Handbuch 5. Auflage

Sozialpolitik und Soziale Arbeit in der DDR  1609 schon Ende der 1940er Jahre mit der Begründung favorisiert, für die „ohnehin benachteiligten Kinder und Jugendlichen“ dürfe kein „schicksalhafter Sondererziehungsbereich geschaffen“ (bzw. bei- behalten) werden, der „nicht den allgemeinen Bil- dungs- und Erziehungswesen zugehörig sei“ (Wohlrabe 1948, 31). Fortan wurde die Jugend- hilfe in bis dahin traditionellen Kernbereichen dem Bildungswesen zugeordnet (s. dazu später). Soziale Leistungen und Dienste waren gleicherma- b. ßen wie die medizinische Betreuung und Bildung prinzipiell kostenlos und wurden aus dem Staats- haushalt subventioniert.Auf die Leistungen bestand ein einkommensunabhängiger Rechtsanspruch, der den jeweiligen Leistungsberechtigten – teilweise auch ohne formelles Antragsverfahren – in weiten Feldern durch die zuständigen Verwaltungen direkt angetragen wurde. Auch auf diese Weise sollte die Leistungsinanspruchnahme aus der historisch über- kommenen Nähe von freundlicher Mildtätigkeit, gönnerhafter Almosengabe oder herablassender Leistungsgewährung genommen werden. Die erstmalig gänzlich anonymen sozialen Rechte beseitigten einerseits devote Abhängigkeiten und andererseits auch Zufälligkeiten bei der Realisie- rung von Hilfe bzw. Unterstützung. Dafür erwar- tete der sich paternalistisch gerierende Staat die Würdigung „seiner“ realisierten Aufwendungen durch normadäquates Verhalten gemäß der Prinzi- pien sozialistischer Lebensweise. Bei den Betroffe- nen wurde dies nicht selten als zumindest „fürsorg- liche Belagerung“ widergespiegelt. Umso mehr, je dichter diese an die vorgegebenen weltanschaulich- politischen Wertsetzungen des Staates gebunden waren. Die soziale Arbeit i. e. S. wurde hauptsäch- lich in den nachfolgend genannten Strukturen ge- leistet, wobei der Begriff von sozialer Arbeit nicht üblich war. Vielmehr wurde von fürsorgerischer Tätigkeit (s. o.) oder auch von (sozialer) Betreuung gesprochen. Die Ressortierung und Arbeitsweise sozialer Dienste kann nur vor der Folie der weiter oben beschriebenen Einbettung einer angestrebten gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, ein- schließlich der Betriebe und des breiten, teilweise semiprofessionellen, ehrenamtlichen Engagements konzeptionell verständlich werden. Sozialwesen Das Gesundheits- und Sozialwesen war gleicher- maßen wie die einheitliche Krankenversicherung (Sozialversicherung – SV) staatlich. Die Tagesbetreuung bzw. stationäre Betreuung wurde vornehmlich in folgenden Einrichtungen des Sozial- wesens vorgenommen: Kinderkrippen (Versorgungs- grad 1988: 84%) und Dauerheime für Kinder bis zum 3. Lebensjahr; Heime für schulbildungsfähige, schwerstkörpergeschädigte Kinder und Jugendliche; Tagesstätten, Wochen- und Dauerheime für schul- bildungsunfähige, (rehabilitationspädagogisch) för- derungsfähige Kinder und Jugendliche; Rehabilitati- onszentren für die Berufsbildung; Geschützte Werkstätten (auch Abteilungen, Arbeitsplätze in Be- trieben mit spezifischer Ausgestaltung und Anforde- rungsprofilen für Schwer- und Schwerstgeschädigte); Geschützte Wohnheime als Wohnstätten für geistig Behinderte und psychisch Kranke; Feierabendheime (übliche Bezeichnung statt Altenheim) und Pfle- geheime. Ende der 1970er Jahre wurde im Rahmen des sog. Wohnungsbauprogramms durch Schaffung von Neukapazitäten begonnen, den oftmals sanie- rungs-/rekonstruktionsbedürftigen Zustand zu ver- bessern (1970: 96.171 Plätze, 1989: 139.716 Plätze). Neben der physischen Versorgung wurde gleichsam der Anspruch an die psychosoziale und kulturelle Betreuung der alten Menschen, bei aller bescheide- nen personellen Ausstattung, im Rahmen der Mög- lichkeiten realisiert. In diesem Kontext ist auch die zunehmende Bereitstellung von Kapazitäten in Se- niorentagesheimen und -treffs zu sehen. Insgesamt konnte der Bedarf an solchen Betreuungsformen im Altenbereich nicht ausreichend die Nachfrage be- friedigen (lange Wartezeiten). Dies hing neben volkswirtschaftlichen und demografischen Gründen (1986: 16,4% der Wohnbevölkerung im Renten- alter) auch mit demVerhältnis der Generationen zu- einander (u.a. hohe Mobilitätserwartungen an die junge Generation, Grad der Berufstätigkeit von Mann und Frau), der Wohnungspolitik (zu kleine Wohnungen) und der kostengünstigen Unterbrin- gung im Altenheim (1989: 120,- Mark, ca. ⅓ der Mindestrente) zusammen. Durch die Mitarbeiter im stationären Bereich und die ehrenamtlichen Helfer (in den Organisationen der Volkssolidarität, des DRK und im Demokrati- schen Frauenbund Deutschlands – DFD), die vor- wiegend im ambulanten Bereich wirkten, wurde

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