Handbuch 5. Auflage
1614 Seidenstücker mit den Wünschen der Kinder bzw. Jugendlichen grundsätzlich übereinstimmen würden. Heimerziehung wurde nach Beratung im Jugend- hilfeausschuss unter Einbeziehung der Betroffenen und Personen aus dem lebensweltlichen Bezug (§36 Abs. 2 und 3 JHVO) dann „angeordnet“, wenn „die Erziehung und Entwicklung oder die Gesundheit Minderjähriger gefährdet und auch bei gesellschaftlicher und staatlicher Unterstützung der Erziehungsberechtigten nicht gesichert werden konnte“ (§23 Abs.1 Buchst. f JHVO). Aus den weiter oben genannten Gründen war die DDR bestrebt, möglichst den Verbleib des Kindes bzw. Jugendlichen im bisherigen sozialen Umfeld zu ermöglichen. Eine hohe Unterbringungsquote von Kindern bzw. Jugendlichen im Heim wäre einem Eingeständnis des Scheiterns des (auch au- ßenpolitisch) hoch gehaltenen Erziehungs- und Bildungskonzepts der DDR nahegekommen. Im Jahre 1989, dem letzten Jahr eines möglichen deutsch / deutschen Vergleichs, wurden im alten Bundesgebiet pro 10.000 Minderjährige 75,8 junge Menschen fremduntergebracht. In der DDR im gleichen Jahr 34,3. Die Struktur der Heime war durch allzu große Differenzierung mit einer deutlichen Überbetonung von bildungs- politischen Gesichtspunkten bei Unterordnung der sozialpädagogischen Indikation gekennzeich- net. Differenziert wurde zwischen Normalheim und Spezialheim (nach angenommenem Maß von Erziehungsschwierigkeiten) in Abhängigkeit vom Alter (z. B. Vorschulheime) und dem Grad intel- lektueller Potenziale (Heime für lernbehinderte Kinder / Jugendliche: „Hilfsschulheime“). Über lange Jahre waren damit häufige Verlegungen schon konzeptionell angelegt. Die damit einher- gehenden Beziehungsabbrüche konnten durch die vermeintlich förderliche spezifische Erzie- hungs- und Betreuungsarbeit nicht wettgemacht werden. Das Prinzip der Kollektiverziehung (in Anlehnung an Makarenko) und damit mehrgrup- pige Heime wurden favorisiert (Institut für Ju- gendhilfe Falkensee 1984, 64–79; Mannschatz 1994, 93 ff.). Das System der Heime war kon- zeptionell nicht genügend auf die individuellen Problemlagen abgestimmt. Dennoch entfalteten sich auf dem Hintergrund des Erfahrungsschatzes einfühlsamer Fachkräfte keimhaft neue Denk- ansätze und Angebotsmodifikationen (z. B. Ver- meidung von Verlegungen, Formen betreuten Wohnens, heterogener Gruppenaufbau), an die im gesellschaftlichen Umbruch nahtlos an- geknüpft werden konnte (Seidenstücker 1990). Soziale Berufe Die marxistische Option, dass mit dem gesell- schaftlichen Besitz an Produktionsmitteln und der damit verbundenen Überwindung der Klassen- antagonismen sich Bewusstseinsveränderungen vollziehen würden, in deren Folge sich u. a. das moralisch Gute wie solidarisches Verhalten, menschliches Verantwortungsgefühl, Ehrlichkeit und Verlässlichkeit massenhaft durchsetzen würde, beeinflusste nicht nur in den Anfangsjahren das Verständnis für die Notwendigkeit sozialer Arbeit. Es wurde unterstellt, dass die Zuwendung zu Schwächeren, Behinderten, Alten, Waisen und an- deren Hilfsbedürftigen gesamtgesellschaftlich ge- tragen würde (Fiktion von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“). Jedes Gesellschaftsmit- glied nehme somit im Rahmen seiner persönlichen Lebenssphäre – gleichsam seiner gesellschaftlich- beruflichen Berührungspunkte – direkte bzw. indi- rekte Verantwortung für solche humanistischen Aufgaben. Ureigenste Aufgabe des Staates selbst sei es demzufolge, ausreichende finanzielle, materielle und organisatorische Rahmenbedingungen zu ga- rantieren. Diesen Proklamationen folgend wurde in der sowjetischen Besatzungszone bewusst mit den „bürgerlichen Traditionen des diskriminieren- den, almosenheischenden Wohlfahrtswesens“ (Wohlrabe 1948, 31), insbesondere dem Subsidia- ritätsprinzip, durch jene gebrochen, die 1945 die politische Macht übernommen hatten und von diesem eben tendenziell einst abhängig waren. In- sofern bestand auch eine äußerste Zurückhaltung bei der Etablierung fachlicher Spezialdienste. Gleichwohl ließ sich in den Folgejahren die Not- wendigkeit institutioneller sozialer Arbeit nicht mehr verdrängen. Dennoch wurde der Gedanke nie gänzlich aufgegeben, dass „noch nicht“ erreichte sozialistische Bewusstseinshaltungen solche soziale Profession notwendig machen würde. An die nur für eine Übergangsphase tolerierten Dienste, z. B. im Jugendhilfebereich, gewöhnten sich die politi- schen Verantwortungsträger als quasi „ständiges Provisorium“. Vornehmlich im Bereich des Ge- sundheits- und Sozialwesens und in der Jugend-
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