Handbuch 5. Auflage

Soziale Sicherung 1523 Intensität allein nach medizinischen Notwendig- keiten und nicht nach der Höhe des eingezahlten Beitrags. Zudem werden die Beiträge nicht – wie bei der privaten Krankenversicherung – nach dem individuellen Risiko bzw. Risikoklassen (Vorer- krankungen, Alter beim Versicherungseintritt, Ge- schlecht), sondern allein an der Höhe des Arbeits- entgelts bemessen; auch der Beitragssatz für die Krankenversicherung der Rentner liegt nicht höher als der allgemeine Beitragssatz. Schließlich bleiben bei der Bemessung des individuellen Beitrags die Leistungen für Familienangehörige unberücksich- tigt. Diese Regelungen führen zusammengenom- men dazu, dass sich bei der Krankenversicherung mehrere Umverteilungsprozesse überlagern. Eine Umverteilung findet statt zwischen Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungs- ■ ■ wahrscheinlichkeiten, jüngerer und älterer Generation (intergenerativer ■ ■ Risikoausgleich), Kinderlosen und Kinderreichen (familienpolitische ■ ■ Umverteilung) und Beziehern hoher und niedriger Arbeitsentgelte ■ ■ (Einkommensumverteilung). Betrachtet man diesen Umverteilungsprozess im Lebensverlauf, können sich die Begünstigungen und Belastungen freilich einebnen. Im Längs- schnitt gesehen kann nämlich der zunächst über- durchschnittlich belastete, weil kinderlose und gut verdienende Versicherte, dann wenn Kinder zu ver- sorgen sind, zu den Begünstigten zählen und auch später als Rentner von dem günstigen Beitragssatz profitieren. Ähnliches gilt für die Verteilungswirkungen der Pflegeversicherung, da auch hier zwischen indivi- duellen Beiträgen und Leistungen kein Zusammen- hang besteht. Allerdings wird der Solidarausgleich durch die Fixierung von Leistungshöchstbeträgen sowohl beim Pflegegeld wie bei den Sachleistungen begrenzt. Das für die Krankenversicherung typische Bedarfsdeckungsprinzip gilt bei der Pflegeversiche- rung nicht. In der Gesetzlichen Rentenversicherung haben da- gegen Sach- und Dienstleistungen einen geringen Stellenwert. Die nach dem Äquivalenzprinzip be- messenen Geldleistungen dominieren. Wiederum besondere Bedingungen weist die Ar- beitslosenversicherung auf. Ihre über den versiche- rungsimmanenten Risikoausgleich hinausreichen- den Verteilungswirkungen lassen sich schwer abschätzen, da es eine privatwirtschaftliche Ver- sicherung gegen Arbeitslosigkeit, die als Maßstab dienen könnte, nicht gibt. Das Risiko „Arbeits- losigkeit“ ist kein versicherbares, individuelles Ri- siko im engeren Sinne, da Unterbeschäftigung von konjunkturellen und strukturellen Faktoren be- stimmt wird und sich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe nicht versicherungstechnisch kalkulieren lassen. Dies ist auch der Grund dafür, dass der Bund den Defizitausgleich bei der Arbeits- losenversicherung übernimmt. Auch die Arbeits- losenversicherung arbeitet mit einkommensbezo- genen und nicht mit risikoäquivalenten Beiträgen. Da das Risiko, arbeitslos zu werden und zu bleiben, sehr ungleich verteilt ist und einzelne Arbeitneh- mergruppen – wie z. B. ArbeiterInnen und Ange- stellte im öffentlichen Dienst oder gut qualifizierte Beschäftigte in der Privatwirtschaft – eine hohe Be- schäftigungssicherheit aufweisen, lässt sich von ei- ner interpersonellen Einkommensumverteilung in Richtung der stark von Arbeitslosigkeit gefähr- deten Beschäftigten ausgehen. Überproportional häufig erhalten dann Beschäftigte mit geringer Qualifikation und einem eher niedrigen Einkom- men sowie Beschäftigte in bestimmten Branchen und Berufen Leistungen aus der Arbeitslosenver- sicherung. Die Lohnersatzleistungen machen nur einen Teil der Ausgaben der Bundesagentur für Ar- beit aus. Daneben stehen im Rahmen der Arbeits- förderung die Maßnahmen der aktiven Arbeits- marktpolitik, die allgemeinpolitischen Zielen dienen und in ihrer Wirkung weit über den Kreis der Versicherten hinausreichen. Leistungsfähigkeit und Leistungsgrenzen der Sozialversicherung Da die Sozialversicherung das System der Sozialen Sicherung in Deutschland bestimmt, sind Aus- sagen über ihre Leistungsfähigkeit zugleich auch Aussagen über die Qualität der Sozialpolitik ins- gesamt. Allgemein lässt sich feststellen, dass die Sozialversicherung sich in ihren einzelnen Zweigen als stabil und zugleich anpassungsfähig erwiesen hat und ein zentraler Faktor für die hohe Akzep- tanz ist, die das Sozialstaatsprinzip bislang in der

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