Handbuch 5. Auflage

1598 Köppe · Starke · Leibfried  staat und -markt weist dabei ein komplementäres Muster auf: In alten und ausgebauten Wohlfahrts- staaten existieren Wohlfahrtsmärkte nur rudimen- tär und vice versa (Köppe 2008). Diese sektorale Entgrenzung der Sozialpolitik geht einher mit einer funktionalen . Die Vermeidung so- zialer Risiken und die Kompensation von Markt- ungleichheiten ist weiterhin funktionaler Kern der Sozialpolitik, wird aber mittlerweile häufig weiter gefasst. Bereits T.H. Marshall betonte die Chan- cengleichheit und das Recht auf Selbstverwirk- lichung. Hierbei spielten die Bildungsmöglichkei- ten eine entscheidende Rolle. Neuere soziologische Ansätze heben zudem die Relevanz sozialer Inklu- sion hervor. In funktional differenzierten Gesell- schaften ist die Absicherung gegenüber Einzelrisi- ken nicht mehr ausreichend, um in die Gesellschaft integriert zu sein. Es geht vielmehr um Inklusion in möglichst alle gesellschaftlichen Teilsysteme (Luhmann 1981, 25–32). Deshalb müsse Sozial- politik potenziell versuchen, auf alle gesellschaftli- chen Teilbereiche einzuwirken und gleichzeitig die Individuen mit Fähigkeiten („capabilities“) aus- zustatten, damit sie möglichst autonom einen gro- ßen Handlungsspielraum ausschöpfen können. Sozialpolitik kommt also die Aufgabe zu, allen Bürgern möglichst große Verwirklichungschancen zu bieten (Sen 2000). Durch die funktionale Entgrenzung geraten immer mehr Politikfelder ins Blickfeld der Sozialpolitik. Zusätzlich zu den klassischen Politikfeldern (Al- terssicherung, Gesundheit, Arbeitsmarkt, Famili- enpolitik, Gleichstellungspolitik, Sozialhilfe, Woh- nungsbau etc.) nennen Lampert und Althammer (2004, 165) Mittelstandspolitik, Wettbewerbs- politik, Verbraucherschutzpolitik und Umwelt- schutzpolitik. Andere betonen wiederum die Rele- vanz der Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (Zohlnhöfer 2007). Seit dem Sozialbericht 2005 der Bundesregierung werden auch Themenberei- che wie Rechtsextremismus, Integration von Mi- grant(inn)en und Bildungspolitik behandelt (BMGS 2005). Daran wird deutlich, dass der Auf- gabenbereich der Sozialpolitik prinzipiell verschie- dene Politikbereiche umfasst und keinen funktio- nalen Kern besitzt, sondern gesellschaftlich konstruiert wird (Berner 2009). Die dritte Entgrenzung der Sozialpolitik erfolgt auf territorialer Ebene. Obwohl die Ursprünge der So- zialpolitik in lokalen Versicherungsvereinen und kommunalen Armenhäusern liegen, erfolgte schnell eine Engführung auf die nationale wohl- fahrtsstaatliche Konzeption. Wir können heute eine Entgrenzung des Begriffs in zwei Richtungen feststellen. Sozialpolitik wird sowohl regionalisiert als auch internationalisiert, wenn auch noch in eingeschränktem Maße (Leibfried / Zürn 2006). Der nationale Wohlfahrtsstaat bleibt aber der zen- trale Bezugspunkt der Sozialpolitik (Obinger et al. 2006). Kommunale Sozialpolitik wird weiterhin maßgeblich von nationalen Vorgaben bestimmt, erhält aber größeren Handlungsspielraum (kon- zeptionell siehe Hanesch 1997). Eine dem Nationalstaat vergleichbare europäische Sozialpolitik konnte sich bisher noch nicht ausbil- den. Die EU verfügt beispielsweise weder über aus- reichende monetäre Ressourcen noch über die rechtlichen Kompetenzen, um große sozialpoliti- sche Transferprogramme aufzulegen. Dennoch hat Europa erheblichen Einfluss auf die Harmonisie- rung der Sozialpolitik seiner Mitgliedsländer, wenn auch überwiegend durch negative Integration, d. h. den Zwang, sich an die Regeln des Binnenmarktes anzupassen (Leibfried 2005; Offe 2003). Die Agrar- und Strukturpolitik der Europäischen Union wirkt in weiten Teilen sogar als „Ersatzsozialpoli- tik“, weil sie erhebliche Summen umverteilen und strukturschwachen Regionen zum nachhaltigen und eigenständigen Wachstum verhelfen soll (An- derson 1998; Rieger 1998). Hier gehen funktionale und territoriale Entgrenzung ineinander über. Jenseits der EU wird der Begriff „globale Sozial- politik“ verwendet (Deacon 2007) und umfasst unter anderem die sozialpolitischen Aktivitäten von internationalen Organisationen wie Weltbank, ILO und WHO. Die einzelnen Organisationen unterscheiden sich zum Teil deutlich in ihrer in- haltlichen Ausrichtung und ihr Einfluss auf sozial- politische Reformen ist höchst umstritten (siehe etwa Armingeon / Beyeler 2004). Ausgehend vom engen Konzept des nationalen Wohlfahrtsstaates vollzieht sich die Entgrenzung der Sozialpolitik also auf sektoraler, funktionaler und territorialer Ebene. Diese Bandbreite führt uns in gewissem Sinne wieder zur ursprünglichen, plu- ralen Sozialpolitik zurück, die ja ausdrücklich nichtstaatlich, nichtnational und multifunktional war. Zwar ist die heutige Situation nicht mit der des 19. Jahrhunderts gleichzusetzen, aber die Kri- sendiskussion desWohlfahrtsstaates seit den 1970er

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