Handbuch 5. Auflage

Sozialpolitik 1597 Entgrenzung der Sozialpolitik Sozialpolitik allein auf staatliche Sozialprogramme zu verkürzen, würde weite Teile sozialpolitischer Wirkungsbereiche ausblenden. Die Pluralität der Wohlfahrtsproduktion wird im Feld der Sozial- politik zunehmend erkannt; der Staat wird dabei als ein Produzent unter mehreren – wenn auch als der wichtigste – betrachtet. Substanziell ist dies je- doch nichts grundlegend Neues. Bereits Titmuss (1956 / 1963) unterschied drei Sphären der Wohl- fahrt ( social welfare ): staatliche, betriebliche und fiskalische. Alle drei Sphären finden wir auch im Konzept der Bundesregierung wieder, wenn zwi- schen direkten Leistungen, indirekten steuerlichen Transfers und Sozialleistungen des Arbeitgebers unterschieden wird. Seit den 1960er Jahren gibt das Sozialbudget der Bundesregierung (BMAS 2007) nicht nur Auskunft über direkte staatliche Leistungen aus den Sozialversicherungszweigen und den verschiedenen Fürsorge- und Versorgungs- systemen. Es bezieht Arbeitgeberleistungen (z. B. Entgeltfortzahlung, betriebliche Altersversorgung) ebenfalls mit ein (immerhin fast 8% des Sozial- budgets). Auch die OECD nimmt die Sozialpolitik jenseits staatlicher Transfers seit einigen Jahren stärker in den Blick. Es werden nun auch Daten zu privaten Sozialausgaben erhoben, die schließlich in die Be- rechnung der Netto sozialausgaben einfließen. Die Nettosozialleistungsquote ist die Sozialleistungs- quote nach Abzug der Sozialbeiträge und der di- rekten / indirekten Steuern auf Leistungen plus den steuerlichen Zuwendungen (Kinderfrei- beträge etc.) und den privaten Aufwendungen (Adema / Ladaique 2005). Mithilfe dieser Daten lässt sich zweierlei zeigen: Erstens findet die größte Umverteilung der Wohlfahrtsstaaten im Steuersystem statt (Castles / Obinger 2007, 217– 219). Zweitens offenbaren Staaten, die bisher als schwache Wohlfahrtsstaaten klassifiziert wurden (z. B. USA), eine bisher versteckte und äußerst relevante Seite ihrer Wohlfahrtsstaatlichkeit (Ha- cker 2002; Howard 1997). Die Nettosozialausga- ben der USA sind beispielsweise 50% größer als die Bruttoausgaben, der schwedische Wohlfahrts- staat ist netto hingegen etwa 17% kleiner. Für Deutschland ergibt sich hingegen wegen der ge- ringen Besteuerung von Sozialleistungen und der vergleichsweise marginalen Rolle privater Sozial- ausgaben nur eine sehr geringe Differenz zwischen Brutto- und Nettosozialleistungsquote. Die Forschungen zur Mixed Economy of Welfare (Powell 2007), zum Wohlfahrtsmix (Evers /Win- tersberger 1990), zum Wohlfahrtspluralismus (Evers / Laville 2004) und zur Wohlfahrtsproduk- tion (Zapf 1981; 1984) unterscheiden zwischen vier sozialpolitisch zentralen Sektoren: Staat, Markt, Verbände und Familien /Haushalte. Je nach theoretischem Hintergrund werden einzelne Sek- toren stärker hervorgehoben (Johnson 1999, 22). Powell (2007) versucht, den Ansatz von Titmuss mit den Wohlfahrtssektoren zusammenzuführen und entwirft ein Modell, das staatliche, fiskalische, marktförmige, freiwillige (Verbände), informelle und betriebliche Sozialpolitik gemeinsam betrach- tet. Die konsistente Analyse und der strukturierte Vergleich aller sechs Sektoren sind ein fruchtbares Unterfangen, weil Phänomene wie Privatisierung (Verlagerung vom staatlichen Sektor auf andere Sektoren) und Vermarktlichung (alleinige Stärkung des Marktes) getrennt betrachtet werden können. Seit den 1980er Jahren ist eine Hybridisierung einzelner Sektoren zu beobachten. Die Grenzen der Sektoren werden unscharf und die Übergänge zerfließen. Insbesondere in Großbritannien wur- den marktförmige Mechanismen in staatliche Sozi- alprogramme eingebaut. Diese Quasimärkte zeich- nen sich dadurch aus, dass sie zwar weiterhin staatlich finanziert werden, die Marktakteure je- doch die Bereitstellung und Produktion überneh- men und um Kunden konkurrieren. Was früher noch Bürger oder Hilfsbedürftiger hieß, wird zum Konsumenten (Le Grand 1991; 1997). Die neuen hybriden Märkte mit sozialpolitischer Zielsetzung werden zusammenfassend als Wohl- fahrtsmärkte bezeichnet (Berner 2009; Nullmeier 2001; Taylor-Gooby 1999). Das Paradebeispiel ist die deutsche Riester-Rente. Im Rahmen sozial- politischer Gesetzgebung und unter Federführung des Arbeitsministeriums wurde ein subventionier- ter und sozialpolitisch regulierter Markt geschaffen, in dem private Anbieter der Riester-Renten (Ban- ken, Versicherungen, Gewerkschaften) um Kunden konkurrieren, die wiederum staatliche Zuschüsse erhalten. Marktmechanismen und öffentliche Steuerung wirken zusammen und bilden einen neuartigen Wohlfahrtssektor zwischen Staat und Markt, und zwar mit ganz eigenen Merkmalen. Die Entstehung und Entwicklung von Wohlfahrts-

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