Handbuch 5. Auflage
Soziale Sicherung 1525 einkommen abgeleitete Ansprüche auf Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld sehr schnell in eine prekäre Zone. Eine Einkommenseinbuße von z.B. gut 40% (beim Arbeitslosengeld) bei einem Arbeitseinkommen, das zwar niedrig, aber gerade noch auskömmlich ist, ist gleichbedeutend mit ei- nem Absinken unter das Existenzminimum. Da die Sozialversicherung bei ihren Geldleistungen weder Bedarfskriterien berücksichtigt noch Mindestleis- tungen vorsieht, gibt es keinen Mechanismus, der diesen „Fall nach unten“ aufhalten kann. Betrof- fen sind nicht zuletzt die Teilzeitbeschäftigten, da Teilzeitarbeit als individuelle Form der Arbeitszeit- verkürzung ohne Lohnausgleich erfolgt, also mit proportionalen Einbußen im Bruttoeinkommen verbunden ist. Bei der Rente fallen die Anwart- schaftsverluste infolge von Teilzeitarbeit umso hö- her aus, je größer das Gewicht der Teilzeitarbeit im gesamten Versicherungsverlauf ist und je stärker die Arbeitszeit und damit das Bruttoeinkommen gegenüber der Vollzeitnorm reduziert wird. Unzureichend abgesichert sind diejenigen, die ■ ■ nicht nur kurzfristig, sondern längerfristig arbeits- los oder krank sind, denn der Versicherungsschutz dünnt sich in dem Maße aus, je länger das Risiko andauert. So ist Langzeitarbeitslosigkeit, die in im- mer stärkerem Maße das Arbeitsmarktgeschehen prägt, gleichbedeutend mit einem Verlust des Ar- beitslosengeldanspruchs. Eine mehrjährige Krank- heit bedeutet, dass der Krankengeldanspruch aus- läuft. Zusammengefasst bewertet liegt diesen Vorausset- zungen die Annahme zugrunde, dass alle erwerbs- fähigen Menschen eine Erwerbsarbeit finden und zugleich ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis auf Voll- zeitbasis eingehen können und wollen: Es müssen Vollbeschäftigung und Allgemeingültigkeit eines Normalarbeitsverhältnisses garantiert sein, wenn das erwerbsorientierte Sozialversicherungssystem allen BürgerInnen einen eigenständigen und aus- reichenden Schutz gewährleisten soll. Die Ent- wicklungen auf dem Arbeitsmarkt deuten freilich darauf hin, dass die Voraussetzungen des „Normal- arbeitsverhältnisses“ zwar immer noch für den überwiegenden Großteil der Beschäftigten zutref- fen, dass aber angesichts der andauernden, sich zu- nehmend auf den Kreis der Langzeitarbeitslosen konzentrierenden Arbeitsmarktkrise der Kreis der prekären Beschäftigungsverhältnisse wächst. Zu- gleich weiten sich Teilzeitarbeitsverhältnisse sowie Niedrigeinkommen aus. Die Arbeitsverhältnisse werden insgesamt instabiler und flexibler, das Mus- ter der kontinuierlichen Beschäftigung wird durch eine Abfolge von Zeiten der Erwerbstätigkeit mit Zeiten von Aus- und Weiterbildung, Sabbaticals, Familienpausen und beruflichen Neuorientierun- gen aufgelockert. Je mehr sich aber die Schere öff- net zwischen einem Versicherungsprinzip, das für seine Wirksamkeit das Normalarbeitsverhältnis vo- raussetzt, und den tatsächlichen Arbeitsmarkt- und Einkommensstrukturen, die eine Aufweichung des Normalarbeitsverhältnisses bewirken, umso größer werden die Maschen im Sozialversicherungssystem und umso mehr Menschen fallen durch diese Ma- schen. Die steigenden Empfängerzahlen von Sozial- hilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) lassen sich we- sentlich auf diese Entwicklung zurückführen. Unzureichend eigenständig (!) abgesichert im Sys- tem der Sozialversicherung sind in erster Linie Frauen. Denn die Normalität kontinuierlicher Vollzeiterwerbsarbeit gilt faktisch nur für den tra- ditionellen Lebens- und Erwerbsverlauf von Män- nern. Aufgrund ihrer durch das Muster der ge- schlechtsspezifischen Arbeitsteilung geprägten Lebenssituation und Erwerbsbiographie erreichen die meisten Frauen auch heute noch keinen durch- gängig eigenständigen und ausreichenden Siche- rungsanspruch bei den Risiken Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit. Zwar lässt sich bei der Alters- sicherung aufgrund der gestiegenen Erwerbsbetei- ligung von Frauen ein generell positiver Entwick- lungstrend hin zu höheren Rentenanwartschaften feststellen. Auch gleicht die Rentenversicherung Lücken in den Erwerbsverläufen in bestimmten Situationen aus, so insbesondere durch die renten- rechtliche Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten, so dass die Versicherungsbiogra- phienkeinreinesSpiegelbildderErwerbsbiographien darstellen. Gleichwohl kann auf absehbare Zeit von einer annähernden Gleichverteilung von Ein- kommen und Renten zwischen Männern und Frauen, insbesondere zwischen Ehemännern und Ehefrauen, nicht die Rede sein. Denn auch dann, wenn die Erwerbsunterbrechung nach der Geburt von Kindern nur kurz ist, macht sich die Diskon- tinuität des Berufsverlaufs in einer (im Vergleich zu den Männern) niedrigeren Berufs- und Einkom- mensposition und in verlorenen Aufstiegschancen bemerkbar.
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