Handbuch 5. Auflage

1664 Grunwald  in der Produktionsfunktion“, wobei explizit auch solche Inputfaktoren berücksichtigt werden, die den reinen Output negativ beeinflussen (Halfar 2009, 482 f.). Diese Besonderheiten der Produkti- onsfunktion lassen sich nur angemessen abbilden, wenn die zu erfassenden Wirkungen sehr differen- ziert nach den verschiedenen Dimensionen und Stakeholdern aufgefächert werden. Vor diesem Hintergrund lässt sich nun fragen, wie der Begriff der Wertschöpfung , der zunehmend „als theoretische Klammer von Effizienz und Effektivi- tät“ akzeptiert wird, für die Sozialwirtschaft kon- kretisiert und entfaltet werden kann (Halfar 2009, 479). Wertschöpfung ist dabei „als Maßgröße des von Wirtschaftseinheiten durch deren originäre Tätigkeit geschaffenenMehrwertes“ zu bestimmen, genauer als „Summe der von einer Wirtschaftsein- heit geschaffenen Werte abzüglich der von ihr ver- zehrten Werte“ (Delfmann 2007, 1966). Insofern stellt Wertschöpfung einen grundlegenden Erfolgs- maßstab dar, der sowohl in der Volks- als auch in der Betriebswirtschaftslehre verwendet wird. Wie dieser Maßstab aber sinnvoll und den Besonder- heiten der Dienstleistungsproduktion gerecht wer- dend für Einrichtungen der Sozialwirtschaft spezi- fiziert und gemessen werden kann, ist eine zentrale Frage für die – in vielem noch am Anfang ste- hende – sozialwirtschaftliche Forschung (Themen- heft „Wertschöpfung in der Sozialwirtschaft“ 2010; Bassarak /Wöhrle 2008) sowie die Forschung zur Thematik der Wirkungsmessung. Zentral ist aber auf jeden Fall, Wertschöpfung in sozialwirtschaftli- chen Unternehmen als ökonomische und soziale Wertschöpfung zu begreifen, wie dies in der ge- schilderten Ausdifferenzierung von Effektivität und Effizienz dargestellt wurde. Zur Rolle der Akteure im Prozess der sozialwirtschaftlichen Wohlfahrtsproduktion Die sozialwirtschaftliche Wohlfahrtsproduktion ist weiterhin zu diskutieren hinsichtlich der jeweiligen Rollen der Akteure im sozialrechtlichen Dreiecks- verhältnis und der Ausgestaltung der Beziehungen dazwischen. Ein wichtiges Charakteristikum für die deutsche Ausprägung der Sozialwirtschaft ist, dass im sozialstaatlichen Kontext die letztendliche Ge- währleistungsverantwortung bei Staat und Kom- munen angesiedelt ist. Beide sind daran interessiert, trotz subsidiaritätspolitischer Autonomie die Kos- ten sozialer Dienste und Einrichtungen zu begren- zen, indem Strategien der betriebswirtschaftlichen Rationalisierung, der Privatisierung oder der Wett- bewerbsorientierung teils angeregt, teils vorgegeben werden. Ein wichtiges und durchaus folgenschweres Instru- ment der Beziehungsgestaltung zwischen öffent- lichen und freien Trägern stellen hier Leistungsver- einbarungen dar, in denen „die zu erbringenden Leistungsarten und -mengen, deren Preise und Qualitätsstandards sowie (…) deren Messung und Evaluation“ festgelegt werden (Backhaus-Maul 2009, 74). Zu beachten ist, dass solche Leistungs- vereinbarungen zwischen staatlichen und kom- munalen Gewährleistungsträgern einerseits und rechtlich unabhängigen Leistungsproduzenten an- dererseits nicht den Status von privatrechtlichen Verträgen, sondern von öffentlich-rechtlichen Ver- einbarungen haben, womit die öffentlichen Träger zu einer Steuerungsinstanz mit weit reichenden Kompetenzen werden: „Derartige Vereinbarungen erlauben Staat und Kommunen weitreichende Ein- griffe in die Bereiche autonomen Entscheidens freigemeinnütziger Verbände, Einrichtungen und Dienste“ (Backhaus-Maul 2009, 74). Problematisch ist hier, dass die Position der Bür- gerinnen und Bürger als wichtige Akteure im Zu- sammenspiel mit öffentlichen Gewährleistungsträ- gern und Leistungsanbietern als schwach und gefährdet angesehen werden muss. Dies ist unter anderem zurückzuführen auf die fehlende Trans- parenz der öffentlichen Daseinsvorsorge, auf die Randstellung der Bürgerinnen und Bürger im sozi- alrechtlichen Dreiecksverhältnis und auf die be- grenzten Partizipationsmöglichkeiten im Prozess der Leistungserstellung. Sozialrechtlich gibt es so- wohl Tendenzen, die auf eine Stärkung der Position von Bürgerinnen und Bürger als Akteure der öf- fentlichen Daseinsvorsorge hinweisen als auch ge- genläufige Entwicklungen. Insofern ist zu konsta- tieren, dass die zu beobachtende Verflechtung zwischen öffentlichen Leistungsträgern und Dienstleistungen erbringenden Einrichtungen nicht nur den Eintritt von neuen Akteuren in den „Markt“ erschwert, sondern auch „die ‚Selbst- ermächtigung‘ und ‚Emanzipation‘ von Leistungs- empfängern als Bürger / innen und Ko-Produzen- ten“ behindert (Backhaus-Maul 2009, 75).

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