Handbuch 5. Auflage
Sozialwirtschaft 1655 2009, 10 ff.; Halfar 2008, 903). Insofern geht es bei der Sozialwirtschaft um einen volkswirtschaft- lich bedeutenden Wirtschaftsbereich mit teilweise spezifischen Problemen (Grunwald 2001, 27 ff.). Er ist „für die Aufrechterhaltung der ökonomischen Potenz einer Gesellschaft und für ihre nachhaltige Entwicklung“ unverzichtbar (Wendt 2008a, 956). Zweitens ändern sich die Rahmenbedingungen für die Erbringung sozialer Dienstleistungen hinsicht- lich der politischen Argumentationen und deren Konkretisierung in neuen gesetzlichen Vorschrif- ten und Regelungen sowie hinsichtlich der Finan- zengpässe öffentlicher Haushalte und der Finan- zierungsmodalitäten. Insbesondere die Krise der Arbeitsgesellschaft und die „dramatische(n) Ver- schiebungen der demographischen Balancen“ führen zu „Wachstumsgrenzen und Legitimations- krisen des Wohlfahrtsstaates“ (Pankoke 2008, 442). Der Wohlfahrtsstaat gerät zudem „im Wan- del der gesellschaftlichen Leitvorstellungen hin zu neoliberalen, neokapitalistischen und neokonser- vativen Maximen“ zunehmend in die Kritik (Thiersch 2009, 13). In diesem Kontext werden Effektivität und Effizienz als zentrale Legitimati- onskriterien für die Zuweisung öffentlicher Mittel angesehen. Außerdem wird die Notwendigkeit von Formen des Wettbewerbs betont. Die Kon- junktur des Begriffs der Sozialwirtschaft (und die Titulierung von beispielsweise freigemeinnützigen Einrichtungen als „sozialwirtschaftliche Unter- nehmen“) ist insofern auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ökonomisierung der Gesell- schaft zu verstehen, wobei Ökonomisierung „einen Vorgang (bezeichnet), durch den Strukturen, Pro- zesse, Orientierungen und Effekte, die man gemeinhin mit einer modernen kapitalistischen Wirtschaft verbindet, gesellschaftlich wirkmächtig werden“ (Schimank /Volk- mann 2008, 382). Der Begriff der Ökonomisierung der Gesellschaft, der Sozialpolitik und / oder der Sozialen Arbeit (Seithe 2010; Buestrich et al. 2008) muss aber abgegrenzt werden gegenüber dem Terminus der „Ökonomik“. Eine „Ökonomik Sozialer Arbeit“ beinhaltet, auch die Soziale Arbeit „zum Gegen- stand ökonomischen Denkens zu machen“ und ist ausdrücklich nicht mit einer „Ökonomisierung der Sozialen Arbeit“ im Sinne einer potenziellen „Reduzierung der Sozialen Arbeit auf ökonomi- sche Aspekte“ gleichzusetzen (Finis Siegler 2009, 11). Drittens wird mit der öffentlichen Debatte über deutliche Defizite in der manageriellen und öko- nomischen Leitung sozialer Einrichtungen spätes- tens seit den 1990er Jahren eine betriebswirtschaft- liche Sicht auf soziale Dienste und Einrichtungen als Unternehmen immer wichtiger, auch vor dem Hintergrund des enormen Größenwachstums vie- ler sozialwirtschaftlicher Unternehmen. In der so- zialwirtschaftlichen Praxis spielen Fusionen zwi- schenTrägern, dieAuslagerung von zu erbringenden Leistungen, Veränderungen in den Rechtsformen, Verknüpfungen von freigemeinnützigen und er- werbswirtschaftlichen Unternehmensteilen sowie ein verstärkter Einsatz betriebswirtschaftlicher Zu- gänge und Instrumente im Management von sozi- alwirtschaftlichen Unternehmen eine immer wich- tigere Rolle. Viertens geraten die Modalitäten der Erbringung so- zialer Dienstleistungen auch professionsintern in die Kritik , beispielsweise hinsichtlich der ungenügen- den Flexibilität und Transparenz in und von Orga- nisationen, aber auch hinsichtlich einer problema- tischen Selbstbezüglichkeit und zu geringen Nutzer- und Kundenorientierung von Strukturen und Angeboten sozialer Dienste und Einrichtun- gen sowie hinsichtlich der ungenügenden Vernet- zung derselben. Der Gegenstandsbereich der „Branche“ Sozialwirt- schaft kann institutionell unterschiedlich weit be- stimmt werden. Im engeren Sinne umfasst die So- zialwirtschaft mit den Produzenten sozialer und gesundheitsbezogener Dienstleistungen lediglich den Bereich der Leistungsträger, zu denen ur- sprünglich vor allem Non-Profit-Organisationen (und hier in Deutschland insbesondere die Ein- richtungen der verbandlichen Wohlfahrtspflege) gezählt werden. Zu diesen kommen inzwischen aber auch erwerbswirtschaftliche Unternehmen hinzu. Bereits mit dieser Grenzziehung geht die Sozialwirtschaft deutlich über den (ursprüng- lichen) Bereich des Dritten Sektors oder Non-Pro- fit-Sektors hinaus. Diese Gegenstandsbestimmung lässt sich weiterhin dergestalt erweitern , dass auch Kostenträger (z. B. die Sozialversicherungsträger) in die Branche der Sozialwirtschaft einbezogen werden, womit sich die Sozialwirtschaft nicht nur auf Teile des Non- Profit-Sektors und des Marktes, sondern auch auf
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