Handbuch 5. Auflage
1480 Flösser · Wohlgemuth Abweichung. Vor diesem Hintergrund ist jede Form der Abweichung das Ergebnis eines rationa- len Entscheidungsprozesses, was weit reichende Konsequenzen für den Umgang mit derartigem Verhalten nach sich zieht. Wer in diesem Sinne die falsche und angesichts der Normativität des Kon- zepts verwerfliche Entscheidung trifft, hat die Kon- sequenzen allein zu tragen. Das Individuum ist ei- genverantwortlich für seine Taten und auch für das, was es gerade nicht getan hat. So hat es z. B. Vorsorge für sich selbst zu treffen und in das eigene (Human-)Kapital zu investieren, um der All- gemeinheit unter keinen Umständen zur Last zu fallen. Auf diese Weise wird eine umfassende Prä- vention im Sinne einer antizipierenden Lebens- gestaltung zu einer moralischen Maxime neben anderen. „Vorbeugung avanciert zum moralischen Imperativ, dessen Unabweisbarkeit gerade darauf beruht, dass er nicht an hehre Ideale, sondern an das Eigeninteresse appelliert“ (Bröckling 2004, 214). Wer diesem Imperativ nicht Folge leistet ver- wirkt sein Recht auf sozialstaatliche Unterstützung. (Kessl /Otto 2003, 59). Mit Bezug auf den zu Grunde liegenden neo-liberalen Duktus dieses Kontrollverständnises resümiert Bröckling 2004 daher zusammenfassend: „Wer sich als unterneh- merisches Selbst behaupten will, tut gut daran, rechtzeitig ins eigene Humankapital zu investieren“ (Bröckling 2004, 214) und „welche kleinen oder großen Katastrophen den Einzelnen auch ereilen mögen, in letzter Konsequenz sind sie stets Ergeb- nis seiner unzureichenden Sorge um sich“ (Bröck- ling 2004, 215). Wird das Individuum diesen und anderen Maximen jedoch nicht gerecht bzw. kon- trolliert es sich und sein Leben nicht in ausreichen- der Weise selbst, so hat es nicht nur keinen An- spruch auf Unterstützung. Es legitimiert mit seinem Verhalten und vor dem Hintergrund der vermeintlichen absoluten Notwendigkeit der mo- ralischen Setzungen im Dienste der Gesellschaft auch kontrollierende und sanktionierende Ein- griffe von hoheitsstaatlicher Seite. „Damit erschei- nen Kontrolle wie Sanktionen für mangelnde Pflichterfüllung bzw. mangelnde Kooperation legi- tim“ (Lutz 2010, 40). Auch an dieser Stelle erweist sich der Staat als zweite, nachgelagerte Kontroll- instanz, hier jedoch nicht hinter privaten Kontroll- instanzen, die von außen auf den Einzelnen wirken, sondern hinter der Selbstkontrolle des Individu- ums. Wiederum handelt es sich nicht um einen Abbau äußerer Kontrollmacht, sondern um eine Verlagerung auf eine subtilere Ebene: Es werden Maximen gesetzt und beim Versagen der Selbst- kontrolle in zweiter Instanz auch mit den entspre- chenden Mitteln durchgesetzt. Welche Maximen neben der skizzierten Eigenver- antwortung den derzeitigen Diskurs bestimmen und als Orientierungspunkte für die geforderte Selbstkontrolle dienen, lässt sich exemplarisch an der Logik des aktivierenden Sozialstaats und seiner nahezu bedingungslosen Fokussierung der Em- ployability verdeutlichen: In Anlehnung an die neo-liberale Kritik am klassischen Sozialstaat schwenkt der aktivierende Sozialstaat in seinem Menschenbild um – weg vom vermeintlich passi- ven Leistungsempfänger und hin zum aktiven, ei- genverantwortlichen Bürger. Um diesen Wandel nicht nur zu propagieren, son- dern auch im Bewusstsein und damit im Gewissen der Bürger und Bürgerinnen zu verankern arbeitet Politik mit moralischen Setzungen und Imperati- ven, so dass sich von „Verschiebungen von einer solidaritätsbasierten Sozialstaatsidee hin zu einer Regierung über Appelle an individuelles Engage- ment und Eigeninitiative“ (Pieper 2007, 95) spre- chen lässt. „Durch dieses Idealbild des Tüchtigen und Aktiven wird Passivität bzw. In-Aktivität zur Abweichung bzw. zum sozial unerwünschten Ver- halten“ (Wohlgemuth 2009, 73), das, zumal es ei- nem Verstoß gegen die moralischen Imperative gleichkommt, der sozialen Kontrolle von außen bzw. der Sanktionierung bedarf. Es zeigt sich an dieser Stelle, dass das „neue, auf breiten gesell- schaftlichen Konsens aufbauende Grundprinzip des aktivierenden Staates: Fordern, Fördern und bei Zielverfehlung fallen lassen, […] ohne ‚soziale Kontrolle‘ und einen ‚punitiven Paternalismus‘ nicht funktionsfähig“ (Dahme et al. 2003, 10) ist. Für diese zweite Dimension innerhalb der aktuel- len Diskurse zur sozialen Kontrolle lässt sich eine vordergründige Verlagerung sozialer Kontrolle in das Individuum hinein attestieren, indem dieses durch Techniken der Selbstführung zur Konfor- mität gegenüber (vorwiegend politisch) gesetzten moralischen Imperativen angeleitet werden soll. Als Moral vermittelnde Instanzen treten dabei we- niger die dafür klassischen Institutionen wie Eltern und Familie in Erscheinung. Stattdessen werden die zentralen Werte der neo-liberalen Zielsetzung politisch propagiert und als unabdingbare Not-
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