Handbuch 5. Auflage
1620 Kessl · Reutlinger Gestaltung und Veränderung, Konfrontation und alternative Erfahrungen ermöglicht, wird er selbst zu einem Aneignungs- und Bildungsraum“ (Deinet 2009, 159). Eine sozialräumliche Kinder- und Ju- gendarbeit habe sich daher an den „lebenswelt- liche[n] Deutungen, Interpretationen und Hand- lungen von Heranwachsenden [auszurichten]“, so Richard Krisch (2009, 7), ihre Settings und Pro- gramme hätten sich also an den Aneignungspro- zessen der Kinder und Jugendlichen auszurichten (13). Deinet und Krisch sprechen daher auch von der notwendigen Einnahme eines „sozialräumli- chen Blicks“ durch die Fachkräfte (Deinet /Krisch 2002). Ziel einer sozialräumlichen Kinder- und Jugendarbeit ist demzufolge die Ermöglichung selbstbestimmter Aneignungsprozesse und dadurch die Förderung von Lernprozessen. Aktuelle empirische Untersuchungen zu Aneig- nungstätigkeiten von Jugendlichen verweisen je- doch darauf, dass diese unter den heutigen arbeits- gesellschaftlichen Bedingungen ihrer „integrativen Komponente entledigt“ sind (Reutlinger 2002: 266). Die sozialpädagogische Reaktion auf Aneig- nungsformen kann demnach nicht mehr länger darin liegen, „Räume“ im Sinne von physisch-ma- teriellen Aneignungswelten zur Verfügung zu stel- len. Vielmehr geht es dann darum, „die unsichtbar gewordenen Formen der Bewältigung“ im Aneig- nungshandeln zu entschlüsseln (265). Die aus der „Pädagogik des Jugendraums“ (Böhnisch /Münch- meier 1990) stammende Forderung der Umde- finition konkreter Aneignungsräume in „Gelegen- heitsstruktur[n]“ und „Ressourcen“ (Münchmeier 2003, 3), in denen sich „das Soziale“ verberge, die in ihnen steckenden „Möglichkeiten […] für die Menschen“ (Böhnisch 2002, 70) wären somit wei- terzuentwickeln und auf die heutigen Bewälti- gungsherausforderungen anzupassen. Ansatz- punkte hierfür sehen Andreas Oehme und andere derzeit in „sozialräumlichen Beschäftigungspro- jekten“ (Oehme et al. 2007). Das Arbeitsprinzip der Gemeinwesenarbeit Als eine „Anleitung zur Aneignung“ beschrieben Jacques Boulet, Jürgen Krauss und Dieter Oel- schlägel (1980, 196) in ihrer Grundlegung auch das „Arbeitsprinzip Gemeinwesenarbeit“. Im An- schluss an entfremdungstheoretische Deutungen zielten sie damals mit ihrem Gemeinwesenarbeits- verständnis auf die „tendenzielle Aufhebung“ die- ser Entfremdung durch eine Aufklärung der Be- troffenen: „Anleitung zur Aneignung [sollte Gemeinwesenarbeit sein], indemMenschen lernen, die Entfremdung zu sich selbst, zur eigenen Ge- schichte aufzuarbeiten und zu neuem Selbst- bewusstsein zu gelangen“ (196). Ähnlich bestimmt Michael May (1997, 19) daher als Maßstab für eine angemessene Gemeinwesenarbeit, inwieweit es dieser gelingt, „Politik zu einem Produktions- prozess [werden zu lassen], der den gesamten Le- benszusammenhang der Menschen – und gerade auch das vermeintlich Private – durchdringt, auf- sprengt und […] neu organisiert“. Ansatzpunkt des „Arbeitsprinzips Gemeinwesen- arbeit“ ist somit der subjektive Lebenszusammen- hang und damit das handelnde Subjekt. Zugleich verorten die Vertreter(innen) des „Arbeitsprinzips Gemeinwesenarbeit“ ihre fachliche Perspektive weiterhin mehrheitlich an „konkreten Sozialräu- men“, vor allem einzelnen Stadtteilen (Oelschlägel 1983, 174f.). Diese Territorialisierung ist nicht zu- letzt deshalb überraschend, weil innerhalb der theorie-konzeptionellen Diskussionen um Ge- meinwesenarbeit schon frühzeitig auf deren raum- theoretisches Defizit hingewiesen wurde (Peters 1983, 13). Als Arbeitsprinzip kategorisiert Oelschlägel (2001, 64 ff.) die Gemeinwesenarbeit, weil er da- mit eine „Grundorientierung“, eine „Haltung“ und eine „Sichtweise professionellen Handelns“ (65) fasst. Gemeinwesenarbeit solle nicht mehr nur als „dritte Methode“ neben der Einzelfallhilfe und der Gruppenarbeit verstanden werden (Ga- luske 2007). Zumindest diese Forderung nach einer Verallgemeinerung und Etablierung ge- meinwesenarbeiterischer Perspektiven und Me- thoden ist nach Ansicht einiger Autor(inn)en in- zwischen auch erfüllt: Das „Spezifische der Gemeinwesenarbeit [ist inzwischen] zum All- gemeinen der Sozialen Arbeit geworden“ (Gillich 2004, 7), die Gemeinwesenarbeit demnach also gesellschaftlich anerkannt. Denn gerade mit der sozialraumorientierten Neujustierung der Sozia- len Arbeit sei es gelungen, einen Ausgang aus den früheren „(un)professionellen Rigiditäten“ (Hinte 1991 / 2001, 137) der Gemeinwesenarbeit zu fin- den – Wolfgang Hinte spielt hier auf seines Er- achtens dogmatische politische Positionierungen
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