Handbuch 5. Auflage
1656 Grunwald Anteile des staatlichen Sektors ausdehnt (Zimmer et al. 2009, 117 f.). Schließlich lässt sich die ge- nannte Gegenstandsbestimmung der Sozialwirt- schaft nochmals erweitern, indem alle Personen und Gemeinschaften einbezogen werden, die indi- viduell oder kollektiv in Selbsthilfe Leistungen er- bringen. Die folgenden Ausführungen gehen von einem sol- chen weit gefassten institutionellen Verständnis von Sozialwirtschaft aus, das neben Institutionen der Leistungserbringung – Stiftungen, Genossenschaf- ten, wohlfahrtsverbandliche Einrichtungen und erwerbswirtschaftliche Unternehmen (Pankoke 2008, 436 ff.) und die unterschiedlichen Kosten- träger – auch das weite Feld formellen und infor- mellen Engagements miteinbezieht und überdies die vielfältigen Schnittstellen und Übergänge zwi- schen den Sektoren Markt, Staat, Drittem Sektor und Gemeinschaften explizit berücksichtigt. Die Sozialwirtschaft ist so nicht als Dritter Sektor zwi- schen Staat und Markt abzugrenzen, sondern ist geprägt durch eine Vielzahl von Übergängen zwi- schen und Mischungen von den verschiedenen Sektoren. Sie ist angesiedelt auf der Makroebene der staatlichenWohlfahrtsarrangements, der Mesoebene der sozialwirtschaftlichen Organisationen und der Mikroebene der Wohlfahrtsproduktion der Indivi- duen (Wendt 2010, 11). Diese erweiterte institutionelle Gegenstands- bestimmung der Sozialwirtschaft ist zu ergänzen durch eine funktionale Betrachtung sozialwirt- schaftlichen Engagements, welche die zugleich so- ziale wie ökonomische Zwecksetzung des sozialwirt- schaftlichen Engagements in den Blick nimmt: Sozialwirtschaft dient der Gewährleistung und Herstellung sowohl individueller als auch kollekti- ver Wohlfahrt primär durch individuelle oder ge- meinschaftliche Selbstversorgung sowie weiterhin durch verschiedene Formen von Versorgung seitens öffentlicher, freigemeinnütziger oder privat-ge- werblicher Träger und Einrichtungen (Wendt 2008a, 953). Sozialwirtschaft beabsichtigt all- gemein, „in Erfüllung sozial gestellter Aufgaben(…) das Wohlergehen von Menschen einzeln und ge- meinsam zu fördern und zu ermöglichen“ und So- lidarität insbesondere Personen oder Gruppen ge- genüber walten zu lassen, die von der Teilhabe an der profitorientierten Erwerbswirtschaft aus- geschlossen sind (Wendt 2008a, 954). Insofern „kann die Sozialwirtschaft im Ganzen als ein insti- tutioneller Ausdruck von Solidarität verstanden werden“, weswegen sie ja – vor allem, aber nicht nur in Frankreich – auch als Solidarwirtschaft be- zeichnet wird (Wendt 2008a, 955; Pankoke 2008). Die Bezeichnung Sozialwirtschaft hebt dabei hervor, dass „auch Anbieter sozialer Dienstleistungen ‚wirt- schaften‘ müssen; sie sind gezwungen, die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen effizient ein- zusetzen“ (Arnold /Maelicke 2009, 9). Sie betont damit die Bedeutung wirtschaftlichen Denkens und Handelns in erster Linie für Sozialbetriebe. Relevant ist dies aber – im Interesse einer qualitati- ven Sicherung und zukunftsfähigen Gestaltung der gemeinsamen Arbeit an einer Deckung individuel- ler und kollektiver Bedarfe – für jede Betätigungs- form sozialwirtschaftlichen Handelns jenseits der Organisationsweise sowie deren Profit- oder Non- Profit-Orientierung. In diesem Zusammenhang ist zu unterstreichen, dass die Dienstleistungen, die sozialwirtschaftlich erbracht werden, vor allem einen wichtigen Be- standteil der öffentlichen und privaten Daseinsvor- sorge darstellen. Angebot, Menge, qualitative Aus- formung und Preise sind maßgeblich Gegenstand politischer Entscheidungen, da die „in den Sozial- gesetzbüchern rechtlich kodifizierte Gewährleis- tungsverantwortung (…) dem Sozialstaat auf Bundes- und Landesebene und der kommunalen Selbstverwaltung“ obliegt (Backhaus-Maul 2009, 63). Parallel zur öffentlichen Daseinsvorsorge – und partiell damit verbunden – existiert ein (Quasi-) Markt , auf dem soziale Dienstleistungen teilweise von zahlungsfähigen Nachfragern eingekauft wer- den, wie dies beispielsweise bei Pflegeleistungen der Fall ist. Der Stellenwert der von privaten Anbietern erbrachten Leistungen differiert stark je nach den Arbeitsfeldern der Sozialwirtschaft. Während im Bereich der Pflege dieser Anteil relativ groß ist (nach Einrichtungen gerechnet in der stationären Pflege im Jahr 2005 38%, in der ambulanten Pflege 57%), ist er in anderen Feldern teilweise deutlich niedriger (im Jahr 2002 waren es in der Kinder- und Jugendhilfe 1,4%). In den Arbeitsfeldern der Sozialwirtschaft „haben Markt und privatgewerb- liche Anbieter sozialer Dienstleistungen nach wie vor eine insgesamt eher geringe Bedeutung“ (Back- haus-Maul 2009, 73). Demgegenüber ist jedoch zu akzentuieren, dass Elemente des Marktes –
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