Handbuch 5. Auflage

Soziale Bewegungen 1471 universitären Etablierung der Sozialwissenschaf- ten wie der Verberuflichung sozialer Arbeit. Seit- her gelten soziale Bewegungen als Schwungrad in der Artikulation und Gewichtung sozialer Pro- bleme, die dann in Wohlfahrtsverbänden, Sozial- wissenschaften und staatlichen Politiken klein- gearbeitet werden. Gerade in Ländern mit schwächer entwickelten sozialstaatlichen Siche- rungssystemen und weniger starken Wohlfahrts- verbänden, wie z. B. den USA, ist dieser enge Zu- sammenhang zwischen sozialen Problemen und sozialen Bewegungen immer wieder hervorgeho- ben worden. Wesentliche sozialpolitische Errun- genschaften der USA aufgrund des New Deal und in den 1960er Jahren waren Antworten auf die Massenproteste von Industriearbeitern bzw. der Bürgerrechtsbewegung (Piven / Cloward 1997). Zugespitzt in der Gleichsetzung „social problems as social movements“ (Blumer 1971; Mauss 1975) betont vor allem die konstruktivistische Soziolo- gie die kreative sozialpolitische Rolle sozialer Be- wegungen. Da soziale Probleme nicht „objektiv“ vorgegeben, sondern im Prinzip unerschöpflich sind, so die Grundannahme, sei deren erfolgrei- che Thematisierung ein vielstufiger öffentlicher Prozess, an dem zahlreiche Akteure beteiligt sind, aber der sichtbare Protest sozialer Bewegungen entscheidende Akzente setzt (Bash 1995). Diese Perspektive hat in den letzten Jahrzehnten auch in Westeuropa an Einfluss gewonnen, seit die Gren- zen sozialstaatlicher Integration offensichtlich geworden sind und „alte“ Formen sozialer Exklu- sion zunehmen. Eine neue Runde von „poor people’s movements“ scheint angesagt. Damit wird auch von einem evolutionär gestimmten in- stitutionellen Bild des Wohlfahrtsstaats Abschied genommen, wie es bereits früh T. H. Marshall (1950) gezeichnet hat: Die als Antwort auf soziale Bewegungen geschaffenen wohlfahrtsstaatlichen Sicherungssysteme machten soziale Bewegungen letztlich überflüssig. Stattdessen können wir eine Vervielfältigung sozialer Probleme beobachten, die mit jeder neuen Protestmobilisierung Zu- wachs erhält, aber auch neue Lösungswege her- vorbringt (Crone 2007). Gegen das Trugbild einer erfolgreichen sozialstaat- lichen Lösung sozialer Fragen hatten zuvor bereits die neuen sozialen Bewegungen in ihren vielfälti- gen Initiativen mobilisiert (Roth 1991). Themati- siert wurden nicht nur die Blind- und Schwach- stellen sozialer Dienste und Sicherungen, sondern auch ihre herrschaftlich-bevormundenden Formen. Erinnert sei an die Skandalisierung der Lebens- bedingungen in totalen Institutionen (z. B. Kinder- und Jugendheime, psychiatrische Anstalten, Ge- fängnisse, Alten- und Pflegeheime) und die Versuche, Alternativen (Wohngemeinschaften, ge- meindenahe, offene, niedrigschwellige Einrichtun- gen, ambulante Dienste, Selbsthilfegruppen) zu entwickeln, in denen die Menschenrechte der Be- troffenen respektiert und deren eigene Handlungs- potenziale gefördert werden („empowerment“). Mit ihren Randgruppenmobilisierungen, Krüppel- initiativen, Irrenoffensiven, Jugendzentrumsinitia- tiven, Altenmobilisierungen oder der Gesundheits- bewegung – um nur einige zu nennen – haben die neuen sozialen Bewegungen die eingangs beschrie- bene politisch-kulturelle Doppelrolle sozialer Be- wegungen erfüllt: Veränderung in der staatlichen Sozialpolitik einzuklagen und zugleich modellhaft eigene Einrichtungen und Projekte zu entwickeln, die als Vorgriff auf Gewünschtes gelten können. Es gibt wohl keinen Bereich der Sozial- und Gesund- heitspolitik, in dem diese bewegte Infragestellung nicht stattgefunden hätte. Ihre Resonanz ist auch in jenen Arbeitsfeldern zu spüren, wo institutio- nelle Reformen in die protestierend eingeforderte Richtung ausgeblieben sind. Die enorme sozial- politische Dynamik, die von der Skandalierung sozialer Missstände durch soziale Bewegungen über bewegungseigene Alternativen bis zu sozialen Re- geleinrichtungen reicht, lässt sich wohl am ein- drucksvollsten am Beispiel männlicher Gewalt ge- gen Frauen und Kinder zeigen. In den 1970er Jahren setzte die neue Frauenbewegung Vergewalti- gung und Missbrauch auf die politische Agenda und schuf eigene, zunächst meist „autonome“ Ein- richtungen wie Frauenhäuser, Notrufe und Bera- tungsstellen. Kaum ein Jahrzehnt später gehörte die Förderung solcher Einrichtungen zum mehr oder weniger selbstverständlichen Aufgabenbereich kommunaler Sozialpolitik. Ähnliches lässt sich für die kommunale Selbsthilfeförderung zeigen. Im Kontext von Aids wurde in der Bundesrepublik Projekten der Schwulenbewegung frühzeitig ein wesentlicher Teil staatlicher Gesundheitspolitik übertragen und deren besondere Präventions- und Betreuungsleistungen anerkannt (Rosenbrock 1998). Die schnelle Verbreitung von Tafel-Initiati- ven bietet ein aktuelles Exempel, wie Initiativen

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=