Handbuch 5. Auflage
Sozialwirtschaft 1657 beispielsweise Wettbewerb – auch dort immer mehr Relevanz erhalten, wo nicht direkt privatgewerb- liche Anbieter vorzufinden sind. Hier ist je nach Branche und sozialrechtlichen Rahmenbedingun- gen genau zu prüfen, welchen Stellenwert gegebe- nenfalls vorhandene Elemente von Markt und Wettbewerb unter dem Vorzeichen des sozialrecht- lichen Dreiecksverhältnisses zwischen Kostenträger, Leistungsträger und Leistungsempfänger /Nutzer (Zimmer et al. 2009, 127 f.) tatsächlich haben. Wettbewerb in der Sozialwirtschaft unterliegt zu- dem einer politischen Steuerung, die wiederum Gegenstand einer rechtlichen Steuerung ist (Wall- rabenstein 2009). Bei der politischen Wettbewerbs- steuerung sind drei Ebenen zu unterscheiden, auf denen wiederum spezifische rechtliche Vorgaben zum Einsatz kommen. Gegenstand politischer Steuerung sind zum Ersten Festlegungen, für wel- che Angebote öffentliche Mittel bereitgestellt wer- den, zum Zweiten die Entscheidung, ob und in- wieweit „Wettbewerb als Ordnungsrahmen“ für sozialwirtschaftliche Leistungserbringung gelten soll und zum Dritten, wie ein solcher Wettbewerb konkret zu organisieren ist (Wallrabenstein 2009, 45 ff.). Die politische Steuerung muss sich auf allen drei Ebenen sowohl an verfassungsrechtlichen als auch an europarechtlichen Vorgaben orientieren, wobei es für die nationalstaatliche Politik größere Entscheidungsspielräume gibt, als teilweise gesehen wird. Theorieentwicklung im und für den Sozialwirtschaftsdiskurs Die Sozialwirtschaftslehre, verstanden als Theorie der Sozialwirtschaft, bedarf einer klaren Abgrenzung gegenüber der Volkswirtschaftslehre mit ihren bei- den Forschungsfeldern Mikro- und Makroöko- nomie und gegenüber der Betriebswirtschaftslehre. Während die Mikroökonomie „das Verhalten der einzelnen Wirtschaftseinheiten und ihre Beziehun- gen zueinander“ thematisiert, betrachtet die Ma- kroökonomie gesamtwirtschaftliche Fragen, die sich nationalen oder internationalen Gebilden stel- len (Pracht 2002, 21). In der Betriebswirtschafts- lehre stehen die Unternehmen im Zentrum als „produktionsorientierte Wirtschaftseinheiten (…), die primär der Fremdbedarfsdeckung dienen“ (Pracht 2002, 22). Im Gegensatz zu diesen beiden Zweigen der Dis- ziplin der Wirtschaftswissenschaft befasst sich die Sozialwirtschaftslehre mit solchen ökonomischen Vorgängen, die „in der Selbstversorgung und Fremdversorgung von Menschen mit den ihrer Wohlfahrt dienlichen Gütern und Dienstleistun- gen anzutreffen sind“, also mit der „soziale(n) Ver- sorgung insgesamt“ (Wendt 2008b, 956). Diese weite Gegenstandsbestimmung hebt hervor, dass neben – und eigentlich vor – der Dienstleistungs- erbringung durch Einrichtungen und Dienste der Sozialwirtschaft die individuelle Selbstversorgung von Menschen mit ihren vielfältigen informellen Varianten und die unterschiedlichsten „Formen ge- meinschaftlich organisierter Selbstversorgung“ im Mittelpunkt der Sozialwirtschaftslehre stehen (Wendt 2008b, 957). Die Theorieentwicklung in Bezug auf Begriff, Konzepte und Praxis der Sozial- wirtschaft wird im Folgenden verdeutlicht anhand von sechs Theorielinien (Wendt 2008c, 1018 ff.). (1) Bei der Theorieperspektive der Politischen Öko- nomie geht es um die Frage, ob und auf welche Weise sich ein individueller und / oder gesellschaft- licher Bedarf ökonomisch befriedigen lässt. Grund- lage und wichtige Orientierung einer sozialwirt- schaftlichen Leistungserbringung sind aus dieser Sicht politische Entscheidungen und Programme. Wer diese politischen Programme realisiert (die öf- fentliche Hand, freigemeinnützige Organisationen, privat-gewerbliche Unternehmen, die Nutzerinnen und Nutzer individuell oder in eigenständiger Or- ganisation im Sinne von Selbsthilfeinitiativen), ist für diese theoretische Perspektive nur von margina- ler Bedeutung. Sie betont, dass die Akteure der So- zialwirtschaft sich nicht in erster Linie an ökonomi- schen, sondern an sozialen Zwecken wie der „Beseitigung von Notlagen, Gesundheit, Bildung, Integration“ orientieren und dass die Produktion der Dienstleistungen im Auftrag der Öffentlichkeit geschieht (Wendt 2008c, 1019). Nicht nur für die Leistungserbringer, sondern auch für die Kosten- träger und Steuerzahler ist es jedoch von erheblicher Relevanz, dass die Erbringung von Dienstleistun- gen auch den ökonomischen Kriterien von Effekti- vität und Effizienz genügt. (2) Die Theorieperspektive der Forschungen zu Non-Profit-Sektor und Drittem Sektor charakteri- siert die Sozialwirtschaft ebenfalls durch ihre spezi- fische Zielsetzung. Hervorgehoben wird, dass die Sozialwirtschaft kollektives und individuelles Wohl
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=