Handbuch 5. Auflage

154 Nestmann · Sickendiek  von Klient(inn)en z. B. im Rahmen Sozialer Ar- beit häufig nicht in letzter Konsequenz „lösbar“ oder „behebbar“. So muss sich Beratung oft da- rauf beschränken, Schwierigkeiten zu reduzieren und mildern zu helfen oder Menschen dabei zu unterstützen, mit den Folgen von Problemen bes- ser leben zu können. Beratung gilt u. a. deshalb auch als „bescheidene Profession“ ohne überbor- denden Anspruch. Beratung zielt auf die För- derung und (Wieder-)Herstellung der Bewälti- gungskompetenzen der Klient(inn)en selbst und ihrer sozialen Umwelt, ohne ihnen die eigentliche Problemlösung abnehmen zu wollen. Problemgeschichte der Beratung Die ersten Vorläufer des heute breiten Spektrums von Beratungspraxis gehen bis zur Wende vom 19. Jahrhundert zum 20. Jahrhundert zurück, als nach und nach Stellen für Auswandererberatung, Rechtsberatung, Berufsberatung, Sexual- und Eheberatung u. a. entstanden. ImDeutschen Reich wurde die Weiterentwicklung von Beratung dann jedoch gebrochen durch ihre Instrumentalisierung für nationalsozialistische Staatsziele. Den Erzie- hungs- und Eheberatungsstellen wurden v. a. ras- sische und eugenische Selektionsaufgaben zuge- wiesen (z. B. durch rassistische Heiratspolitik, Berufsverbote für Frauen und Juden etc.). Das Gesellschaftssystem der BRD mit seinem sozi- alstaatlichen Versorgungsmodell für Bevölkerungs- teile in materiellen, sozialen, gesundheitlichen und psychischen Notsituationen fand nach dem Zwei- ten Weltkrieg seinen Ausdruck auch im Aufbau von Beratungseinrichtungen, die der Abmilderung per- sönlicher Schwierigkeiten in jenen Fällen dienen sollten, in denen die primäre Zuständigkeit indivi- dueller und familiärer Problembewältigung über- fordert schien. Beratung wurde vomGesetzgeber als Pflichtaufgabe der sozialen Dienste formuliert (im Bundessozialhilferecht, im Jugendwohlfahrtsrecht und später insbesondere im Kinder- und Jugend- hilferecht). Ab Ende der 1960er Jahre ist ein ver- stärkter Ausbau eines sozialen Beratungssystems festzustellen, der wesentlich durch gesellschafts- politische und parallel verlaufende wissenschaftlich- theoretische Veränderungen bezüglich der Auffas- sung(psycho-)sozialerSchwierigkeitenmitbestimmt war. In unterschiedlichsten Beratungsstellen wurde Hilfe für „minder schwere“ Problemfälle angeboten (Geißler/Hege 1991). Ihre Praxis fanden Beratungs- konzepte zunächst in Ehe-, Familien- und Erzie- hungsberatungsstellen, später in der Jugend- und Drogenberatung, in Frauenberatungsstellen, Krisen- beratungseinrichtungen etc. Angeregt u. a. durch die community psychology und Stadtteilsozialarbeit in den USA fand in West- deutschland zudem eine Öffnung von Beratung zur Gemeinwesenarbeit statt. In deren Kontext wurde soziale Beratung in Stadtteilzentren, Jugend- und Kultureinrichtungen etc. getragen und öffnete sich somit den sozialen Settings, in denen sich die zu bearbeitenden Probleme zeigten (Keupp 1988; Böhm et al. 1992; Nestmann 2007a). Seit den 1970er Jahren wurde Beratung in der Folge der Frauen- und Student(inn)enbewegung weitgehend durch Gesellschaftskritik an kapitalistischen Pro- duktionsbedingungen, bürgerlich-patriarchalen Fa- milien- und Staatsidealen beeinflusst. Die Beratung sozial Benachteiligter wurde eingebunden in die Auseinandersetzung mit repressiven Familienstruk- turen, defizitären Sozialisationsbedingungen und materieller Unterprivilegierung. Dies trug auch zu einer Öffnung hin zu Frauenberatung (Modellpro- jekt Frauenhaus Berlin 1981), Schüler- und Jugend- beratung (Troscheit 1978) und Beratung in „sozia- len Brennpunkten“ (Bookhagen 1976) bei. Die kritische Auseinandersetzung mit impliziten mittel- schichtsorientierten Werten und Methoden in her- kömmlichen Beratungskonzepten und -einrichtun- gen (Koschorke 1975) führte u. a. zur Entwicklung einer Unterschichtberatung (Hollstein 1978), die für eine stärkere Anpassung „mittelschichtiger Orien- tierungen“ (Hollstein 1978) in der Beratung an die Lebenslage und die Bewältigungskompetenzen von unterprivilegierten Bevölkerungsgruppen plädierte. Bis heute ist soziale und sozialpädagogische Bera- tung ein Feld, in dem immer wieder verdeckte oder tabuisierte Themen aufkommen und öffent- lich werden (z. B. neue Formen von Essstörungen, Gewalt und Missbrauch in Heimen, Spätfolgen von Kriegsvergewaltigungen etc.). Insgesamt war die feministische Diskussion im Kontext von Frauenforschung und sozialer Praxis für die Theorieentwicklung der psychosozialen Be- ratung von großer Bedeutung (Großmaß / Schmerl 2004; Sickendiek 2007a). Feministische Theorien thematisier(t)en u. a. die geschlechtsspezifische

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