Handbuch 5. Auflage
Soziale Ungleichheit und Sozialpolitik 1541 Hauptwerk „The Three Worlds of Welfare Capita- lism“ des Soziologen Gøsta Esping-Andersen (1990) zu unterscheiden. Für Esping-Andersen sind es unterschiedliche – ge- nauer: konkurrierende – normative politische Phi- losophien, die hinter der historischen Ausprägung verschiedenartiger Muster moderner Wohlfahrts- staatlichkeit stehen: hinter den Eigenarten eines „liberalen“, eines „konservativen“ und eines „sozi- aldemokratischen“ Typus staatlicher Sozialpolitik. Im Streit politischer Akteure –Parteien, Organisa- tionen, Bewegungen – um den Sozialstaat, dessen Aufgaben, Kompetenzen und Ressourcen, ging es demnach nicht allein (und nicht einmal vorrangig) um rein quantitative Fragen von „mehr“ oder „we- niger“ Sozialpolitik, höherer oder niedrigerer öf- fentlicher Sozialausgaben: „It is difficult to imagine that anyone struggled for spending per se “ (Esping- Andersen 1990, 21; Hervorhebung im Original). Vielmehr kämpften die historisch relevanten Ak- teure, vorder- oder hintergründig, Esping-Ander- sen zufolge für die Realisierung je spezifischer ge- sellschaftlicher Ordnungsideen, für die politische Umsetzung je eigener Vorstellungen von der Ge- staltung der Gesellschaft: für („mehr“) Freiheit, Sicherheit oder Gleichheit der Staatsbürger und -bürgerinnen, für (oder eben auch gegen) soziale Gestaltungsideen wie die Herrschaft marktförmi- ger Allokationsmechanismen, die Aufrechterhal- tung sozialer Statushierarchien oder aber die Emanzipation und Autonomie des Individuums. Unterschiedliche Wohlfahrtsstaaten verfolgen bzw. bewirken somit auch je verschiedene Muster der Verortung von Personen (oder Personengruppen) im Raum sozialer Positionen und Relationen, ih- nen ist eine je spezifische Logik sozialer „Stratifizie- rung“ zu eigen (Esping-Andersen 1990, 23 ff., 55 ff.). In seinem erwähnten Hauptwerk entwickelt und beschreibt Esping-Andersen entsprechend drei – auch im Hinblick auf ihre sozial strukturie- renden Effekte – idealtypische „Wohlfahrtsregime“, denen sich seiner Analyse zufolge die nationalen Sozialstaaten der westlichen Welt mehr oder weni- ger eindeutig annähern und die jeweils den Namen jener politisch-ideologischen Bewegung tragen, die historisch als ideelle und materielle Wegbereiterin des jeweiligen sozialstaatlichen Entwicklungspfades aufgetreten ist. Im „liberalen“ Modell , das sich typischerweise der Wahrung der Marktkonformität sozialpolitischer Institutionen und Interventionen verschrieben hat, kommt dem Staat vorrangig die Aufgabe zu, die Hegemonie privater, marktförmiger Lösungen der Wohlfahrtsproblematik zu gewährleisten. Durch seine weitgehende sicherungspolitische Zurück- haltung zwingt der liberale Wohlfahrtsstaat die so- zialen Akteure faktisch zur Übernahme individuel- ler bzw. kollektiver Eigenverantwortung. Nur wer hierzu erwiesenermaßen (ausweislich systematisch ausbleibenden Markterfolgs) nicht in der Lage ist, kann mit einer bedürftigkeitsgeprüften öffent- lichen Fürsorgeleistung rechnen. Die Klientel des liberalen Wohlfahrtsstaates sind dementsprechend die am Markt Gescheiterten und deshalb Einkom- menslosen – somit „Armen“ –, denen der Staat unter bestimmten Bedingungen Hilfe zukommen lässt: unter der Bedingung nämlich ihrer nach- gewiesenen Hilfsbedürftigkeit einerseits, ihrer schnellstmöglich zu organisierenden Rückkehr in eine Situation der über (Arbeits-)Marktteilnahme gewährleisteten Selbsthilfe andererseits. Das „sozialdemokratische“ Modell hingegen weist dem Staat eine umfassende, universalistische Ver- antwortung für die Wohlfahrt seiner Bürgerinnen und Bürger zu. In Verfolgung der allgemeinen Zielvorgabe einer möglichst weitgehenden und ef- fektiven Befreiung der Individuen von Markt- abhängigkeiten wird er zum Dreh- und Angel- punkt der gesellschaftlichen Bearbeitung „sozialer Probleme“ und zum Fluchtpunkt des Interesses unterschiedlichster Personenkreise an sozialer Un- terstützung. Auf der Grundlage eines breiten ge- sellschaftlichen Wohlfahrtskonsenses kommt es hier zur institutionellen Verankerung eines Systems der Staatsbürgerversorgung, das typischerweise je- den Menschen – und keineswegs nur die schlech- testgestellten sozialen „Randgruppen“ – mit dem prinzipiell gleichen, individuellen Recht auf die In- anspruchnahme eines weitreichenden Angebots öffentlicher Einkommens- und Dienstleistungen ausstattet. Das dritte, „konservative“ Modell schließlich steht in der Tradition einer herrschaftlich-paternalisti- schen Bändigung anarchischer Marktkräfte zum Zwecke der Aufrechterhaltung überkommener ge- sellschaftlicher Abhängigkeiten, Bindungen und Statushierarchien. Die maßgebliche öffentliche Si- cherungstechnik ist hier weder die Armenfürsorge noch die Staatsbürgerversorgung, sondern die Or- ganisation von Versicherungsgemeinschaften, in
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