Handbuch 5. Auflage

Soziale Kontrolle 1479 lagert. Lokale Gemeinschaften, die über die Ein- haltung der jeweiligenNormenwachen, bekommen wachsende Bedeutung. Auch in diesem Fall steht dabei nicht unbedingt die Verhinderung von Kri- minalität im Vordergrund sondern das möglichst an die lokalen Normen angepasste Verhalten des Einzelnen. Als Konsequenz verlagert sich soziale Kontrolle zu- nehmend in den privaten Bereich und findet in Gemeinschaften statt, die bisher nicht (primär) als Instanzen der Kontrolle begriffen wurden (Nach- barschaften, Familie, Freundeskreis etc.). „Damit verschiebt sich der Sicherheitsdiskurs stärker zur Frage nach Gemeinschaft, lokalem Wertkonsens und Subsidiarität auch in Sicherheitsfragen hin und bewegt sich weg von der Frage nach den Kon- stituenten von Gesellschaft und universalem Recht“ (Hornbostel 1998, 99). Auch diese zweite Ebene der Privatisierung geht nicht unbedingt einher mit einem Verlust staatli- cher Kontrollmacht. Vielmehr überlässt der Staat die erste und vordergründige soziale Kontrolle aus Gründen der Aktivierung bzw. Aufwertung der lo- kalen Gemeinschaft oder auch aus ökonomischen Gründen den Akteuren vor Ort, nimmt dabei selbst jedoch die Rolle einer zweiten oder nach- gelagerten Instanz sozialer Kontrolle ein. „Ist es den Akteuren allerdings nicht möglich, ihrer sub- jektiven Lebensgestaltungsverantwortung [bzw. ihren Aufgaben im Kontext sozialer Kontrolle, d.V.] nachzukommen, verwandelt sich die Regie- rung aus der Distanz schnell in eine distanzlose Regierung, die mit aller Härte in die Lebensgestal- tung eingreift, um die erforderliche Selbstregierung zu aktivieren oder wenigstens mit einer solchen deutlich sichtbaren Sanktionierung Einzelner eine Warnung an alle anderen Gesellschaftsmitglieder auszusprechen“ (Kessl 2005, 155). Zusammenfassend lässt sich also von einer Ver- lagerung sozialer Kontrolle auf die private Ebene sprechen, die jedoch nicht mit einem Kontrollver- lust auf staatlicher Seite gleichzusetzen ist. Es ver- ändern sich aber die in den Diskursen thematisier- ten Akteure. Hoheitsstaatliche Instanzen treten weniger in Erscheinung während sich die Debatten auf privatwirtschaftliche Erbringer sozialer Kon- trolle und die Aktivierung und Verantwortung lo- kaler Gemeinschaften und Funktionsträger fokus- sieren. Letzteren wird die Verantwortung für Sicherheit und Ordnung insbesondere im Kontext der Forderung nach zivilgesellschaftlichem Enga- gement zugeschrieben, während sich der Staat im Hintergrund als zweite, nachrangige aber de facto letztlich lenkende Kontrollinstanz begreift. Verlagerung sozialer Kontrolle „von außen nach innen“ Die zweite zu beobachtende Entwicklung in den Diskursen zur sozialen Kontrolle ist eine stärkere Betonung moralischer Setzungen bei gleichzeitiger Minimierung bzw. Dethematisierung disziplinie- render Anteile. Es geht dementsprechend in der Debatte weniger darum, abweichendes Verhalten gesellschaftlich zu sanktionieren um so seine Auf- tretenswahrscheinlichkeit (zukünftig) zu senken, sondern intendiert ist die Verinnerlichung be- stimmter Werte vermittelt über das Propagieren moralischer Maximen. Diese Maximen werden als unumgänglich dargestellt und ihre Notwendigkeit gleichsam mit einem Sachzwang gleichgesetzt. „Die von jedem Einzelnen selbst vollzogene Ein- sicht in die von strukturellen Rahmenbedingungen hergestellte Notwendigkeit macht einen konkreten Zwang und eine obrigkeitsstaatliche Ordnungs- produktion entbehrlich“ (Singelnstein / Stolle 2006, 70). Zu Grunde liegt die Idee der Selbst- führung: Mittels Einsicht soll – vergleichbar zum Prozess der Werteerziehung – eine Gewissensbil- dung stattfinden, die als persönliche soziale Kon- trolle wirksam wird und einen äußerlichen Zwang überflüssig macht. Elementarer Unterschied zur Werteerziehung im Kindes- und Jugendalter ist je- doch die Tatsache, dass es sich bei den zu Erziehen- den in diesem Prozess um erwachsene Menschen handelt. Definiert und im gesellschaftlichen Dis- kurs platziert werden die jeweiligen Maximen wiederum von gesellschaftlichen Gruppen, die mit der entsprechenden Definitionsmacht ausgestattet sind. Voraussetzung für diese Idee der Selbstführung ist die Annahme, dass Individuen ihr Verhalten aus- schließlich selbst und vollumfänglich bewusst steu- ern. Strukturellen oder sozialen Rahmenbedingun- gen wird ein Einfluss auf (deviantes) Verhalten demzufolge abgesprochen. Jedes Individuum – so die These – entscheidet rational und daher kom- plett eigenverantwortlich über sein Handeln und damit über die Frage von Konformität und

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