Handbuch 5. Auflage

1542 Lessenich  denen sich die gleichermaßen von einem Einkom- mensrisiko Betroffenen – je an ihrem gesellschaftli- chen Ort – untereinander Hilfe leisten und wech- selseitig füreinander einstehen. Historisch hat sich dieses Prinzip zu einem System der Zwangsmit- gliedschaft in der (nach Berufsgruppen oder Ein- kommensklassen) gegliederten Sozialversicherung entwickelt, durch die sowohl die Rückkoppelung von Sicherungsansprüchen an das System der Er- werbsarbeit als auch die Übertragung der jeweili- gen Stellung auf dem Arbeitsmarkt in unterschied- liche soziale Versorgungslagen bewerkstelligt wird. Wer sich dagegen materielle Sicherheit nicht durch abhängige Beschäftigung und daraus resultierende Versicherungsansprüche „verdient“ hat, wird hier subsidiär auf die Sicherung über private, insbeson- dere familiale Unterhaltsbeziehungen verwiesen. In jüngerer Zeit verschob sich Esping-Andersens bis dahin stark auf die Frage staatlicher Markt- begrenzung fixierte Perspektive des Wohlfahrts- staatsvergleichs – in der liberale Sozialpolitik den Markt möglichst ungehemmt gesellschaftlich schalten und walten lässt, sozialdemokratische So- zialpolitik möglichst weitgehend Marktmechanis- men auszuhebeln versucht und konservative Sozi- alpolitik die Marktordnung möglichst effektiv mit einer ständischen Sozialordnung zu überformen trachtet – zunehmend in Richtung auf die Frage, in welch unterschiedlicher Weise individuelle Le- bensrisiken von Wohlfahrtsstaaten politisch regu- liert werden: „How risks are pooled defines, in ef- fect, a welfare regime“ (Esping-Andersen 1999, 33). Auch aus dieser Sicht lassen sich drei Spiel- arten sozialpolitischen Risikomanagements identi- fizieren: Die mit Arbeitslosigkeit und Krankheit, Hochaltrigkeit und Pflegebedürftigkeit, Ausbil- dungsmängeln und Betreuungsverpflichtungen verbundenen Probleme und Bedarfe von Indivi- duen können wahlweise (und in unterschiedlichen Mischungsverhältnissen) demMarkt, den Familien bzw. privaten Haushalten oder aber dem Staat zur Bearbeitung und Lösung überantwortet werden. Wird „der Markt“ für zuständig erklärt, dann sind z. B. Schulabbrecher ohne berufsqualifizierenden Abschluss gehalten, durch Engagement auf sog. Jedermann- und Niedriglohnarbeitsmärkten ihren Lebensunterhalt zu verdienen und entsprechende Jobs (unterstützt etwa durch die aus dem Erwerbs- einkommen notdürftig eigenfinanzierte Wahrneh- mung von Weiterbildungsangeboten privatwirt- schaftlich operierender Bildungsträger) längerfristig als Sprungbrett in bessere, stabilere und auskömm- lichere Beschäftigung anbietende Segmente des Arbeitsmarktes zu nutzen. Wird dasselbe – indivi- duell erfahrene – soziale Problem in „die Familie“ hinein verlagert, so wird besagter Schulabbrecher über längere Zeit im Elternhaushalt wohnen blei- ben und von den Einkommen der erwerbstätigen Haushaltsmitglieder mitversorgt werden, später womöglich eine ebenso familiensolidarisch finan- zierte Möglichkeit zum Nacherwerb des Schul- abschlusses oder zum Einstieg in eine betriebliche Ausbildungsstätte wahrnehmen, um dann gegebe- nenfalls irgendwann „auf eigenen Füßen stehen“, sprich marktförmig die eigene Existenz (und wo- möglich die Versorgung eines eigenen Familien- haushalts) sichern zu können. Alternativ kann jeweils „der Staat“ einspringen, indem er den Arbeitsmarkt als Versorgungsinstanz (ganz oder teilweise) ersetzt oder / und die Famili- enhaushalte von Versorgungsaufgaben (ganz oder teilweise) befreit. Diese sozialpolitischen Aktivitä- ten bezeichnet Esping-Andersen – gut soziolo- gisch – mit den künstlichen Begriffsungetümen „Dekommodifizierung“ bzw. „Defamilialisierung“: „Where the state absorbs risks, the satisfaction of need is both ‚de-familialized‘ (taken out of the fa- mily) and ‚de-commodified‘ (taken out of the mar- ket)“ (Esping-Andersen 1999, 40). Im Falle der Schulabbrecherproblematik würde eine staatszen- trierte Intervention z. B. typischerweise darin be- stehen, einerseits verstärkte Anstrengungen mit Blick auf die Förderung präventiver Schulsozial- arbeit zu unternehmen, andererseits ausbildungs- lose Jugendliche in öffentlichen Programmen der bedarfsspezifischen Betreuung und Begleitung kompensatorisch mit einer arbeitsmarktadäquaten Qualifikation und entsprechend verbesserten Er- werbschancen zu versehen – und ihnen während ihrer beschäftigungslosen Zeit zudem ein öffent- liches Transfereinkommen zu gewähren, das ihnen die Gründung bzw. Aufrechterhaltung eines eige- nen Haushalts ermöglicht. In der Konsequenz seiner konzeptionellen Wende spricht Esping-Andersen in seinen neueren Arbei- ten nicht mehr – wie zuvor – von den drei „Wel- ten“ des liberalen, konservativen und sozialdemo- kratischen „Wohlfahrtskapitalismus“, sondern von drei wohlfahrtspolitischen „Solidaritätsmodellen“: einem Modell „residualer“, individualistischer

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