Handbuch 5. Auflage
1646 Schilling Somit stellt sich die amtliche Statistik insgesamt als ein strukturell konservatives Instrument dar, dessen eindeutige Vorteile in der pflichtgemäßen, kon- tinuierlichen und einheitlichen Beobachtung lie- gen, die allerdings durch den Nachteil der man- gelndenFlexibilitäterkauftwerden.Schäfer /Cremer drückten diesen Vorteil in Bezug auf die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik einmal so aus: „Die Statistik ,Öffentliche Jugendhilfe‘ ist die einzige Statistik der Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutsch- land, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, somit bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien nach- kommen muss und damit dem ,freien Spiel‘ unterschied- licher Interessengruppen verschlossen bleibt“ (Schä- fer / Cremer 1979, 23). Neben der Darstellung der prinzipiell positiven Merkmale der amtlichen Statistik darf jedoch die oftmals vorgebrachte Kritik gegenüber der amtli- chen Statistik nicht unberücksichtigt bleiben. Diese Kritik wird vor allem von der Sozialwissen- schaft vorgebracht und lässt sich in vier Punkten zusammenfassen (Simons 1993): Die Entstehung von Daten im Verwaltungsprozess ■ ■ wird kritisch betrachtet, besonders dann, wenn es um Einschätzungen, Bewertungen und Beurteilun- gen des Verwaltungspersonals geht. Hier wird be- mängelt, dass die Sichtweise der „Verwalter“ wie- dergegeben wird und die Klärung von objektiven Sachverhalten nur selten gelingt. Die Erhebungsmerkmale werden aus sozialwis- ■ ■ senschaftlicher Sicht oftmals als unzureichend, lü- ckenhaft und zum Teil als trivial empfunden, und dies besonders nach der Abkehr von der „klassi- schen“ Sozialstrukturforschung und der Hinwen- dung zur Lebensstilforschung, also zu einem kom- plexen Ensemble personen- und subjektbezogener Daten. Die Festlegung der Erhebungsmerkmale und die ■ ■ Art deren Nutzung wird vielfach schwerpunkt- mäßig von juristischen Spezialisten vorgenommen, die sich an den konkreten Fachgesetzen orientie- ren und nur Erhebungsmerkmale zulassen, die sich unmittelbar aus dem funktionalen Zusammenhang der Ausführung des Fachgesetzes ergeben. Ge- samtzusammenhänge z.B. zwischen Sozialhilfe und Jugendhilfe finden infolgedessen so gut wie keine Berücksichtigung. Die Konzeption von amtlichen Erhebungen orien- ■ ■ tiert sich vielfach nicht an inhaltlichen Notwendig- keiten, sondern an der möglichst reibungslosen Einbindung in Verwaltungsabläufe (vgl. zur Famili- enberichterstattung Eggen (2000) und zur Kinder- und Jugendhilfe Rauschenbach / Schilling (1997a, 175 ff.) sowie Schilling (2003)). Übersicht der amtlichen Sozialstatistiken für die Soziale Arbeit Die amtlichen Sozialstatistiken können aus Sicht der Sozialen Arbeit zunächst einmal grob in zwei Teilbereiche unterschieden werden – einerseits in Statistiken, die regelmäßig Informationen über die gesellschaftlichen Entwicklungen und die aktuelle Situation bereithalten und andererseits in Statisti- ken, die in den verschiedenen Feldern der Sozialen Arbeit durchgeführt werden und über die sozial- staatliche Leistungserbringung berichten. Letztere können sinnvollerweise noch unterschieden wer- den in Statistiken, die Informationen über (a) Geldleistungen an Berechtigte bereitstellen, Infor- mationen über (b) die Infrastruktur der Sozialen Arbeit wie Einrichtungen, verfügbare Plätze und tätige Personen, über (c) die Leistungen der Sozia- len Arbeit, z. B. erzieherische Hilfen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, und über (d) die Adressaten der Sozialen Arbeit. Hintergrundinformationen über gesellschaftliche Bedingungen Zur Beschreibung der gesellschaftlichen Entwick- lung und der aktuellen Situation stehen mehrere amtlichen Statistiken zur Verfügung, die unter- schiedliche Themenkomplexe behandeln. Die nachfolgende Auflistung gibt hierüber nach Haupt- gruppen der Datengewinnung einen Überblick. Sozialstatistiken aus amtlichen Umfrage- und Beobach- tungsdaten Volkszählung ■ ■ Mikrozensus ■ ■
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