Handbuch 5. Auflage

Sozialstatistiken 1645 net, dass ihre Erhebung durch Gesetze oder Verord- nungen geregelt ist, die Befragten zur Auskunft ver- pflichtet und die Ergebnisse öffentlich zugänglich sind. Die besondere Aufgabe der amtlichen Statistik begründet sich darin, dass wichtige und übergrei- fende Entscheidungen in unserer modernen und komplexen Gesellschaft nur noch als rational be- gründbar anzusehen sind, wenn sie auf der Grund- lage einer umfassenden, regional und sachlich tief gegliederten, zuverlässigen, aktuellen und kontinu- ierlichen Datenbasis beruhen (Rinne 1996, 7). Diese besondere Aufgabe der amtlichen Statistik wird auch durch das Volkszählungsurteil des Bun- desverfassungsgerichts vom 15.12.1983 hervor- gehoben: „Die Statistik hat erhebliche Bedeutung für eine staatliche Politik, die den Prinzipien und Richtlinien des Grundgeset- zes verpflichtet ist. Wenn die ökonomische und soziale Entwicklung nicht als unabänderliches Schicksal hin- genommen, sondern als permanente Aufgabe verstanden werden soll, bedarf es einer umfassenden, kontinuierli- chen sowie laufend aktualisierten Information über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zusammen- hänge. Erst die Kenntnis der relevanten Daten und die Möglichkeit, die durch sie vermittelten Informationen mit Hilfe der Chancen, die eine automatische Datenverarbei- tung bietet, für die Statistik zu nutzen, schafft die für eine am Sozialstaatsprinzip orientierte staatliche Politik unent- behrliche Handlungsgrundlage“ (BVerfGE 65, 47). Für die amtliche Statistik können insgesamt fol- gende Merkmale festgehalten werden (Vogel /Grü- newald 1996, 13 ff.; Rinne 1996, 8): Die amtliche Statistik in der BRD ist gekennzeich- ■ ■ net durch das Prinzip der Legalisierung. Sie ist fachlich zentral aufgebaut. ■ ■ Es gelten die Grundsätze der Neutralität, Objektivi- ■ ■ tät und wissenschaftlichen Unabhängigkeit. Die Ergebnisse der amtlichen Statistik sind der Öf- ■ ■ fentlichkeit prinzipiell frei – vielfach sogar fast kos- tenlos – zugänglich. Für die amtliche Statistik ergeben sich aus diesen Merkmalen einige Vorteile, aber auch Nachteile. Durch die Notwendigkeit der rechtlichen Fixierung ■ ■ ergibt sich der Vorteil, dass die Erhebungskatego- rien nicht beliebig verändert werden können und dem Erhebungsinstrument somit eine hohe Kon- tinuität zukommt. Dieser Vorteil impliziert aller- dings die Einschränkung, dass die Statistik nicht schnell und flexibel auf jede Veränderung in der Sozialen Arbeit reagieren kann. Änderungen set- zen u.U. erst ein mühseliges Gesetzgebungsver- fahren voraus, das nicht immer einer fachlichen Rationalität folgt. Ein Blick in die Statistik- geschichte zeigt, dass das Prinzip der Legalisierung nicht selten ein Hemmschuh für ihre Weiterent- wicklung war. Der fachlich-zentrale Aufbau hat den Vorteil, dass ■ ■ regionale und zeitliche Vergleiche erstellt werden können, die Auskunft über eine gleichmäßige oder ungleichmäßige Verteilung oder Dichte von sozia- len Problemlagen sowie Hilfsangeboten geben können. Gerade solche empirischen Beobachtun- gen sind notwendig, um regionale Disparitäten auszugleichen. Die Grundsätze der Neutralität, Objektivität und ■ ■ wissenschaftlichen Unabhängigkeit müssen prinzi- piell auch für nicht amtliche Statistiken gefordert werden, wenn diese Seriosität beanspruchen wol- len. Allerdings hat die amtliche Statistik den Vor- teil, dass im Interesse der Zuverlässigkeit und Ob- jektivität der Ergebnisse die Auskunft von den Befragten verlangt werden kann. Gerade für den formal nicht einheitlich strukturierten Bereich der Sozialen Arbeit ist diese Verpflichtung zur Auskunft ein wichtiges Instrument, um zu validen Ergebnis- sen zu kommen. Beispiele hierfür sind die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik oder die neu ein- geführte Pflegestatistik. Darüber hinaus bietet die Neutralität und fachliche Distanz der statistischen Ämter gegenüber der Jugendhilfe den Vorteil, dass Daten nicht interessengeleitet erhoben oder aus- gewertet werden. Die öffentliche Zugänglichkeit der Ergebnisse bietet ■ ■ den Vorteil, dass alle Entwicklungen, auch die un- liebsamen, der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden können. Hingegen stehen nicht amtliche Statistiken eher in der Gefahr, negative Entwicklun- gen geschönt darzustellen oder ganz wegzulassen. Ein weiteres wichtiges Merkmal der amtlichen Sta- tistiken ist es, dass fast alle Erhebungen als Voll- erhebungen durchgeführt werden. Somit ist ein Höchstmaß an Validität unter der Voraussetzung gewährleistet, dass alle Auskunftspflichtigen erreicht werden und diese wahrheitsgetreu antworten.

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