Handbuch 5. Auflage
Soziale Sicherung 1517 erstmals als Staatsziel aufgenommen, ein hohes Leistungs- und Versorgungsniveau konnte jedoch nicht aufgebaut werden. Auch die in der Weima- rer Republik eingeführte Arbeitslosenversiche- rung bestand die Bewährungsprobe nicht, vor die sie in der Weltwirtschaftskrise gestellt wurde. Erst in der Nachkriegszeit, mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, kam es zur eigentli- chen Expansion der Sozialpolitik allgemein und des Systems der sozialen Sicherung im Besonderen. Zwar wurde an bestehende Strukturen und Institu- tionen angeknüpft, durch ihren umfassenden quan- titativen Ausbau erreichte die Sozialpolitik freilich eine neue Qualität. Die bestehenden Sozialversiche- rungszweige wurden in Bezug auf ihren Deckungs- grad, die Art der geschützten Risiken, den erfassten Personenkreis und die Höhe des Leistungsniveaus weiterentwickelt, und durch die Einführung der dynamischen Rente kam das Prinzip der Lebens- standardsicherung zum Durchbruch. Insgesamt verstärkte sich die Dominanz des Sozialversiche- rungsprinzips im System der Sozialen Sicherung. Auf der anderen Seite wurde durch die Sozialhilfe eine Form der Grundsicherung geschaffen, die zwar von der Sozialversicherung abgeschottet blieb, die traditionellen Elemente der Armenfürsorge aller- dings stark einschränkte und die Bedeutung indivi- dueller sozialer Hilfen unterstrich. Die Ausbauphase der Sozialpolitik, die in den Jah- ren der großen Koalition und der sozial-liberalen Koalition ihren Höhepunkt fand, wurde gegen Ende der 1970er Jahre durch eine fiskalisch moti- vierte Politik von z.T. tiefgreifenden Leistungs- änderungen und -kürzungen abgelöst, denen aber auch einzelne Leistungsausweitungen und -verbes- serungen gegenüberstanden (so vor allem im Be- reich der Familienpolitik, der Kinder- und Jugend- hilfe und der sozialen Dienste und Einrichtungen) (Alber 1989; Blüm/ Zacher 1989). Trotz der Ein- schnitte blieben die Grundlagen des Systems ins- gesamt erhalten; auch die Spar- und Sozialabbau- politik der konservativ-liberalen Koalition bewegte sich imWesentlichen im Rahmen der vorhandenen und akzeptierten Strukturen, durch die Einführung der Pflegeversicherung als nunmehr fünfter Zweig der Sozialversicherung kam es Mitte der 1990er Jahre sogar noch zu einer weiteren Ausdehnung des Sozialversicherungsprinzips. Einen massiven Bedeutungszuwachs erlebte die Sozialpolitik durch den Prozess der deutschen Ei- nigung. Binnen kürzester Zeit wurde das gesamte westdeutsche Wirtschafts- und auch Sozialsystem auf die neuen Bundesländer übertragen: Der Sozi- alpolitik fiel und fällt die gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe zu, den ökonomischen Transfor- mationsprozess von der sozialistischen Plan- zur kapitalistischen Marktwirtschaft abzufedern. Durch einen außerordentlich hohen sozialpoliti- schen Mitteleinsatz – und zwar insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktpolitik –, ist es bis heute gelungen, die sozialen Folgeprobleme des System- wechsels, der zu einem Zusammenbruch der ost- deutschen Wirtschaft führte, zu begrenzen und zu kanalisieren. Zugleich ist es zu erheblichen Verbes- serungen im Versorgungs- und Leistungsniveau ge- kommen; vor allem die ältere Generation zählt zu den Gewinnern des Vereinigungsprozesses. Die Fi- nanzierung dieser expansiven Sozialpolitik erfolgt in erster Linie durch Transfers aus den alten Bun- desländern mit der Folge steil ansteigender Steuer- und vor allem Beitragsbelastungen. Unumstritten war der Ausbau des Systems der So- zialen Sicherung nie. Menschen, die keiner staatli- chen Absicherung und Einkommensumverteilung bedürfen, um in Wohlstand und Sicherheit zu le- ben, haben die Sozialpolitik und die Schmälerung ihrer Einkommen durch Steuer- und Beitrags- abzüge immer schon bekämpft; das Gleiche gilt für die Unternehmen, die sich in ihrer einzelwirt- schaftlichen Logik stets gegen die Einschränkung des Warencharakters der Arbeitskraft, die Regulie- rung des Arbeitsmarktes und ihren Finanzierungs- beitrag zur Sozialpolitik gewandt haben (Bäcker 1997). Insofern ist es wenig überraschend, dass auch in der sozialpolitischen Ausbauphase Refor- men teilweise hart erstritten werden mussten. Obgleich also Sozialpolitik als ein konfliktreiches Politikfeld gelten kann, ist für die Sozialpolitik in der Bundesrepublik bis Mitte der 1990er Jahre, und zwar sowohl für die Expansionsphase wie für die Sparphase, eher ein sozialer Grundkonsens ty- pisch. Diese „Große Koalition der Sozialpolitik“ umfasste neben den großen Volksparteien in erster Linie die Gewerkschaften, die Kirchen, die Wohl- fahrtsverbände und auch die Arbeitgeberverbände. Die korporatistische Form der Sozialpolitik – dies betrifft vor allem die von den Gewerkschaften und Arbeitgebern paritätisch besetzte Selbstverwaltung in der Sozialversicherung – trug zu dieser Stabilität maßgeblich bei. „Sozialpartnerschaft“ und „Wohl-
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