Handbuch 5. Auflage
Soziale Probleme 1509 soziales Problem auch für die Soziologie immer nur auf der Grundlage bereits konstruierter Kategorien und Wertideen möglich ist und in diesem Sinne niemals wert- oder interessenfrei erfolgen kann. Soziale Probleme können demnach nicht als „Re- sultate“ oder „Ergebnisse“ von Definitionsprozes- sen innerhalb der Gesellschaft aufgefasst werden, vielmehr existieren soziale Probleme über und als diejenigen Aktivitäten, die sie über „claims making activities“ zu etablieren suchen (Spector /Kitsuse 1977). Die Bestimmung sozialer Probleme hängt also von der dauerhaften Existenz von Gruppen und Institutionen ab, über die bestimmte Phäno- mene erfolgreich als Probleme konstruiert werden. Im Prinzip teilen damit soziale Probleme wesentli- che Charakteristika sozialer Bewegungen bzw. können als solche analysiert werden. Es kommen aber durchaus auch andere kollektive Akteure in den Blick. Schetsche (1996) unterscheidet z. B. acht Typen „kollektiver Akteure“ im Hinblick auf ihre Motive (Werte, Interessen), ihrer sozialen Her- kunft und politischen Bedeutung: Betroffene, Ad- vokaten, Experten/Professionelle, Problemnutzer (Verbände, Parteien, Interessengruppen), soziale Be- wegungen, Moralunternehmer, Massenmedien und den Wohlfahrtsstaat. Diese kollektiven Akteure set- zen mit jeweils unterschiedlichen Definitionspoten- zialen verschiedene Ressourcen (Macht, Geld, Auf- merksamkeit) ein, um bestimmte Deutungsmuster und Sachverhalte in öffentlichen und politischen Arenen zu platzieren. Sozialen Bewegungen und Massenmedien kommt hierbei eine besondere Be- deutung zu, und ihnen ist bislang in den Forschun- gen zu Prozessen der Konstitution sozialer Probleme am meisten Aufmerksamkeit gewidmet worden. Die Aufgabe der Soziologie kann es hierbei nicht sein, die Angemessenheit oder die tatsächliche Existenz der behaupteten Phänomene zu prüfen. In radikaler Zuspitzung wird damit allerdings die Erklärung sozialer Probleme zu einer Analyse von Rhetorik und „counter-rhetorics“ über soziale Pro- bleme (Ibarra /Kitsuse 1993). Die von den Teil- nehmern und Teilnehmerinnen in Mobilisierungs- aktivitäten entwickelten Typisierungen und Diskursstrategien werden nicht daraufhin unter- sucht, wie sie unter bestimmten soziohistorischen Bedingungen produziert werden, sondern wie sie von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ver- wendet werden, um eine Problemkonzeption aus- zudrücken und Ressourcen zu mobilisieren. Es ist wichtig zu betonen, dass soziale Probleme über die erfolgreiche Durchsetzung einer jeweils spezifischen Definition eine eigene und durchaus machtvolle Realität gewinnen, die für weitere Mo- bilisierungs- und Umdefinitionsversuche, aber auch für die Gruppen, die damit als Betroffene konstruiert werden, weitreichende Konsequenzen hat. So werden jeweils spezifische Institutionen ge- schaffen, die jeweils bestimmte Auffassungen und Deutungsmuster eines sozialen Problems dauerhaft etablieren (z. B. Strafrecht, Sozialpolitik, Soziale Arbeit, Medizin). In diesem Sinne haben Vorstel- lungen von sozialen Problemen als „nur“ konstru- iert, etwa im Unterschied zu „echten“ sozialen Pro- blemen, keinerlei Grundlage. Entscheidend für die Konstruktion sozialer Pro- bleme ist die Art der Thematisierung von Phäno- menen. Ein soziales Problem muss abgegrenzt, strukturiert und im gesellschaftlichen und politi- schen Raum definiert werden, und dazu muss es einen identifizierbaren Namen haben. Die Art der Definition eines sozialen Problems ist dabei bereits ebenso Identifikation wie auch Grenzmarkierung von Zuständigkeiten und Aktivitäten zu seiner Lösung. Deshalb können soziale Probleme auch strategisch genutzt werden und sind häufig das Ergebnis von Interessendurchsetzungen, einge- bettet in die mit ihnen verbundenen Ideologien. Damit sind soziale Probleme Bestandteil gesell- schaftlicher Auseinandersetzungen und politischer Konflikte, in denen die Art und das Ausmaß der Thematisierung sozialer Probleme entwickelt wer- den. So macht es z. B. einen großen Unterschied, ob ein Verhalten als Kriminalität oder als Krank- heit definiert wird. Dies ist aber eine Frage der Interpretation, also der Zuschreibung auf ein Ver- halten und eben nicht in der „Sache“ selbst be- gründet (siehe z. B. zu den verschiedenen Formen der Thematisierung des Alkoholkonsums Groene- meyer 1999b). Eine keineswegs selbstverständliche Grundbedin- gung für die Konstitution eines sozialen Problems ist die Definition einer Situation im Kontext kol- lektiver Zuständigkeiten, die direkt mit der Un- terscheidung von gesellschaftlichen Bereichen in „privat“ und „öffentlich“ zusammenhängen. Zwar sind auch individuelle, „private Probleme“ typi- scherweise in gesellschaftliche Bedingungen, Entwicklungen und Deutungen eingebettet, gleichwohl müssen sie erst in öffentliche Themen
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