Handbuch 5. Auflage
1610 Seidenstücker im Rahmen der Begrenzungen, die sich aus den strukturell-personellen Engpässen ergaben, enga- gierte soziale Arbeit für alte Menschen geleistet. So auch im Rahmen der Hauswirtschaftshilfe, dem fahrenden Mittagstisch, in Rentnertreffpunk- ten / -klubs. Ergänzt wurde die soziale Betreuung älterer Menschen durch das Gemeindeschwestern- system und das eigenständige humanistisch-christ- liche Wirken im Rahmen (begrenzt zugelassener) konfessioneller Sozialarbeit. Das für die Arbeit mit älteren Menschen entwickelte Konzept einer „kom- plexen Betreuung“ sah deren Einbeziehung in das geistig-kulturelle Leben der bisherigen Arbeitsstelle und in das Wohngebiet bzw. die Gemeinden vor. Die Umsetzung gelang nur ansatzweise, weil das soziale Betreuungsnetz (besonders in Großstädten) nicht flächendeckend genug war und die für die sog. „Veteranenarbeit“ in den Betrieben zuständig gemachten Gewerkschaftsorganisationen (mittels Veteranenkommissionen) sich allzu oft auf pflicht- gemäße Aufgaben beschränkten (so z. B. Teilnahme am Werksessen, der sog. Rentnerweihnachtsfeier und der Vergabe von unausgelasteten Ferienplät- zen). Die soziale Isolation älterer Menschen sollte so vermieden, aber ihr konnte nicht ausreichend begegnet werden. In der Arbeit mit Behinderten (in der DDR-Termi- nologie Begriff der Schädigung und Rehabilitation) wurde unterschieden zwischen medizinischer, päd- agogischer, beruflicher und sozial orientierter Reha- bilitation. Als Geschädigte wurden Kinder, Jugend- liche und Erwachsene bezeichnet, „bei denen auf Grund eines biologischen Mangels und dafür inadäquaten sozialen Entwicklungsbedingungen die Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt ist. Ein biologischer Mangel tritt in Form von Organschäden, Missbildungen bzw. funktionellen Störungen in Erschei- nung, die weder mit medizinischen Mitteln, noch mit technischen zur Zeit psychosozial unwirksam gemacht werden können“ (Theiner 1981, 57). Auch quer zu den o. g. inhaltlichen Zugängen ge- staltete sich die ressortmäßige Zuständigkeit. So fand bezogen auf Kinder und Jugendliche eine fachlich bedenkliche Selektion durch die adminis- trative Trennung in Schulbildungsunfähige und Schulbildungsfähige statt. Für die Schulbildungs- fähigen war die Volksbildung zuständig und für die Schulbildungsunfähigen waren die genannten Ein- richtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zu- ständig. Dort bestand ein ausdifferenziertes Netz (Sonderschulwesen) für ca. 120.000 physisch-psy- chisch geschädigte Kinder und Jugendliche (Schä- digungsquote: ca. 5%), konsequent differenziert nach Schädigungsarten. Die staatlichen Rehabilita- tionszentren (mit Koordinierungsfunktion für die Leistungsträger) und die sie beratenden, ressort- übergreifenden Rehabilitationskommissionen er- öffneten einerseits eine komplexe und interdiszipli- näre Sichtweise. Die auf Separation angelegte Konzeption und deren institutionelle Verwirk- lichung beförderten andererseits de facto die Segre- gation der Behinderten. So auch die durchaus un- ter Förderungsabsichten frühzeitige Erfassung und sich anschließende Früherziehung nach Schädi- gungs- und Bildungskategorien von behinderten Kleinkindern. Dem nahezu perfekt anmutenden System des Zusammenwirkens von Medizinern, (Sonder-)Pädagogen, Psychologen und Fürsorgern standen die eigenen Absichten nach der Integration Behinderter im Wege: verfrühte Selektion, unflexi- ble Handhabungsmöglichkeiten, fehlende Alterna- tiven, mangelnde Variantenvielfalt der inhaltlichen, strukturellen und didaktisch-methodischen Arbeit (vgl. dazu Erkenntnisse der DDR-Arbeitsgruppen in der Wendezeit, Kraus 1994, 35). Vor allem in fachlich ausdifferenzierten und damit großen Einrichtungen wurden inhaltlich und öko- nomisch gleichermaßen vertretbare Lösungen gese- hen. Als Folge der Spezialisierung unter diesen Prä- missen ergaben sich außerhalb von Ballungsgebieten häufig lange Wegezeiten, sodass eine Unterbringung in Internaten notwendig wurde. Dies führte nicht selten zur Schwächung der emotional-sozialen Bin- dungen zwischen den Behinderten und ihren Fami- lien mit all den Folgeproblemen. Diesbezügliche Kontroversen – auch von Eltern – führten erst in den 1980er Jahren in der Praxis zu Modifikationen, ohne das Grundkonzept zu verändern. Kinder- und Jugendhilfe Der historisch überkommene Begriff „Jugendhilfe“ wurde in der DDR übernommen, jedoch nur noch für Teilbereiche im Verständnis des RJWG (bzw. des späteren JWG) verwendet. Insofern können die be- grifflichen Assoziationen, die in der (Alt-)Bundes- republik und mit dem KJHG üblicherweise damit
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