Handbuch 5. Auflage

Behinderung 147 warfen in den 1980er Jahren des 20. Jahrhunderts WissenschaftlerInnen in den USA und Großbri- tannien, die der internationalen Behindertenbewe- gung verbunden sind, ein Programm, das im An- schluss insbesondere an die bisherigen sozial- und gesellschaftswissenschaftlichen Analysen den „For- schungsgegenstand“ Behinderung aus seiner Rand- ständigkeit befreien und – insbesondere durch die Einbeziehung kulturwissenschaftlicher Perspekti- ven – grundlegende Aufschlüsse über das Verhält- nis von Individuum, Gesellschaft und Kultur ge- winnen soll (Waldschmidt / Schneider 2007, 12 f.). Die aktive Rolle von Menschen mit Behinderung in Forschungszusammenhängen – nicht mehr als „Objekt“ von Forschung, sondern als Subjekte, die relevante Forschungsthemen formulieren und For- schungsprojekte selbst durchführen – gilt dabei als (forschungs-)politisches Desiderat. Neue bzw. prononciertere Akzente gegenüber bishe- rigen Theorieansätzen setzen die Disability Studies insbesondere hinsichtlich kulturwissenschaftlicher Ansätze, die den Begriff des Normalen – als Dis- positiv zu „Unnormalem“ bzw. Abweichung – the- matisieren. Bereits der vermeintlich für objektiv ge- haltene „Kern“ einer Behinderung – die physische oder psychische Schädigung einer Körperfunktion oder -struktur – lässt sich, so die These, als gesell- schaftliche, soziale bzw. kulturelle Norm betrachten, die keineswegs unabhängig ist von historischen, po- litischen oder sozialen Zusammenhängen. Bezogen auf Körperbehinderung wird z.B. in entsprechenden Analysen herausgearbeitet, dass der „Körper […] nicht mehr als etwas Vorgängiges, als natür- lich Gegebenes mit bestimmten objektiven Kennzeichen [erscheint], an denen dann gegebenenfalls soziale Pro- zesse als Bewertungen, Stigmatisierungen, Benachtei- ligungen anschließen. Vielmehr sind umgekehrt die Vor- stellungen,Wahrnehmungen, Bewertungen und Praktiken bezogen auf „körperliche Behinderung“, sind Körper und Körperlichkeit selbst gesellschaftliche Produkte im Sinne diskursiver Effekte der je herrschenden, für-wahr-genom- menen Deutungsrahmen von körperlicher Abweichung und Normalität“ (Gugutzer / Schneider 2007, 38). Diese unterschiedlichen theoretischen Zugänge zum Phänomen Behinderung (eine weitergehende Übersicht bei Wacker 2008) verweisen darauf, dass „Behinderung […] ein komplexes Beziehungsgeflecht [ist] und von zahlreichen Einflussfaktoren abhängig: vom Verhältnis von individuellen und sozialen Belastungen und den verfügbaren informellen und professionellen Ressourcen, der Struktur des Hilfesystems, gesellschaftli- chen Bedingungen, Normen und Werten. Behinderungen sind also relativ und normativ; sie sind veränderlich, nicht starr und situationsabhängig. Jede Behinderung wirkt sich in Abhängigkeit all dieser Einflussfaktoren individuell unterschiedlich aus und wird subjektiv unterschiedlich verarbeitet und bewertet“ (Beck 1998, 281 f.). Die Definition der WHO – Behinderung im Kontext der Klassifikationssysteme der WHO Im Rahmen ihrer Aufgaben entwickelt die Welt- gesundheitsorganisation (WHO) unter anderem sog. Klassifikationssysteme, auf deren Grundlage weltweit standardisierte Informationen über die gesundheitliche Situation der Bürgerinnen und Bürger gesammelt werden können; diese dienen vorrangig der Formulierung von Gesundheitszielen der (nationalen und internationalen) Gesundheits- politik, aber auch der Evaluation spezifischer ge- sundheitsfördernder Programme. Zu den bekann- testen Klassifikationssystemen zählt die sog. ICD: die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitspro- bleme(„International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“). Ergän- zend zu dieser – imWesentlichen auf medizinischer Diagnostik beruhenden – Klassifikation wurde seit 1980 der Versuch unternommen, auch chronische Erkrankungen und Behinderungen zu erfassen. Die „International Classification of Impairments, Disabilities, and Handicaps (ICIDH)“ differen- zierte Behinderung nach drei Dimensionen: Im- pairment, Disability und Handicap. Impairment ■ ■ bezog sich auf eine Schädigung von biologischen und / oder psychischen Strukturen und Funktionen des menschlichen Organismus. Disability ■ ■ umschrieb funktionelle Einschränkungen von Personen, die zweckgerichtete Handlungen im Vergleich zu nicht geschädigten Menschen glei- chen Alters beeinträchtigen. Mit ■ ■ Handicap war schließlich eine Benachteiligung in familiärer, beruflicher und gesellschaftlicher Hin-

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