Handbuch 5. Auflage
1528 Bäcker Vermischung der Prinzipien von gesetzlicher und privater Versicherung Unverändert bleibt die Sozialversicherung ein kate- goriales, auf die abhängig Beschäftigten konzen- triertes System. Der Übergang zu einer universellen Versicherung, die sich allein am Bürgerstatus ori- entiert, ist nicht in Sicht. Aber durch die zuneh- mende staatliche Regulierung der privaten Siche- rung, so in der privaten Krankenversicherung durch Basistarife und Einführung einer Versiche- rungspflicht, finden sich klassische Prinzipien der Sozialversicherung zunehmend auch im privaten System. Auf der anderen Seite prägen typische Ele- mente der Privatversicherung, so Wahltarife, Selbstbehalte, Kostenerstattung, die Sozialversiche- rung, während Elemente des Solidarausgleichs zu- rückgenommen werden mit der Folge einer zuneh- menden Belastung und Benachteiligung der Versicherten mit sog. „schlechten Risiken“. Verschärfung des Wettbewerbs zwischen den Leistungsanbietern Kommunen und Sozialversicherungsträger ziehen sich mehr und mehr aus der direkten Erbringung sozialer Dienstleistungen zurück und übertragen die Aufgaben privaten Anbietern. Durch neue Ver- gabe- und Finanzierungsverfahren entwickelt sich zwischen den Anbietern ein scharfer Preiswett- bewerb, der vor allem die Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Träger unter Druck setzt. Of- fenbleibt, ob es zu der erhofften Steigerung von Ef- fektivität und Effizienz der Leistungen kommt oder ob sich der Wettbewerb zu Lasten der Qualität aus- wirkt. Und in der Gesetzlichen Krankenversiche- rung selber verschärft sich der Wettbewerb zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Schrittweiser Rückzug der Arbeitgeber aus der Finanzierung der sozialen Sicherung Durch die Gewichtsverschiebung zwischen öffent- licher und privater Sicherung, erhöhte Eigenbetei- ligungen (Zuzahlungen), die Finanzierung einzel- ner Leistungszweige der Krankenversicherung allein durch die Versicherten (Krankengeld, Zahn- ersatz) und die Zusatzbeiträge im Gesundheits- fonds kommt es zu einer finanziellen Entlastung der Arbeitgeber. Der reguläre Beitragssatz wird festgeschrieben und das paritätische Finanzierungs- prinzip eingeschränkt. Ausgabenzuwächse werden im Sinne einer einnahmeorientierten Ausgaben- politik durch Leistungskürzungen oder aber durch Belastungen von Versicherten sowie privaten Haus- halten aufgefangen. Weiterer Bedeutungsverlust der Selbstverwaltung Die Rechte der Organe der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung werden durch Eingriffe des Ge- setzgebers, so hinsichtlich der Beitragsfestsetzung, der Leistungen und der Vertragsvereinbarungen mit den Leistungsanbietern, weiter eingeengt. Das Modell der korporatistischen Sozialpolitik verliert an Bedeutung. Verstärkt wird dieser Prozess durch den Ausbau der privaten, marktförmigen Vorsorge sowie durch die Verlagerung der bislang durch die Selbstverwaltung gesteuerten Arbeitslosenhilfe auf die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende. Aktivierung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit Das Ziel von Sozialpolitik, soziale Sicherheit vor den Risiken des Marktes zu gewährleisten, Ein- kommensungleichheiten zu begrenzen und Schutz zu bieten vor Ausgrenzung und Armut wird zu- rückgedrängt. In den Vordergrund schiebt sich das Ziel, allen Arbeitsfähigen eine Beteiligung am Ar- beitsmarkt und Erzielung von Erwerbseinkom- men – und dies auch zu schlechten Konditio- nen – zu ermöglichen. In der Arbeitsmarktpolitik soll dies durch Fördermaßnahmen und Lohnsub- ventionen, durch die Verkürzung und Absenkung von Transferleistungen an Arbeitslose sowie durch eine Verschärfung von Sanktionen und die Ver- schlechterung der Rechtsposition der Betroffenen erreicht werden. Es kommt zu einer Re-Kommodi- fizierung der Arbeitskraft.
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