Handbuch 5. Auflage
1478 Flösser · Wohlgemuth Angeführt werden dazu zwei Gründe: Zum einen gebiete im Rahmen eines allgemeinen Trends zur Ökonomisierung die Maxime der Effizienz eine Orientierung an Marktlogiken und damit eine Auslagerung vormals staatlicher Zuständigkei- ten – eben auch im Kontext sozialer Kontrolle. Zum anderen wird ein zunehmendes Sicherheits- bedürfnis auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger attestiert, das einer steigenden Nachfrage gleich- kommt. Diese Nachfrage könne die Exekutive al- lein nicht mehr befriedigen (Singelnstein / Stolle 2006, 96). Die „Mentalität der Unsicherheit und die damit verbundene wachsende Bedeutung von Sicherheit und Kontrolle in zentralen gesellschaft- lichen Diskursfeldern“ (Lutz 2010, 26) findet ihre quantitative Entsprechung in der vermeintlich wachsenden Kriminalitätsfurcht der Gesellschaft. Untermauert wird diese Furcht durch vielfältige Hinweise auf Bedrohungen verschiedenster Art – bspw. durch den internationalen Terrorismus oder die sog. Verrohung der Jugend. Dazu werden teilweise Daten von durchaus kritisch einzuschät- zender Tragweite, wie bspw. die der Polizeilichen Kriminalstatistik angeführt. Hintergrund für diese Inszenierung einer mehr oder weniger permanen- ten Bedrohung durch Kriminalität ist möglicher- weise das politische Bedürfnis nach Legitimation des eigenen Handelns und nach Demonstration von Handlungsmacht. „Es ist für demokratische Politiker reizvoll, die Kriminalitätsgefahr zu be- schwören und scharfe Strafen zu fordern. Fordern sie sie, können sie mit Gründen auf die Zustim- mung bestimmter Wählerschichten hoffen“ (Peters 2009, 140). Zugleich scheint es im Kontext der Kriminalpolitik vergleichsweise einfach zu sein, Handlungsmacht und Handlungssicherheit zu de- monstrieren, insbesondere wenn sich dies in ande- ren Feldern (wie z. B. der Wirtschafts- oder Sozial- politik) schwieriger gestaltet. Dies ist jedoch nicht gleichbedeutend damit, dass die Politik oder der Staat die (Un-)Sicherheitsbear- beitung auch selbst übernehmen. „Die Tendenz zur Auslagerung vormals staatlich organisierter Berei- che in den privatwirtschaftlichen Sektor macht auch vor den staatlichen Sicherheits- und Kontroll- agenturen nicht halt“ (Singelnstein / Stolle 2006, 96). Dies lässt sich bspw. an der Expansion der pri- vaten Sicherheitsdienste ablesen. Diese Dienste übernehmen einerseits vormals staatliche Auf- gabenbereiche, sind aber gleichzeitig auch für Si- cherheit und „Ordnung“ in eingeschränkt öffent- lichen Bereichen wie Einkaufszentren und Bahnhöfen zuständig. Dort vertreten sie weniger staatliche Kontrollinteressen und stärker die Nor- men und Wertsetzungen der jeweiligen Auftrag- geber, was zu einer eigenen Kategorie an Moral und spezifischen Vorstellungen von Ordnung füh- ren kann. Dementsprechend ist auch nicht die Überschreitung einer (straf-)rechtlichen Grenze entscheidend für die Kategorisierung von Abwei- chung, sondern entscheidend sind die Regeln „des partikularmoralisch ‚Passenden‘ und ‚Schick- lichen‘“ (Ziegler 2001a, 34). Jenseits dieser örtlich gebundenen Orientierung an lokalen Normen und Werten ist die Privatisierung sozialer Kontrolle je- doch nicht gleichzusetzen mit einer Abgabe oder Verlagerung von Macht. Sie geht demnach nicht einher mit einem Macht- oder Kontrollverlust des Staates. „Dadurch dass der Staat private Initiativen zulässt und vormals eigene Aufgaben auf private überträgt, behält er sich einerseits vor, die Rah- menbedingungen bestimmen zu können, inner- halb derer Private tätig werden. Andererseits kann er jederzeit den zur Verfügung gestellten ‚Freiraum‘ einengen und die Verantwortlichkeit wieder an sich ziehen“ (Singelnstein / Stolle 2006, 100). Eine zweite Ebene der Privatisierung bzw. Lokali- sierung der sozialen Kontrolle zeigt sich in der zu- nehmenden Aktivierung lokaler Gemeinschaften zu eben diesem Zweck. Im Hintergrund steht die Idee der Individualisierung und des damit verbun- denen Brüchigwerdens vormals vermeintlich all- gemein gültiger Normalitätsvorstellungen. Verlie- ren klassische Vorstellungen von Normalität an Bedeutung, ergeben sich gleichzeitig Unsicherhei- ten und zusätzliche Optionen. „Individualisierung der Lebensführung meint, dass tradierte Lebens- formen und Deutungsmuster in ihrem Verständnis brüchig werden und sich damit neue, offenere Möglichkeiten der Lebensführung für Gruppen und für einzelne ergeben“ (Thiersch 1995, 20). In Ermangelung übergreifender Orientierung muss sich die Lebensführung an anderen, möglicher- weise neuen und vielfach lokal gültigen Normen und Werten orientieren. „Wo eine quasi-univer- selle Normalität an Bedeutung verliert, gewinnt die Logik einzelner sozialer Felder an Relevanz“ (Zieg- ler 2001b, 15). Dementsprechend wird auch die soziale Kontrolle und damit die Verhinderung ab- weichenden Verhaltens auf die lokale Ebene ver-
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