Handbuch 5. Auflage

1546 Lessenich  lichen Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt bzw. zu stabiler und gut entlohnter Beschäftigung ausblendet, wird er zu einem syste- matischen Produzenten von sozialer Ungleichheit. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusam- menhang allfällige Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, die keineswegs auf einer etwaig ge- ringeren weiblichen Leistungsfähigkeit oder gar -bereitschaft beruhen, sondern auf den Strukturen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung: Die außer- berufliche Belastung von Frauen mit Haushalts- und Sorgearbeiten schränkt deren Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt in einer Weise ein, die ihnen sozialpolitisch zum Nachteil gereicht. Zu diesen klassischen, „alten“ Ungleichheitsmus- tern konservativer Sozialpolitik gesellen sich in jüngerer Zeit neue Ungleichheiten hinzu, die maß- geblich durch die schrittweise Absenkung des Leis- tungsniveaus der GRV bedingt sind. Zwecks annä- hernder (relativer) Lebensstandardsicherung im Alter sind die Versicherten nunmehr gehalten, von der neu eingeführten und öffentlich geförderten Möglichkeit privater Zusatzvorsorge („Riester- Rente“) Gebrauch zu machen. Auch hier lässt sich allerdings – wie in der Frage zunehmender gesund- heitlicher Präventionserwartungen an die Ver- sicherten – der regressive, „paradoxe“ Zusammen- hang feststellen, dass es gerade die ohnehin relativ gut gestellten, mit einem eher geringeren Alters- armutsrisiko versehenen und daher unter sozial- politischen Gesichtspunkten der Ungleichheits- reduktion und Armutsvermeidung die „falschen“ Personen und Haushalte sind, die von dieser Mög- lichkeit Gebrauch machen. Es ist eben diese Programmatik einer öffentlichen Förderung privater Lösungen der sozialen Siche- rungsfrage, die für das dritte, liberal-residuale Mo- dell staatlicher Sozialpolitik kennzeichnend ist. Als typische Beispiele für „liberale“ Wohlfahrtsstaaten werden in der vergleichenden Forschung die – häu- fig englischsprachigen – sozialpolitischen „Nach- züglerstaaten“ der westlichen Welt, insbesondere die Vereinigten Staaten, genannt. Der erst spät, in den 1920er und 1930er Jahren, „zündende“ US- amerikanische Wohlfahrtsstaat findet eine bereits hoch entwickelte Landschaft gesellschaftlicher Wohlfahrtsproduktion durch lokale Kirchen- gemeinden und wohltätige Stiftungen, betriebliche Arbeitgeber und privatwirtschaftliche Versiche- rungsunternehmen vor, die er nicht mehr zuguns- ten der Errichtung eigener, öffentlicher Sicherungs- programme und -institutionen zu entmachten vermag. Unter diesen Umständen konzentriert er sich auf die gesetzliche Rahmung und Regulierung sowie finanzielle Förderung und Subventionierung der bestehenden Spielarten privaten und „zivilge- sellschaftlichen“, karitativen wie marktförmigen Sicherungsengagements (Hacker 2002). Das be- liebteste Instrument „fiskalischer Sozialpolitik“ US-amerikanischer Prägung sind Steuernachlässe bzw. öffentliche Zuschüsse z. B. für Arbeitgeber, die eine betriebliche Krankenversicherung einrichten, und für Beschäftigte, die private (Zusatz-)Versiche- rungen für Lebensrisiken aller Art abschließen. Auch hier liegen die regressiven Verteilungseffekte eines solchen sozialpolitischen Steuerungs- modells – zulasten der ökonomisch schlechter und zugunsten der finanziell besser Gestellten – auf der Hand: Denn um in den Genuss von Steuererleich- terungen zu kommen, muss man erst einmal über steuerpflichtiges Einkommen verfügen, und in der Regel profitieren die obersten Einkommensklassen von entsprechenden Regelungen am stärksten. Der Unterschied des „liberalen“ gegenüber dem „kon- servativen“ Modus sozialpolitischer Ungleichheits- produktion besteht wesentlich darin, dass der kon- servative Sozialstaat typischerweise versucht, durch ungleiche Marktchancen entstandene Klassenlagen nachträglich über öffentliche Zwangsversiche- rungssysteme zu verstetigen (eine sozialpolitische Intention, die große Teile der öffentlichen Mei- nung in den USA fälschlicherweise als „sozialis- tisch“ bewerten). Der liberale Wohlfahrtsstaat hin- gegen agiert zurückhaltender, in gewisser Weise auch hintergründiger und unsichtbarer, indem er die Frage der sozialen Sicherung weitestgehend dem Markt und den Marktakteuren selbst über- lässt, denen er allenfalls – allerdings für tendenziell noch größere Ungleichheitsrelationen als im kon- servativen Modell sorgende – finanzielle Anreize zur privat-marktförmigen Deckung ihrer sozialen Sicherungsbedarfe setzt. Nur für die Ärmsten der Armen hält er streng auf Wiedereingliederung zie- lende Sozialhilfeprogramme („workfare“) sowie ein rudimentäres System öffentlicher Gesundheitsver- sorgung bereit. Diese liberale Spielart öffentlicher Sozialpolitik ist dem deutschen Wohlfahrtsstaat historisch eher fremd. Neuerdings aber lässt sich durchaus eine – zudem stärker werdende – Tendenz zur

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