Handbuch 5. Auflage
1632 May Sozialplanung und zum anderen Organisationsent- wicklung verbunden, die durchaus auch den Cha- rakter von Dilemmata (Früchtel et al. 2007a, 27) annehmen könnten. Im Hinblick auf die Ebene der „Organisation“ haben sie in diesem Zusam- menhang darauf aufmerksam gemacht, dass „wann, wo, für wen und für was“ (18) diese offen sind, „nicht nur durch Zuständigkeiten und professio- nelle Spezialisierungen markiert“ (18) werde, son- dern auch „durch die Portale, mit denen Organisa- tionen Zugänge gestalten bzw. behindern“ (18). Deshalb plädieren sie für entsprechende „Portal- techniken“ (2007b, 200) sowie ein „Innovations-“ (206 ff.), „Inklusions-“ (232 ff.) und „Beschwerde- management“ (234 ff.). Zudem haben sie darauf hingewiesen, dass ein so- zialräumlicher Ansatz in der Sozialen Arbeit „eine sozialräumlich aufgebaute Trägerlandschaft vo- raus[setzt]. Das bedeutet erstens, dass sich interne Organisationsstrukturen an Räumen orientieren“ (Früchtel et al. 2007a, 135) müssen. Ebenso not- wendig erachten sie jedoch auch die Etablierung einer sozialräumlichen Trägerzuständigkeit, wobei sie unter Bezug auf die „gewachsenen Bedingungen vor Ort“ (136) jeweils „ganz unterschiedliche Va- rianten einer sozialräumlichen Organisation der Trägerlandschaft einer Kommune“ favorisie- ren – angefangen von Trägerverbünden, über Schwerpunktträgermodelle bis hin zur Bildung von Trägergemeinschaften mit eigenständiger Rechtsform (136 ff.). Dabei erscheint ihnen im Falle von Kommunen, „in denen eine große An- zahl freier Träger tätig sind“ (137), als „Kompro- missmodell“ durchaus auch denkbar, solche Vari- anten einer sozialräumlichen Trägerzuständigkeit zu kombinieren mit einer nach wie vor „dem Mo- dell der marktwirtschaftlichen Expertenlogik“ (137) folgenden Spezialisierung einzelner Träger auf bestimmte Problemgruppen. Früchtel et al. differenzieren dann weiterhin in ih- rem SONI-Schema – ganz ähnlich wie zuvor mit etwas anderen Begriffen Riege / Schubert (2002b, 38) und Treeß (2007, 138 ff.) – die Handlungs- ebenen „Netzwerk“ und „Individuum“ methodisch aus. Bezüglich der Ebene der „Netzwerke“, die es sowohl unter Professionellen als auch unter den AdressatInnen Sozialer Arbeit zu schaffen gelte, verweisen sie (Früchtel et al. 2007a, 27) darauf, dass eine solche fallunspezifische Arbeit und Res- sourcenmobilisierung nicht nur in der Spannung zwischen Aktivierung und externer Ressourcen- zufuhr stehe, sondern auch zwischen effizienter Vernetzung und „Vernetzung l’art pour l’art“ (27). Auf der Ebene des „Individuums“ betonen sie, dass Aktivierung zudem in Spannung zur professionel- len Hilfe stehe, die ja als sozialstaatliche immer auch mit Kontrolle verbunden sei. Und so hat auch Wolfgang Hinte (2005b, 156 ff.) nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass wenn er von der Aktivierungsfunktion der GWA spreche, es ihm „nicht um Aktivierung im Sinne wohlfahrtsstaatli- cher Erpressung“ (157) bzw. einer „Ausbeutungs- strategie der ohnehin Benachteiligten“ gehe, „son- dern um die oft mühsame Suche nach dem Willen und den Interessen der Menschen und der Suche nach Möglichkeiten, diese mit gesetzlich verbrief- ten Leistungen zu unterstützen“ (157). In diesem Zusammenhang „war und ist“ (156) für ihn „die ‚aktivierende Befragung‘“, die seiner Ansicht nach besser ‚aktivitätserkundende Befragung‘ heißen“ müsste, „eine Verfahrensweise erster Wahl“ (156 ff.; zur Methode Lüttringhaus / Richers 2003). In konsequenter Weiterführung dieser Position ist von verschiedenen Seiten deshalb wiederholt ein Festhalten an dem auf Demokratisierung gerichte- ten Prozessaspekt von CO (zuletzt May 2008b, 76) gefordert worden. Statt – wie Hinte u. a. dies vor- schlagen – zum „Intermediären“ zu werden oder auf „Ombudsleute“ (z. B. Früchtel et al. 2007a, 143 f.) und Strategien der „Einmischung“ (170 ff.) zu setzen, müssten Professionelle in der GWA vor allem dafür kämpfen, dass ihre Verantwortlichkeit gegenüber den Trägern ersetzt wird durch eine Ver- antwortlichkeit gegenüber den AdressatInnen (May 2008b, 76). Früchtel et al. (2007a, 140) ha- ben in diesem Zusammenhang zumindest für eine „Output-Demokratisierung“ plädiert, dergestalt dass „Betroffene selbst die Umsetzung von Pro- grammen oder die Evaluation von Einrichtungen maßgeblich bestimmen können“ sollten. Neben den auch von ihnen (142 ff.) angesproche- nen Klientenparlamenten und Betroffenenbeiräten einschließlich deren Vernetzung „über die ver- engenden Träger- und Stadtgrenzen hinaus“ (142 ff.), könnte ein weiterer Schritt in diese Rich- tung die Einrichtung kommunaler Ressourcen- fonds sein, wie sie von der Redaktion der Zeit- schrift „Widersprüche“ (z. B. Heft 66, 1997 III) in ihrer Diskussion um eine Politik des Sozialen schon häufiger gefordert wurde. Dabei geht es darum,
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=