Handbuch 5. Auflage
1630 May Hintergrund hat Friedhelm Peters (1983b, 27) schon in der Einleitung des von ihm herausgegebe- nen Sammelbandes zur GWA im Kontext lokaler Sozialpolitik – in dem auch der Aufsatz von Müller, Olk und Otto zur Kommunalen Sozialarbeitspoli- tik erschien – davor gewarnt, die sich postfordis- tisch neu herausbildenden Regulationsweisen nach dem klassischen Konzept von Subsidiarität zu in- terpretieren. Sein Argument, dass diese Regulati- onsweisen „ja gerade ‚geschlossene Lebenskreise‘ in den Verbund eines ‚selbststeuernden‘ Systems über- führen wollen, um die Steuerungskapazität der Sozialadministration zu erhalten bzw. zu erhöhen“ (Peters 1983b, 27), wurde in jenem Band auf be- sondere Weise illustriert durch den Beitrag führen- der Köpfe der Wiesbadener Sozialadministration (Bourgett et al. 1983) zu „Kommunaler Sozial- politik, Sozialökologie und Verwaltungshandeln in der Jugend- und Sozialhilfe“ (dazu kritisch May 2001a, 9 f.). Gänzlich in den Zynismus eines ökosozialen Funk- tionalismus driftete dann die in den Arbeiten von Wolf Rainer Wendt (1982; 1990; zur Kritik May 2008a, 27 f.) aus dem Hut gezauberte Verbindung von der „ökologischen Wende“ zum „Sozialmana- gement“ ab. So postulierte er eine Notwendigkeit der Abstimmung von sich gegenüberstehenden „biosozialen Erfordernissen“ (Wendt 1982, 186) und „biosozialen Grundbedürfnissen“ (187) durch sozialraumbezogene Methoden der Planung, der Entscheidungsfindung, der Organisation und Ko- ordination sowie der Ausführung und Kontrolle, wobei er das, was einmal die politische Produktivi- tät der GWA ausmachen sollte (May 1997) gänz- lich einem bürgerschaftlichen Engagement über- antwortete. Auch das besonders von Wolfgang Hinte und dem „Institut für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung (ISSAB)“ propagierte Konzept „Stadt- teilbezogener Sozialer Arbeit (SSA)“ sowie ihr da- ran anschließendes „Fachkonzept Sozialraumorien- tierung“ (s. u.) beanspruch(t)en, Bedürfnisse und Hilfsquellen durch Organisation der Betroffenen und Kooperation unter den Trägern sozialer Dienste und anderer Organisationen im Stadtteil aufeinander abstimmen zu können. Obwohl sie mit SSA noch explizit GWA zu ersetzen trachteten, weil diese bei den Trägern zu einem Unruhe, Kon- flikt usw. implizierenden und daher kaum Innova- tion ermöglichenden Reizwort geworden sei, be- anspruchen beide Konzepte doch, sich explizit am „Willen“ und den „Interessen leistungsberechtigter Menschen (in Abgrenzung zu Wünschen oder naiv definierten Bedarfen)“ (Hinte 2009, 21) zu orien- tieren. Zwar unterliegen sie damit weitaus weniger als andere Sozial-, Stadtteil- und Quartiersmanage- ment-Konzepte der besonders von Helmut Richter (1998; 2001) herausgearbeiteten Gefahr einer ex- pertokratischen Entmündigung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und einer Entpolitisierung ihrer Interessen. Trotz aufgepeppter neuer Rheto- rik – wie „ganzheitlich-systemische Sicht“ des Stadtteils und „integratives Problemlösen“, die sich auch in anderen Konzepten, wie z. B. dem der „Mi- lieuarbeit“ (Ebbe / Friese 1989) wiederfinden – un- terscheiden sich diese Ansätze in ihrer konzeptio- nellen Substanz allerdings so gut wie kaum von den illusionären Ansätzen funktionalistischer GWA Rossscher Prägung. Aktuelle Debatte Nun wird Hinte jedoch nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass das von ihm maßgeblich mitentwickelte „Fachkonzept Sozialraumorientie- rung“ nicht identisch oder „so etwas wie die ‚Fort- führung der GWA mit anderen Mitteln‘“ (2009, 25) sei. Anders als diejenigen, die den Begriff von „GWA“ als eines „Arbeitsprinzips“ geprägt haben (Boulet et al. 1980), grenzt er heute „GWA“ „sozi- alpädagogisch“ (Hinte 2005a, 552) ein auf eine „projekt-unspezifische […] Aktivierungsarbeit der Wohnbevölkerung, […] Begleitung von Gruppen und Initiativen“ sowie „Vernetzung von formellen und informellen Ressourcen“ (Hinte 2009, 25). In dieser Weise stellt GWA dann in seinem gemein- sam mit Gaby Grimm und Gerhard Litges (Grimm et al. 2004) entwickelten „Aktionsebenenmodell“ nur ein Element von „Quartiersmanagement“ als „kommunalpolitische[r] Strategie zur Unterstüt- zung benachteiligter Wohnquartiere“ (552) dar, neben „2. intermediäre[n] Instanzen“ (Hinte 2009, 26) „als Bindeglied zwischen der Lebenswelt im Stadtteil und der nach Sektoren geordneten Büro- kratie“ (26) sowie „3. Gebietsbeauftragten inner- halb der Verwaltung“ (26). Wenn jedoch Hinte in seiner Begründung des „Fachkonzeptes Sozial- raumorientierung“ darauf hinweist, dass dieses im Arbeitsfeld GWA ebenso zur Geltung komme „wie
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