Handbuch 5. Auflage

1518 Bäcker  fahrtskorporatismus“ sind die Charakteristika dieser Periode (Leisering 1999). Die Nähe zwischen SPD und CDU, was die Sozi- alpolitik betrifft, macht auch verständlich, warum die großen sozialpolitischen Reformen der Nach- kriegszeit – von der Rentenreform 1957, über das Bundessozialhilfegesetz von 1961, das Arbeitsför- derungsgesetz von 1968 bis hin zur Rentenreform 1992 und zur Pflegeversicherung von 1995 – von den beiden großen Parteien gemeinsam beschlos- sen worden sind, auch wenn andere Koalitionen im Deutschen Bundestag die Regierung gestellt haben. Hinzu kommt, dass im föderalen System der Bundesrepublik ein Zwang zum Konsens auch deswegen besteht, weil die meisten sozialpoliti- schen Gesetze und Reformvorhaben der Zustim- mung des Bundesrates, der Länderkammer, benö- tigen, und sehr häufig die jeweilige Opposition im Bundestag die Mehrheit im Bundesrat stellt (Münch 1997). Der sozialpolitische Grundkonsens, der in der Leitformel von der sozialen Marktwirtschaft popu- larisiert wurde, vollzog sich auf der Grundlage des beispiellosen wirtschaftlichen Aufschwungs in der Nachkriegszeit, der zu einer raschen Steigerung des allgemeinen Wohlstands führte und die Finanzier- barkeit von neuen Leistungen und Leistungsver- besserungen erleichterte. Hinzu kommen aber auch die spezifischen politischen Verhältnisse in Deutschland: Nach den Erfahrungen von Faschis- mus und Krieg war klar, dass mit einer „reinen“ Marktwirtschaft keine stabile demokratische Ge- sellschaft aufgebaut werden konnte, da gelebte Demokratie nicht nur formalrechtliche Gleichheit voraussetzt, sondern auf sozialen Bürgerrechten und sozialer Gerechtigkeit aufbaut. Die Weimarer Republik hatte gelehrt, dass die andere Seite einer blinden Unterwerfung von Gesellschaft und Öko- nomie unter die Kräfte des Marktes und die Hin- nahme von Massenarbeitslosigkeit, sozialer Unsi- cherheit und Armut politischer Extremismus und Gewalt heißt. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass das Deutschland der Nachkriegszeit an der Nahtstelle der Systemkonkurrenz zwischen Kapitalismus und Sozialismus lag. In der Auseinandersetzung mit der DDR galt es, nachzuweisen, dass ein kapitalis- tisches Wirtschaftssystem nicht nur ökonomisch effizient ist und ein hohes Einkommens- und Konsumniveau garantiert, sondern durch die Ver- knüpfung mit sozialstaatlichen Strukturen zu- gleich für soziale Sicherheit und sozialen Ausgleich sorgen kann. Strukturen und Prinzipien, Träger und Akteure Bereits ein erster Blick auf die einzelnen Elemente der Sozialen Sicherung lässt erkennen, dass keines- wegs von einem sorgfältig geplanten, in seinen Wirkungen aufeinander abgestimmten „System“ sozialpolitischer Institutionen, Maßnahmen und Leistungen die Rede sein kann. Das „Gebäude“ der Sozialen Sicherung ist im Laufe der historischen Entwicklung vielfach erweitert und nach Teilein- stürzen wiederaufgebaut worden. Das ist nicht zu- letzt eine Konsequenz der Tatsache, dass sich dieser Auf- und Ausbau- aber auch Rückführungsprozess nicht planmäßig entwickelt hat, sondern aus einer langen Kette sozialer Auseinandersetzungen und Konflikte resultiert mit der Folge einer Vielfalt von Trägern, Rechtsgrundlagen, Finanzierungsverfah- ren, Leistungsarten, -niveaus und -voraussetzun- gen. Sozialpolitik erweist sich als ein komplexer, häufig langwieriger Politikprozess, wodurch schnelle und grundlegende Veränderungen er- schwert werden. Das gilt sowohl für die Durchset- zung sozialpolitischer Fortschritte als auch für alle Versuche, den Sozialstaat rückwärtsgewandt ab- und umzubauen. Charakteristisch ist ein Entwick- lungsverlauf der Politik, der an einmal eingeschla- gene Pfade anknüpft und diese weiterentwickelt (Schmidt 1998). Bestes Beispiel dafür ist die Sozi- alversicherung, die das Kaiserreich, die Weimarer Republik und den Nationalsozialismus überdauert hat, auf die neuen Länder übertragen und durch die Pflegeversicherung noch erweitert worden ist. Trotz der Vielschichtigkeit des sozialpolitischen Systems lassen sich grundlegende Strukturen und Prinzipien identifizieren (Bäcker et al. 2008a): Es dominiert die beitragsfinanzierte Sozialver- ■ ■ sicherung, die keine universelle Volks- oder Bür- gerversicherung ist, sondern sich auf die abhängig Beschäftigten („Lohnarbeitszentrierung“) kon- zentriert. Sie lässt sich als eine spezifische Verbin- dung von Versicherungsprinzip und Solidarprinzip charakterisieren. Das Solidarprinzip mit entspre- chenden interpersonellen Umverteilungswirkun-

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