Handbuch 5. Auflage

1608 Seidenstücker  Soziale Arbeit wurde mit der Schaffung des neuen Sozialsystems nicht ausschließlich durch spezifisch dafür zuständige Professionelle erbracht, sondern gemäß des Verständnisses, dass Sozialpolitik eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, wurden mit der immer weiteren Vergesellschaftung auch die Be- triebe /Genossenschaften / Einrichtungen sowie die örtlichen Verwaltungen in den Städten und Ge- meinden („Staatsorgane“) und die gesellschaftlichen Organisationen / Parteien in differenzierter Weise dafür in die Verantwortung genommen. So wurden die Betriebe und Genossenschaften nicht aus- schließlich als Produktionsstätten betrachtet, son- dern diesen wurde zugleich eine soziale Funktion dergestalt zugewiesen, dass sie im Rahmen betrieb- licher Sozialpolitik auch die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie die Persönlichkeits- entwicklung ihrer Mitarbeiter beeinflussen sollten. Die Betriebe hatten in Zusammenarbeit mit den jeweils betrieblichen Gewerkschaftsorganisatio- nen – bei allen sich daraus ergebenden ökonomi- schen Schwierigkeiten – eine Mitverantwortung für die Wohnraumversorgung, für die Schaffung von Kapazitäten für die Wochenenderholung und Feri- engestaltung, die Kinderbetreuung von Kleinst- und Kleinkindern, auch für Schulkinderferienge- staltung usw., soweit dies ihre Betriebsangehörigen bzw. deren Familien betraf. Sozialpolitik wurde nach einheitlichen Grundsätzen über die verschie- denen staatlichen Verwaltungsebenen hierar- chisch – auch etatmäßig – gesteuert. Eine zuneh- mende Integrationsfunktion zur Bündelung der verschiedenen Verantwortungsträger (gesellschaftli- che Kräfte), einschließlich der Betriebe, kam in den 1980er Jahren der territorialen Sozialplanung in den Kreisen zu. Die Grundrechte auf Arbeit und Wohnung sowie die Sicherung anderer elementarer Lebensbedürf- nisse über staatliche Preissubventionierungen, etwa von Grundlebensmitteln, Brennstoffen, Strom, Tarifen für öffentliche Verkehrsmittel, Dienstleis- tungen usw., wirkten sich auf das Maß und das Spektrum spezifischer Felder sozialer Arbeit aus. So erübrigten sich z. B. einerseits Obdachlosenhilfe, Arbeitslosen-, Schuldnerberatung und Jugendsozi- alarbeit. Andererseits führte die beinahe für alles zuständige staatliche „Fürsorglichkeit“ (beibehal- ten wurde der historisch überkommene Begriff der „Fürsorge“ bis hin zu analogen spezifischen Berufs- bezeichnungen) zu einengenden Verregelungen. Das der sozialen Arbeit in allen Gesellschaftsstruk- turen immanente Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle schlug im Kontext eines relativ fest gefügten und eng umrissenen „sozialistischen Menschenbildes“ allzu oft in das Paradigma Kon- trolle als „Hilfe“ um. Der sich im Bewusstsein seiner Protagonisten einer politischen und geistigen Neu- bzw. Aufbruchseuphorie in den Nachkriegsjahren zunächst so hoffnungsvoll gebende andere deutsche Staat gebärdete sich immer „vormundschaftlicher“ gegenüber seinen Bürgern und schuf so massenhaft Normalbiografien. Abweichungen wurden als „noch nicht“ erreichte Bewusstseinshaltung sozia- listischer Lebensweise bewertet und damit auch nach dem Verschuldensprinzip mit Bezug auf die Betroffenen oder der sie unmittelbar umgebenden Lebenswelt als Normbruch bewertet. Strukturelle oder gar gesellschaftlich-politische Ursachen blie- ben grundsätzlich ausgeblendet. Für offenkundige Probleme und Mängel wurde im Zweifelsfall zu- nächst fehlerhafte Umsetzung oder mangelndes politisches Verständnis auf der Arbeitsebene für die (tabuisierte) sozialpolitische Gesellschaftsstrategie verantwortlich gemacht. Zu den Prestigebereichen der Sozialpolitik und sozialen Arbeit gehörten jene Felder, die auf die soziale Absicherung der Bürger zielten und jene, von denen eine ökonomische Re- produktionswirkung zu erwarten war (Gesund- heitsprävention, Arbeitsmedizin, Kinder-, Jugend- und Müttergesundheitsschutz, sozialpolitische Programme zur Förderung junger Ehen usw.). We- niger Aufmerksamkeit bis hin zu einem distanzier- ten Verhältnis erfuhren jene Bereiche, denen keine prospektive Funktion zugemessen wurde (etwa der Alten- und Pflegebereich). Mindestens zwei Prämissen bestimmten den Neu- aufbau der sozialen Arbeit, ohne auf deren Differen- zierungen im Einzelnen weiter eingehen zu kön- nen: Strukturell sollte die mit dem Odium der Diskrimi- a. nierung behaftete Traditionslinie armen-pflegeri- scher Sozial- und Jugendfürsorge durchbrochen werden. So wurden z.B. 1958 die Sozialämter auf- gelöst. Deren Aufgaben wurde von dem neu ge- schaffenen Ressort Gesundheits- und Sozialwesen mit der Konsequenz übernommen, dass eine grö- ßere Nähe zur Gesundheitspolitik und medizi- nischen Versorgung dominierend wurde. Innerhalb der Jugendhilfe wurde der Erziehungsgedanke

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