Handbuch 5. Auflage
1682 Gabler außerhalb des Sports schwere Strafen nach ziehen würden. Man stelle sich z. B. den im Eishockey den Regeln entsprechenden und von allen Spielern ak- zeptierten Bodycheck, bei dem der Spieler auf- grund eines gezielten Körperkontakts durch einen Gegenspieler in vollem Lauf gegen die seitliche Bande fliegt, zum einen beim Öffnen eines Kauf- hauses zum Sommerschlussverkauf und zum ande- ren beim Einlauf in die Zielgerade eines 800m- Laufs vor. Dieses Beispiel zeigt, dass der Sport sein eigenes Regel- und Normensystem besitzt. Dieses Bezugssystem legt fest, was nicht nur im Sport, sondern auch in den einzelnen Sportarten als ag- gressiv und was als nicht-aggressiv zu bewerten ist (Gabler 1987). Dabei muss noch zwischen Regel- und Normabweichungen unterschieden werden. Ein Beispiel dafür: Das Festhalten des Gegners beim Handball ist zwar eine offiziell nicht erlaubte, also regelabweichende Handlung; sie wird jedoch von den am Handball Beteiligten weder als aggres- siv noch als unsportlich oder unfair aufgefasst, da sie die inoffiziell gültigen Normen noch nicht ver- letzt. Handlungen im Sport sind demnach dann als aggressiv zu bezeichnen, wenn sie nicht nur die Re- geln brechen, sondern auch den Normen nicht mehr entsprechen, die zwischen den Beteiligten als gültig anerkannt werden. Normabweichende Handlungen im Sport sind etwa (am Beispiel des Handballspiels): einen Sprungwurf mit angezoge- nen Knien durchführen, in den Wurfarm des Geg- ners beim Torwurf blockierend eingreifen (beides kann zu gravierenden Verletzungen führen), den Gegner beleidigen, absichtlich in das Gesicht des Torwarts werfen. Solche Handlungen haben eines gemeinsam: Es sind nicht die Handlungsziele des Gegners, die primär angegriffen werden, sondern es ist die hinter den sportlichen Handlungen ste- hende Person des Gegners, auf die die Schädigung gerichtet ist; zumindest wird die Schädigung der Person des Gegners in Kauf genommen. Diese Schädigung kann in Form von körperlicher oder psychischer Verletzung und Schmerz erfolgen. Zwei Formen der Aggressionen im Sport sind im Wesentlichen voneinander zu unterscheiden: Ein Fußballspieler „revanchiert“ sich z. B. für ein zuvor selbst erlittenes Foul. Es geht ihm dabei ex- plizit um die personale Schädigung des Gegen- spielers, indem er ihn außerhalb des Spielgesche- hens tritt oder schlägt. In diesem Fall kann von einer „expliziten Aggression“ gesprochen werden. Die von Pilz ausgewerteten Sportgerichtsakten be- ziehen sich zu einem großen Teil auf solche Ver- haltensweisen. Analysiert man die durchschnitt- lichen Fouls in einem Fußballspiel, dann zeigt sich, dass die expliziten Aggressionen nur etwa 8% der Fouls ausmachen. Gravierender sind die „instrumentellen Aggressio- nen“. Hierbei versucht z. B. der Fußballspieler, den Gegenspieler amTorschuss zu hindern, indem er in dessen Beine hineingrätscht; dabei nimmt er im Interesse des übergeordneten Leistungsziels eine Verletzung des Gegners, also eine personale Schä- digung, in Kauf. Diese Aggressionen machen im Fußball über 60% der Fouls aus. Bei solchen Ak- tionen wird die Verletzung des Gegners zwar nicht explizit angestrebt, aber doch im Interesse überge- ordneter Leistungsziele in Kauf genommen. Ge- spräche mit Trainern zeigen, dass mit zunehmend höherer Spielklasse auch häufiger die Anweisung erfolgt, einen wichtigen gegnerischen Spieler von Beginn des Spiels an „hart zu nehmen“, um ihm „den Schneid abzukaufen“. Aufgrund der nach wie vor zunehmenden Kommerzialisierung, Professio- nalisierung und Politisierung des Leistungssports sowie aufgrund des Einflusses der Medien sind Sportler auch bereit, eigene und fremde Erwartun- gen mit allen Mitteln zu erfüllen, d. h. auch instru- mentelle Aggressionen einzusetzen. Aus sozialpäd agogischer Sicht und im Blick auf junge Sportler sind diese instrumentellen Aggressionen vor allem deshalb so problematisch, weil mit zunehmendem Leistungsdruck die Werte Leistung und Erfolg um jeden Preis über den Werten Unverletzlichkeit und Integrität der Person des sportlichen Gegners ran- gieren, ohne dessen Partnerschaft das Spiel und der Wettkampf gar nicht möglich wäre. Diese instrumentellen Aggressionen sind zudem deshalb problematisch, weil Sportler sie mit gro- ßem Geschick „verdeckt“ durchführen können, d. h., sie werden vom Schiedsrichter nicht wahr- genommen und daher auch nicht bestraft. Der Erfolg heiligt die Mittel; man darf sich nur nicht erwischen lassen – ein Beispiel dafür, wie sehr der Sport auch Prinzipien der Gesellschaft übernom- men hat und selbst noch verstärkt. Neben den aggressiven Handlungen gibt es im Rahmen der normabweichenden Handlungen noch die betrügerischen Handlungen. Bei ihnen wird die für den Sport zentrale Norm der Chan- cengleichheit verletzt. Betrügen heißt, Vorteile mit
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