizei, Sozialamt, Jugendamt, Ausländerbehörde, Frauenhäuser, Opfer-Organi- sationen, Richter und Gleichstellungsbeauftragte der Städte erstrecken. Für eine gelingende Inter- vention ist es wichtig, Kontaktpersonen in den Ämtern am besten persönlich zu kennen; ein „Runder Tisch“ eröffnete die Chance hierfür. Im Allgemeinen wurde diese Möglichkeit zur Koope- ration von den von Ziegleder (2004) interviewten Polizeibeamten als wichtig bewertet. Ihre Ergeb- nisse zeigten, dass das Jugendamt mit 27% das meistkontaktierte Amt war, gefolgt von Frauen- häusern mit 21% und dem Sozialamt mit 20%. Andere benannte Institutionen waren das Gesund- heitsamt und Opferberatungsstellen. Die Umset- zung der Vorgaben des Gewaltschutzgesetzes durch die Polizei zeigt, dass das Private nicht mehr im- mer nur privat ist und dass die Überzeugung ge- stärkt wurde, dass häusliche Gewalt ein öffent- liches Problem ist, welches man stoppen muss und wogegen Intervention Sinn macht. Insofern ist dies ein positives Beispiel für ein verändertes Ver- hältnis und ein verbessertes Verständnis zwischen Polizei und Sozialarbeit. Fazit Polizei und Sozialarbeit haben miteinander zu tun. Sie haben vielfältige Aufgabenüberschneidungen, gleichzeitig aber wenig tatsächliche Berührungs- punkte, wenn diese nicht strukturell geschaffen werden. Polizei und Sozialarbeit teilen sich Hilfe und Kontrolle. Beide Gruppen sind eingebunden in institutionelle Zwänge, in Abhängigkeiten und bürokratische Notwendigkeiten oder als notwen- dig empfundene Abläufe. Die meisten Polizisten erkennen, dass die Straftat oder der Konflikt, in den sie einbezogen werden, oftmals nur die Spitze eines Eisbergs sozialer Probleme sind, die sie mit polizeilichen Mitteln nicht nachhaltig lösen kön- nen. Zu oft aber verschließen sie dann die Augen, um nicht vor der eigenen Hilflosigkeit und der Be- grenztheit polizeilicher Maßnahmen kapitulieren zu müssen. Manche bauen einen individuellen Schutzschild auf, weil sie anders die verschiedens- ten Anforderungen und Probleme des polizei- lichen Alltags wie Familienstreitigkeit, Suizid, schwere Verkehrsunfälle und Straftaten nicht be- wältigen können. Insgesamt betrachtet hat sich die Beziehung zwi- schen Polizei und Sozialarbeit in den letzten Jahren deutlich entspannt. Eine echte Konfrontations- linie, wie sie noch in den 1970er und beginnenden 1980er Jahren bestand, besteht heute nicht mehr. Neue Ansätze von Polizeiarbeit (wie die „kom- munale Kriminalprävention“) bieten Raum für bislang zu wenig genutzte Möglichkeiten der Ko- operation zwischen Sozialarbeitern und Polizisten, sofern sie als wirkliche neue Philosophie und nicht nur als Polizeitaktik verstanden werden. Polizei und Sozialarbeit können vor dem Hintergrund ei- nes gemeinwesenbezogenen Polizeiverständnisses und entsprechender Präventionsansätze eine ge- meinsame Basis der Zusammenarbeit finden. Die Zusammenarbeit kann in den vielen Bereichen, in denen sich die beiden Berufsgruppen begegnen, produktiver und vertrauensvoller verlaufen, ohne
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