Handbuch 5. Auflage

1476 Flösser · Wohlgemuth  zwischen Einzelpersonen oder zwischen einer Kleingruppe und einer Einzelperson (bspw. Freun- deskreis und Individuum). Der überwiegende Teil der Definitionen geht jedoch von einer anderen Konstellation aus: Hier steht das zu kontrollierende Individuum einer Großgruppe bzw. der stilisierten Gesellschaft insgesamt gegenüber, wobei es die Gesellschaft ist, die ihr Ziel, Konformität beim Einzelnen oder aber bei Personengruppen herzu- stellen, verfolgt. Damit ist es die Idee sozialer Kon- trolle, dass „eine Gesellschaft versucht, ihre Mit- glieder zu Verhaltensweisen zu bringen, die im Rahmen dieser Gesellschaft positiv bewertet wer- den“ (Fuchs-Heinritz 1994, 368). Da „die Gesell- schaft“ als relativ abstraktes Gesamtkonstrukt nicht in der Lage ist, direkt soziale Kontrolle auszuüben, delegiert sie diese Aufgabe – entweder an den pri- vaten Kontext oder an Instanzen, die einzig zu diesem Zweck existieren, wie z. B. Polizei oder Jus- tiz. Damit fungiert Gesellschaft gleichsam als Auf- traggeber und soziale Kontrolle wird zu einem Spiel zwischen drei Parteien (Gibbs 1985, 765). Zu klären bzw. definitorisch einzugrenzen ist wei- terhin, mit welchen Methoden bzw. Formen die beteiligten Akteure soziale Kontrolle ausüben. Zentrales Mittel sind dabei positive und negative Sanktionen bzw. die Androhung negativer Sank- tionen. Positive Sanktionen dienen der Unterstüt- zung und Verstärkung solcher Verhaltensweisen, die positiv konnotiert sind. Negative Sanktionen sind als Bestrafungen für Abweichungen und devi- antes Verhalten zu verstehen. Beide dienen der Herstellung zukünftiger Konformität (Kopp 2010, 247). Die Androhung von Sanktionen soll Abwei- chungen bereits im Vorfeld verhindern und damit präventive Wirkung haben. Mit ihr verbunden ist bspw. die Idee der Generalprävention, im Rahmen derer die Gesellschaftsmitglieder durch die Sank- tionierung des Einzelnen von der Begehung von Straftaten abgeschreckt werden sollen. Hier wirken die Androhung von Sanktionen bzw. die Sanktio- nierung einzelner Devianter konformitätserzeu- gend auf die Gesamtheit. Ein weiteres Mittel sozia- ler Kontrolle ist die Erziehung bzw. Sozialisation von Kindern und Jugendlichen und hier insbeson- dere der Prozess der Vermittlung von Normen und Werten. Durch sie soll die Gewissensbildung der Heranwachsenden vorangetrieben werden, mit dem Ziel, dass das Gewissen gleichsam als Form einer inneren sozialen Kontrolle agiert (Lamnek 1996, 304 f.). Konträr dazu stehen Formen der äußeren sozialen Kontrolle. Diese kann entweder durch Personen im Rahmen von Interaktion um- gesetzt werden (bspw. indem Normen verdeutlicht und deren Notwendigkeit hervorgehoben werden) oder durch technische Arrangements herbeigeführt werden. Anzuführen sind hier die technische Ver- hinderung von Zugängen zu bestimmten Orten und Kontexten, in denen abweichende Verhaltens- weisen unerwünscht sind (z. B. mittels Zugangs- kontrollen und der bewusst unattraktiven Gestal- tung derartiger Orte für bestimmte Zielgruppen), sowie technische Maßnahmen, die dem Ausschluss einzelner Personen und Gruppen dienen (Inhaftie- rung etc.). Zusätzlich sind aber auch Methoden der präventiven Kontrolle technischer Art anzuführen, die dazu dienen, Risikogruppen zu identifizieren und deren Abweichung im Vorfeld zu verhindern. Denkbar ist dies z. B. mittels elektronischer Erfas- sung persönlicher Merkmale, die als Risiken klassi- fiziert werden. Zu sprechen ist hier von einem Si- cherheitsinteresse, das mittels sozialer Kontrolle durchgesetzt werden soll und darauf zielt, „die per- fekte Kontrolle über alle Arten und Formen von Abweichungen, Anomalien und ‚sozialschädlichen‘ Verhältnissen, die als Risiken begriffen und mög- lichst frühzeitig im Vorfeld erkannt, ermittelt und per vorverlegtem Eingriff unschädlich gemacht werden müssen“ (Schulz /Wambach 1983, 76) zu erlangen. Auf diese Weise offenbart sich der Unterschied zwischen mittelbaren und unmittelbaren Formen und Methoden der sozialen Kontrolle. In ihrer mittelbaren Form „wohnt [soziale Kontrolle, d.V.] in größerem oder geringerem Maße allen Alltags- beziehungen zwischen den Mitgliedern einer Gruppe inne“ (Homans 1960, 271). Sie ist damit Bestandteil der täglichen Interaktion, die meist ei- nem anderen, vorrangigen Ziel folgt und bei der Konformität – soweit sie gelingt – eher als Neben- produkt erzeugt wird. Unmittelbare Strategien so- zialer Kontrolle dagegen zielen direkt auf die Ver- hinderung oder Beendigung von Abweichung und setzen die zu diesem Zweck notwendig erscheinen- den Mittel gezielt ein. Hier sind insbesondere „Maßnahmen der Prüfung und Überwachung“ (Köck 2008, 262) von Verhaltensweisen mit dem „Ziel, sich gegenüber abweichendem Verhalten zu wehren, es zu verhindern, einzuschränken oder ihm vorzubeugen“ (Böhm 2005) anzuführen.

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