Handbuch 5. Auflage

1530 Bäcker  voller Schärfe nach dem Ende des Einigungsbooms Anfang der 1990er Jahre betroffen hat. Negativ be- troffen vom Ungleichgewicht auf dem Arbeits- markt sind vor allem die (überwiegend) beitrags- finanzierten Sozialversicherungshaushalte, da ein niedriger Beschäftigungsstand Ausgaben- und Ein- nahmeseite gleichermaßen negativ berührt. Dem steigenden Finanzbedarf auf der einen Seite steht eine durch dieselben Ursachen verschlechterte Ein- nahmesituation auf der anderen Seite gegenüber: Mit rückläufiger Beschäftigtenzahl sinken bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen die Beitragsein- nahmen, während zugleich durch die hohe Zahl von Arbeitslosen wachsende Ausgaben verursacht werden. Allein die durch Arbeitslosigkeit bedingten Aus- gaben im Sozialbudget machen gut 3 Prozent- punkte der Sozialleistungsquote aus (Bäcker et al. 2008, 102). Damit zeigt sich, dass es zu kurz ge- griffen ist, zu „großzügige“ Sozialleistungen für die Finanzierungskrise verantwortlich zu machen.. Ein „Umbau“ des Sozialstaates, der auf dieses Arbeits- marktproblem nicht eingeht, kuriert deshalb nur an den Symptomen. Verschärfend kommt hinzu, dass sich unter den Bedingungen der anhaltenden Arbeitsmarktkrise, aber auch unter dem Einfluss technologischer, ökonomischer und sozialstruktu- reller Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt jene Beschäftigungsverhältnisse ausdehnen, die nicht oder nur eingeschränkt der Versicherungs- und Beitragspflicht unterliegen. Der Anteil der Er- werbstätigen, die zur Finanzierung der Sozialver- sicherungshaushalte beitragen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. In dieselbe Rich- tung verweist der Befund, dass sich der Anteil des Volkseinkommens (Nettoinlandsprodukt), der der Beitragspflicht unterliegt, mindert. Der Verweis auf die Arbeitslosigkeit und die Folge- wirkungen der deutschen Einheit als entscheidende Ursachen der Finanzkrise des Sozialstaats weist al- lerdings noch keinen Weg zur Lösung des Pro- blems. Denn es ist offensichtlich, dass die Verwer- fungen auf dem Arbeitsmarkt in den alten und vor allem in den neuen Bundesländern nicht kurzfris- tig zu beheben sind. Es bleibt also die Frage nach der Finanzierung des Sozialstaates auch unter den Bedingungen einer hohen Unterbeschäftigung und einer auch langfristig notwendigen Förderung der neuen Länder. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Lohnsteuern und Beiträge kaum noch nach oben verschoben werden können. Vielmehr sind Entlastungen geboten, um den Trend der sinken- den Nettorealeinkommen umzukehren. Wenn auch unter schwierigen fiskalischen und ökonomischen Bedingungen die sozialstaatlichen Aufgaben und Leistungen verlässlich finanziert werden sollten, stellt sich die Frage nach den Prio- ritäten und Posterioritäten in den Sozialetats. Bei dieser Aufgabe der Prioritätensetzung sozialstaatli- cher Aufgaben muss entschieden werden, welches Leistungsspektrum und Leistungsniveau notwen- dig ist, was also öffentlich und was privat finanziert werden soll. Es geht um die Grenzziehung zwischen öffentlichen und privaten Aufgaben und öffent- licher und privater Finanzierung vor dem Hinter- grund veränderter Lebensformen und Lebensrisi- ken. Zweifelsohne hat sich im Zuge der Wohlstandsver- mehrung und zugleich der Differenzierung der Gesellschaft der Kreis der Bevölkerung vergrößert, der der Sozialversicherungspflicht und des Solidar- ausgleichs nicht bedarf und sich wegen seiner Ein- kommensposition und „guten Risiken“ kosten- günstiger in einer Privatversicherung absichern kann. Ein soziales Sicherungssystem jedoch, das sich nur noch aus denjenigen zusammensetzt, die der Solidarität bedürfen, nämlich den Armen, chronisch Kranken, Kinderreichen und Alten, und von den Leistungs- und Finanzierungsfähigen, die allein Solidarität leisten können, verlassen wird, ist nicht mehr tragfähig und gerät in Gefahr zu einer diskriminierten Versorgung „zweiter Klasse“ zu werden. Die in der politischen Rhetorik gängige Formel, die Leistungen der Sozialpolitik auf die „wirklich Bedürftigen“ zu konzentrieren, klingt gerade bei knappen Kassen einleuchtend, bedeutet aber zugleich, dass sich die Leistungsfähigen der Versicherungspflicht und dem Solidarausgleich entziehen können. Auch hinter den so versiche- rungstechnisch lautenden Fragen wie „Versiche- rungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen“, „Regel-, Wahl- und Zusatztarife“, „Beitragsrück- erstattung“, „Pflicht- und Gestaltungsleistungen“, „Koppelung von Beitragssatzanstieg und Zuzah- lungen“ usw. verbergen sich Grundentscheidungen über die Zielrichtung des Sozialstaates. Es geht im Kern um die Frage, inwieweit sich die „guten Risi- ken“ durch Sonderregelungen entlasten können. Wenn aber jene, die aufgrund ihres Gesundheits- zustandes Beitragsrückerstattungen erhalten oder

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