Handbuch 5. Auflage
Soziale Probleme 1511 lierung von Problemdiskursen innerhalb der Ge- sellschaft allgemeine Unterstützung suchen und darüber ihre Ressourcen sichern (Simon 2007). Soziale Probleme sind nicht unbedingt dazu da, gelöst zu werden, und politische Maßnahmen kön- nen durchaus andere Funktionen erfüllen oder Ziele verfolgen als ihre Programmatik in Bezug auf die Bearbeitung sozialer Probleme angibt. Die Anerkennung einer bestimmten Problemper- spektive über die Entwicklung entsprechender Maßnahmen und Interventionen durch die Politik ist nicht nur ein Zeichen erfolgreicher Durchset- zung, sondern gleichermaßen auch eine Ressource für die gesellschaftliche Auseinandersetzung um Deutungsmuster und Ressourcen. Von daher be- kommen symbolische oder rhetorische Formen des politischen Diskurses eine besondere Bedeutung für die Analyse sozialer Probleme (Edelman 1988), und die Art der Konstruktion eines sozialen Pro- blems kann so zu einem Objekt strategischer Poli- tik werden. Mit der erfolgreichen Institutionalisierung spezi- fischer Kategorien und Konstruktionen sozialer Probleme über die Schaffung administrativer oder rechtlicher Kategorien werden Ansprüche und Ressourcenverteilungen abgesichert sowie Eingriffe und Kontrollen legitimiert. Die Etablierung und Institutionalisierung politischer Maßnahmen in Bezug auf soziale Probleme wirkt so auf die The- matisierung des sozialen Problems in vielfältiger Weise zurück. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die mit der Institutionalisierung von Problemlösungen verbundene Etablierung von Normalitätsstandards über die Institutionen der Bearbeitung sozialer Probleme. Soziale Arbeit als „Doing Social Problems“ Die sich in den Problematisierungsprozessen durchsetzenden Problemkonstruktionen und -ka- tegorien werden in Form von Einrichtungen und Organisationen, Verordnungen und Gesetzen so- wie Techniken und Methoden der Problembear- beitung institutionalisiert und erhalten so den Sta- tus gleichsam selbstverständlicher und unmittelbar evidenter Problemkategorien. Mit der Institutiona- lisierung bestimmter Organisationen und Maß- nahmen der Problembearbeitung oder der sozialen Kontrolle werden Erwartungen im Alltag über die Existenz und Berechtigung von Problemkategorien verifiziert. Solange es keine bearbeitende Stelle gibt, bleiben Problematisierungen vage, umstritten und können als nicht wirklich existent angesehen werden, zumindest sind sie gesellschaftlich kaum relevant. Sie schaffen gleichzeitig einen Rahmen für Erwartungen und Interpretationen von Betrof- fenheit. Wenn es eine Suchtberatungsstelle gibt, dann gibt es auch Sucht und damit die Möglich- keit, eigene und fremde Verhaltensweisen als Sucht zu interpretieren. Mit ihrer Etablierung werden diese Organisationen zur offiziellen Adresse für die Betroffenen oder potenziell Betroffene von sozialen Problemen, die damit immer auch bestimmte Bil- der von Maßnahmen und Reaktionsweisen ver- binden. So ist z. B. der Mensch, der Patient oder Patientin im Gesundheitssystem wird, folglich von Krankheit betroffen, bei einem Klienten oder einer Klientin der Sozialen Arbeit erwartet man eine Hilfsbedürftigkeit, und wer von Maßnahmen des Kriminalsystems betroffen wird, ist ein (potenziel- ler) Krimineller, eine (potenzielle) Kriminelle oder ein Opfer von Kriminalität. Die Aufnahme von Problemkategorien in Diagnosemanuals, in Straf- gesetzbücher oder in die Entwicklungen von Hilfs- angeboten und Maßnahmen dokumentiert dann nicht nur Zuständigkeiten, sondern ermöglicht so- wohl den professionellen Problemarbeitern und -arbeiterinnen als auch (potenziell) Betroffenen ei- nen abgesicherten Sinn- und Interpretationsrah- men für möglicherweise bereits vorher eher diffus als problematisch wahrgenommene Zustände und Verhaltensweisen und selbst für Situationen, die vorher vielleicht als eher unproblematisch angese- hen oder als selbstverständlich interpretiert worden sind (Groenemeyer 2010). Die Organisationen und Institutionen der Pro- blembearbeitung verkörpern erfolgreich etablierte allgemeine Kategorien von sozialen Problemen, die durch spezifisch geschultes Personal dann auf konkrete Personen und Situationen angewendet werden. Aus der abstrakten Kategorie Kriminali- tät, Krankheit, Hilfsbedürftigkeit oder Sozialisati- onsdefizit werden Fälle gemacht, die im Rahmen der institutionellen Vorgaben und Handlungs- logiken entsprechend bearbeitet oder, wenn die Zuweisung zu den entsprechenden organisations- spezifischen Problemkategorien fehlschlägt, an andere Stellen verwiesen oder abgewiesen werden.
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