Handbuch 5. Auflage
Soziale Ungleichheit und Sozialpolitik 1547 Einführung klassisch liberaler Steuerungselemente auch in die hiesige Sozialpolitik konstatieren. Schon seit langem operiert auch der deutsche Sozi- alstaat mit steuerlichen Vergünstigungen zur För- derung privater Vorsorge (z. B. in Form von Le- bensversicherungen) oder mit Steuerfreibeträgen für einkommensstarke Haushalte etwa in der Fa- milienpolitik (Kinderfreibetrag als für diese Haus- halte ertragreiche Alternative zum Kindergeld). Eine regelrechte Welle der „Liberalisierung“ des „konservativen“ deutschen Sozialstaats wurde al- lerdings Mitte der 1990er Jahre mit der Ausgestal- tung der neu eingeführten Pflegeversicherung ein- geläutet: Diese schuf, da grundsätzlich als nicht bedarfsdeckende „Teilkasko“-Versicherung ange- legt, systematischen (und damit jedenfalls inner- halb des deutschen Sozialversicherungssystems neuartigen) Druck auf die gesetzlich Versicherten in Richtung auf zusätzliche private Vorsorge, wol- len diese im Fall der Pflegebedürftigkeit nicht sozi- alhilfeabhängig werden. Strukturell Ähnliches gilt für den in den vergangenen Jahren schrittweise ausgedünnten Leistungskatalog der GKV, von der Zahnbehandlung bis zur Sehhilfe: auch hier emp- fiehlt es sich, ergänzend private Vorsorge zu tref- fen – so man es sich leisten kann. Repräsentativ für die „liberale“ Wende der deut- schen Sozialpolitik steht allerdings vor allen Dingen die als „Hartz IV“ bekannt gewordene Absenkung von Leistungsansprüchen in der Arbeitslosensiche- rung, die als verstärkter „Anreiz“ zur beschleunig- ten (Wieder-)Aufnahme von Erwerbsarbeit, im Zweifel auch im Niedriglohnsektor, dienen soll. Typisch „liberal“ sind aber nicht zuletzt auch die Einführung von Wettbewerbsmechanismen etwa zwischen Krankenkassen oder im Bereich der am- bulanten Pflege, wo schrittweise „Quasi-Märkte“ etabliert und Leistungsanbieter unter Preiskonkur- renz gesetzt wurden, sowie schließlich das Instru- ment von Bildungs- oder Betreuungsgutscheinen, über deren Nutzung hierzulande nun auch ernst- hafter diskutiert wird, weil sie dem Sozialstaats- klienten mehr Nachfrage- und damit „Markt- macht“ in die Hand geben sollen. Insgesamt gilt damit im Rückblick auf zwei Jahrzehnte gesamt- deutscher Sozialpolitik, dass bei der politischen Be- arbeitung „sozialer Fragen“ zunehmend auf „Marktlösungen“ gesetzt wird, oder genauer: dass der Staat das Soziale (auch) hierzulande immer häufiger als einen Ort definiert, an dem die politi- sche Durchsetzung marktähnlicher Verfahrens- und Verteilungsprinzipien segensreiche Wirkung entfalten kann. Erziehung zur Bürgerlichkeit: Die Aktivgesellschaft und ihre Feinde Ist man nun versucht, als Fazit der bisherigen Ana- lyse von einem „neoliberalen“ Umbau des deut- schen Sozialstaats zu sprechen, der soziale Un- gleichheiten tendenziell verschärft und zulasten gerade derjenigen Gruppen mit dem geringsten Markterfolg geht, so scheint dies im Ergebnis zwar durchaus gerechtfertigt zu sein, sagt aber gewisser- maßen nur die „halbe Wahrheit“ über die gegen- wärtig sich vollziehenden sozialpolitischen Um- brüche. Mit der – zutreffenden – Rede von einer fortschreitenden „Ökonomisierung“ der Sozial- politik (Evers /Heinze 2008), die der regulativen Idee folgt, die Sozialstaatsbürger(innen) zur „Marktlichkeit“ zu erziehen (Nullmeier 2004, 497), ist die aktuelle sozialstaatliche Programmatik nicht vollständig beschrieben und begriffen. Denn im Übergang vom „sorgenden“ Sozialstaat konser- vativer Prägung zum „aktivierenden“ Sozialstaat der Marktbefähigung (Vogel 2004) ist die sozial- politische Herbeiführung größerer „Eigenverant- wortung“ der Individuen als Marktakteure eng ge- koppelt an die programmatische Anrufung derselben als für die Herstellung des gesellschaftli- chen „Gemeinwohls“ verantwortliche Sozialsub- jekte – und die Aufforderung zur Marktaktivität systematisch verbunden mit politischen Bemühun- gen um die Erziehung der Sozialstaatsklientel zur „Bürgerlichkeit“. Diese neue sozialpolitische Konstellation lässt sich als „neosoziale“ Form der Verhaltenssteuerung durch sozialstaatliche Institutionen verstehen (Les- senich 2008a): Die „aktivierende“ Wende sozial- staatlichen Handelns wird diskursiv so gerahmt, dass es gerade die individuelle Eigenverantwortung auf Märkten ist – die eigeninitiative Bemühung um Arbeitsmarktintegration, das private Ansparen für das Alter, die selbsttätige Wahrnehmung von Angeboten zur gesundheitlichen Vorsorge und kör- perlich-geistigen Ertüchtigung usw. –, mit der die Subjekte zugleich auch ihre praktische Sozialver- antwortung unter Beweis stellen (können): die Schonung öffentlicher Haushalte, die Entlastung
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