Handbuch 5. Auflage
Sozialpädagogische Forschung 1577 prüfbaren Erklärung der die Probleme verursa- chenden Zusammenhänge, auf die bezogen b) be- schreibbare Verfahren einen explizierbaren Sinn machen. Plausibilität ist nur zulässig als Über- gangsphase, sozusagen als hypothetische Begrün- dung, bis c) eine wissenschaftliche Erklärung der Wirkungsweise des Verfahrens in Bezug auf die Problemlösung geliefert, und d) wenn möglich ein empirischer Nachweis der Wirksamkeit des Ver- fahrens erbracht werden kann. Handlungswissenschaften unterscheiden sich von anderen Wissenschaften, die oft als Grundlagen- disziplinen bezeichnet werden, dadurch, dass sie alle drei Wissenstypen erzeugen, während sich die Grundlagenfächer auf die ersten zwei beschränken können sowie dadurch, dass sie in allen drei Er- kenntnismodi ihre Fragen formulieren. Was also ist nun die Forschung der Sozialen Arbeit? Die Forschung der Sozialen Arbeit unterscheidet sich nicht im Geringsten von diesen allgemeinen erkenntnis- undwissenschaftstheoretischenGrund- lagen, es sei denn sie würde sich außerhalb des Wissenschaftssystems positionieren wollen. Die Forschung der Sozialen Arbeit erzeugt nicht un- mittelbar Wissen, sondern sie erzeugt durch unter- schiedliche Beobachtungs- und Analyseverfahren Information über die Beschaffenheit der Welt, über Sachverhalte. Erst im Zusammenhang mit Theo- rien, auf die sie sich bereits im Vorfeld der Ent- wicklung ihrer Fragestellungen und Forschungs- designs bezieht, und erst im Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Diskurs entsteht wissen- schaftlich gesichertes Wissen. Winkler hat dies pointiert formuliert und an dieser Stelle ist ihm zu- zustimmen: „Forschung lässt sich nicht von Theo- rie trennen, weil sie Voraussetzungen für Unter- suchungen liefert, gleichsam für diese sehend macht und zudem diese wieder zusammenführt, in welcher Form der Systematisierung auch immer“ (Winkler 2005, 23). Die Forschung der Sozialen Arbeit operiert dabei in den Modi des „Entdeckens“ und „Prüfens“ und – dies bedarf vermutlich weiterer Debat- ten – auch im Modus des „Gestaltens“, also unter Verfolgung des Erkenntnisinteresses „Was ist zu tun, um z. B. einem Menschen nach der Strafent- lassung bei der Bewältigung der anstehenden Auf- gaben für eine gelingende Lebensführung zu hel- fen? Wie müssen die Bewährungshilfe und ihr gesetzliches und gesellschaftliches Umfeld beschaf- fen sein, um optimale Ergebnisse zu erzielen?“ Das sind legitime erkenntnisleitende Fragen einer Handlungswissenschaft, zu der die Soziale Arbeit in der hier vertretenen Position zählt. Sie bedient sich dabei der zur Verfügung stehenden wissen- schaftlichen Forschungsmethoden und trägt ggf. zu deren Weiterentwicklung bei (z. B. Schrapper 2004, 260; Sommerfeld et al. 2005). Es gibt inso- fern keine spezifischen sozialpädagogischen For- schungsmethoden und es braucht sie auch nicht, denn die wissenschaftlichen Methoden in toto bil- den das Methodenrepertoire. Die Methodenwahl muss der jeweiligen Fragestellung angemessen sein, d. h. dass sie auf diese bezogen erkenntnisproduktiv sein muss. Grundsätzlich spielt der „Gegensatz“ zwischen quantitativen und qualitativen Methoden in der Sozialen Arbeit daher keine Rolle, auch wenn die qualitativen Methoden, so weit man das überblicken kann, in der Mehrzahl der Forschungs- projekte Verwendung finden, was als Hinweis auf den noch wenig ausgebauten Wissenskorpus inter- pretiert werden kann. Damit sind die oben aufgeworfenen Fragen nach dem, was Forschung ist, nach der Differenz von Theorie und Forschung (und der Einheit, die diese Differenz bildet) sowie nach den zu verwendenden Methoden beantwortet. Die Angemessenheit des Forschungszugangs und der verwendeten Metho- den entscheidet sich im Einzelfall und hängt von den Fragestellungen ab, die bearbeitet werden. Diese ergeben sich zum Einen aus den Theorien des Faches, die den jeweils historisch gegebenen Wissenshorizont bilden. Und, wenn sie eine Hand- lungswissenschaft ist, ergeben sie sich zum Anderen aus Problemstellungen der Praxis, die in mit For- schungsmitteln bearbeitbare Fragestellungen trans- formiert, theoretisch eingebettet und dann bear- beitet werden. Diese doppelte Aufgabenstellung hat mit dem Gegenstandsbezug der Handlungs- wissenschaft Soziale Arbeit zu tun, der nun zu be- stimmen ist. Damit wenden wir uns einerseits der Frage nach der „genuin sozialpädagogischen For- schung“ zu, und andererseits der Frage nach dem Verhältnis der Forschung zur Praxis. Übereinstim- mend wird in den aktuellen Debatten auf die fol- gende Gegenstandsbestimmung von Lüders und
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