Handbuch 5. Auflage

Soziale Kontrolle 1481 wendigkeiten im Dienste der Gesellschaft dekla- riert. Ein Mehr an Selbstkontrolle kommt nicht oder nur bedingt einem Zugewinn an persönlicher Freiheit gleich, zumal spätestens in zweiter Instanz auch andere Formen sozialer Kontrolle greifen. Soziale Kontrolle als Management individueller Risiken Der Hypothese folgend, dass Abweichungen die Ergebnisse einer rationalen Wahl sind und dass so- wohl Selbstkontrolle als auch privatisierte Formen sozialer Kontrolle ihre Grenzen haben, entsteht bzw. verstärkt sich das Bedürfnis nach weiteren Kontrollformen, die in der Lage sind, diese Lücken zu schließen. Im Interesse der Demonstration poli- tischer Handlungssicherheit gegenüber Bürgerin- nen und Bürgern, um der vermeintlich wachsenden Furcht vor Devianz und Kriminalität zu begegnen und nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen geht die Entwicklung dabei verstärkt zu präventiven Strategien, die in der Lage sein sollen, Abweichun- gen bereits im Vorfeld verhindern zu können. Die- ses Konzept ist grundsätzlich nur einsichtig, wenn die Existenz von identifizierbaren Risiken für zu- künftige Abweichungen vorausgesetzt wird. Nur unter der Prämisse einer Kausalität bzw. der logi- schen Verknüpfung von ursächlichen Risikofak- toren und derenWirkungen in Gestalt von Devianz ist eine Verhinderung von Abweichung bereits be- vor es zu dieser kommt überhaupt sinnhaft. Kausa- lität im Sinne einer Reduktion von Komplexität erweist sich so als Schlüssel für eine effektive soziale Kontrolle im präventiven Sinne (Wohlgemuth 2009, 33 ff.) und für das angestrebte Risikomana- gement. Dieses ist neben der Setzung moralischer Imperative und aufgrund seiner nahezu flächen- deckenden Implementation in diversen gesell- schaftlichen Kontexten als das zweite Standbein der aktuellen Strategien sozialer Kontrolle in Deutsch- land zu bezeichnen (Lutz 2010, S. 28). Risikoerfassung und -management konzentriert sich aus ökonomischen Gründen dabei seltener auf Einzelpersonen und häufiger auf Personengruppen, die gemeinsame Merkmale aufweisen, die wiede- rum als Indikatoren für zukünftiges abweichendes Verhalten definiert wurden. Bei den entsprechen- den Screening-Verfahren geht es darum, einen Ka- talog von Indikatoren und Risikofaktoren abzuar- beiten und die Personengruppe zu ermitteln, auf die ein als aussagekräftig eingestufter Teil der Indi- katoren zutrifft und mit denen dann in geeigneter Weise umzugehen ist. „Derartige Maßnahmen knüpfen nicht mehr an tatsächlichen Gefahren oder schädigende Handlungen an. Einzig interes- sant und ausreichend ist die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, also das Aufweisen bestimmter Kri- terien und die daraus folgende Prognose“ (Singeln- stein / Stolle 2006, 63). Die Zugehörigkeit zu einer solchen Risikogruppe kommt damit einem Labe- ling gleich, das unabhängig vom Einzelfall bzw. von der Situation des Einzelnen das Individuum dem (vermeintlich begründeten) Verdacht der Ab- weichung aussetzt. Ein Beispiel aus dem Kontext der Sozialen Arbeit und gleichzeitig ein Arbeitsfeld, in dem das Risiko- management besonders ausdifferenziert ist und wird ist der Kinderschutz bzw. der Schutz von Kin- dern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl. Angespornt durch die öffentliche Empörung bzw. den daraus resultierenden sozialpolitischen Druck lässt sich im Kinderschutz die deutliche Tendenz zu einer standardisierten Risikoerfassung aus- machen. Sie soll Kindern, Eltern und Fachkräften Sicherheit bieten und Handlungsmacht auf politi- scher Ebene darstellen. „Derartige Verfahren wer- den als entscheidender Faktor der Verbesserung des Kinderschutzes deklariert und ihre Einführung ve- hement gefordert“ (Wohlgemuth 2009, 103). Von entscheidender Bedeutung soll dabei die Qualität der zu bearbeitenden Indikatoren sein: Im Dienste einer gelingenden Prävention bzw. Kontrolle müs- sen sie mehr oder weniger universell, d. h., ins- besondere interdisziplinär gültig sein. Im Kinder- schutz bedeutet dies vor allem eine Abstimmung mit der medizinischen Profession. „Dazu bedarf es einer Verständigung der verschiedenen Akteure über gemeinsame Bewertungskriterien von ‚Nor- malzuständen‘, Indikatoren für das, was als kriti- sche, problematische bzw. krisenhafte Entwicklung anzusehen ist, über Schwellenwerte für eine ,Früh- warnung‘ sowie gemeinsamer, verbindlicher Hand- lungsstrategien“ (ISA 2006, 2). Gefordert wird hier eine interdisziplinäre Aushandlung von Normalität und Abweichung in Bezug auf das Kindeswohl. Die entsprechenden Professionen haben ihre De- finitionsmacht einzusetzen und familiäre Verhält- nisse und Verhaltensweisen als normal oder deviant zu klassifizieren, um anschließend die Einhaltung

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